"Einseitige Rechtsansprüche der Arbeitnehmer zur Gestaltung ihrer Arbeitszeit rühren am Selbstverständnis von Betriebsinhabern, die Organisation der Arbeitszeit selbst in der Hand zu haben", sagt Holger Schwannecke.

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"Brückenteilzeit belastet die Betriebe"

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Brückenteilzeit verabschiedet. So werde die Entscheidungsfreiheit der Betriebe beschnitten, sagt das Handwerk.

Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Brückenteilzeit durchgewunken hat, zeigt sich das Handwerk enttäuscht. "Mit der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Einführung eines Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit wird erneut tief in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen eingegriffen", erklärt Holger Schwannecke. "Einseitige Rechtsansprüche der Arbeitnehmer zur Gestaltung ihrer Arbeitszeit rühren am Selbstverständnis von Betriebsinhabern, die Organisation der Arbeitszeit selbst in der Hand zu haben", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Die Personaleinsatzplanung gerade in mittelständischen Betrieben werde damit weiter erschwert.

Zusätzlich zu schon bestehenden Belastungen wie den Aufzeichnungspflichten beim gesetzlichen Mindestlohn, den Einschränkungen der Zeitarbeit, den Entgelttransparenzvorschriften bringe das neue Gesetzesvorhaben eine weitere Verrechtlichung der Arbeitsverhältnisse, verbunden mit ständig zunehmenden bürokratischen Reglementierungen für die Unternehmen. "Weitere von der jetzigen Koalition geplante Rechtsetzungsinitiativen wie Einschränkungen befristeter Arbeitsverträge oder die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung schränken in ihrer kumulierten Wirkung die unternehmerische Freiheit massiv ein. Noch mehr Vorschriften bedeuten gerade für kleine und mittlere Betriebe eine im Vergleich zu größeren Betrieben unverhältnismäßig höhere Belastung."

Schwellenwerte könnten helfen

Schwellenwerte für kleine und mittlere Unternehmen könnten helfen, diese Belastungen in Grenzen zu halten, schlägt Schwannecke vor. Aber auch der für die Brückenteilzeit vorgesehene vermeintlich hohe Schwellenwert von 45 Arbeitnehmern, ab dem der Anspruch auf Brückenteilzeit gelten soll, könne schnell mittelständische und besonders Filialstrukturen im Handwerk treffen. Erforderlich sei deswegen, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte Teilzeitbeschäftigte anteilig ihrer Arbeitszeit und nicht pro Kopf berechnet sowie der einzelne Betrieb vor Ort und nicht das Unternehmen als Ganzes als Bezugsgröße genommen werden.

"Das Handwerk appelliert dringend an die Politik, von zusätzlichen strukturellen Belastungen gerade der kleinen und mittleren Unternehmen abzusehen, die auf Kosten von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen gehen. Es sollte Aufgabe der Politik und eines modernen Arbeitsrechtes sein, den Betrieben mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu verschaffen, damit sie auf die teils rasanten Marktveränderungen auch schnell reagieren können."

Text: / handwerksblatt.de

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