Auch viele Mitgliedsbetriebe der BG BAU leiden unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Mit Beitragserleichterung will die Berufsgenossenschaften die Betroffenen unterstützen.

Auch viele Mitgliedsbetriebe der BG BAU leiden unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Mit Beitragserleichterung will die Berufsgenossenschaften die Betroffenen unterstützen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Corona: BG BAU gewährt Beitragserleichterungen

Neben einer Stundung der Beiträge hat die BG BAU jetzt auch weitere Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe beschlossen.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat jetzt darauf reagiert, dass viele ihrer Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen mit Auftragsausfällen, Messeabsagen und offenen Außenständen kämpfen müssen, was besonders für kleinere Betriebe existenzbedrohend sein könnte.

"Die BG BAU will ihre Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Situation konkret unterstützen", sagt Dirk Müller, Vorstandsvorsitzender der BG BAU. "Deshalb haben wir umfangreiche finanzielle Entlastungen für die Unternehmen der Bauwirtschaft festgelegt, die sehr kurzfristig wirken."

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Die beschlossenen Maßnahmen!

  • Der BG BAU senkt den Beitrag für das Jahr 2019, so liegt der Beitragsfuß 2019 mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019. Auf diese Weise sind für Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen laut BG BAU höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Das Ziel: Für viele Mitglieder würden Nachforderungen für 2019 so vermieden.
  • Die BG BAU senkt den Vorschussfuß 2020 auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1. Dies entspricht der Berufsgenossenschaft zufolge einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 Prozent.
  • Unternehmen erhalten von der BG BAU kurzfristig finanziellen Aufschub. In diesem Jahr entfällt die für Mai übliche Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15. Januar und 16. März 2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15. Juli, 15. September und 16. November 2020 aufgeteilt. Damit entlastet die BG BAU eigenen Angaben zufolge die meisten Mitglieder zusätzlich in der Hochphase der Corona-Pandemie.
  • Für Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich weiterhin Stundungsregelungen an. Betroffene können die Stundung und weitere Maßnahmen formlos schriftlich, online unter www.bgbau.de oder telefonisch beantragen.

Die BG BAU hat für ihre Mitgliedsbetriebe eine Internetseite zu Corona eingerichtet, dort finden Interessierte Handlungshilfen, Aushänge, Poster, fremdsprachliche Angebote und Checklisten.

Quelle: BG BAU

Text: / handwerksblatt.de

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