Solaranlage

Auch Solaranlagen auf Mietshäusern können sich in Zukunft lohnen – dank Mieterstromgesetz. Foto: © anweber/123RF.com

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Brüssel genehmigt Förderung von Mieterstrom

Betriebsführung

Die EU Kommission hat die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt. Verbände rechnen mit deutlichem Zuwachs.

Das am 25. Juli dieses Jahres in Kraft getretene deutsche Mieterstromgesetz ist jetzt von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Einer Förderung von Mieterstrom steht nun nichts mehr im Weg.

Mieterstromzuschlag wird gewährt, wenn der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Mieter in dem Gebäude oder in unmittelbarer Nähe geliefert wird. Der überschüssige Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Den Mieterstromzuschlag gibt es als Abschlag auf die Einspeisevergütung. Der Mieterstromanbieter erhält den Mieterstromzuschlag und den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.

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Großes Potenzial in deutschen Städten

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnet damit, dass jetzt bei Mietern das Interesse an Solarstrom aus dem eigenen Mietshaus steigt. Auch weil der Strom angesichts der deutlich gesunkenen Photovoltaik-Erzeugungskosten günstiger für die Mieter zu haben seien als konventioneller Strom.

Laut einer Studie des Verbands gibt es allein in den 20 größten deutschen Städten ein Potenzial von bis zu 33.000 PV-Anlagen auf großen Wohngebäuden. Damit könnten etwa 1,4 Millionen Mieter Solarstrom beziehen. Bis Ende September 2017 waren bisher nur 18 Anlagen mit insgesamt etwa 350 Kilowatt Leistung bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden.

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Text: / handwerksblatt.de

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