Handwerker brauchen jetzt Liquidität.

Handwerker brauchen jetzt Liquidität. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Betrieben zu hohe Steuervorauszahlungen erstatten

In der aktuellen Krise brauchen Handwerksbetriebe liquide Mittel, um zu überleben. Das Handwerk ist für eine vereinfachte Verlustverrechnung.

Die von der Corona-Krise gebeutelten Unternehmen brauchen vor allem Liquidität. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks setzt sich deshalb angesichts der aktuellen Beratungen über weitere Hilfen für eine vereinfachte Verlustverrechnung ein.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: © ZDH/SchuerringZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: © ZDH/Schuerring

Das wäre eine unbürokratische Möglichkeit, damit die Betriebe ihre absehbar im Jahr 2020 entstehenden Verluste schon jetzt steuerlich geltend machen können, berichtet ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Eine derart vereinfachte Verlustverrechnung könnte dazu beitragen, Betrieben schnell zu weiterer Liquidität zu verhelfen.

Das Handwerk schlägt  vor, dass die Finanzämter den Betrieben die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 in den Fällen erstatten, in denen sie angesichts der absehbaren Verluste im laufenden Jahr zu hoch waren. 

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"Das hilft den Betrieben jetzt!"

"Das wäre auch schon nach geltender Gesetzeslage möglich, allerdings erst im nächsten Jahr nach Feststellung des eingetretenen Verlusts", so Schwannecke.

Dann könnte es aber für viele Betriebe zu spät sein. "In der aktuellen Krisenlage brauchen die Betriebe liquide Mittel, um überhaupt überleben und die Phase der massiven Wirtschaftsbeschränkungen überstehen zu können", unterstreicht der ZDH-Generalsekretär die Forderung des Handwerks.

Mit der vorgezogenen Verlustverrechnung werde die Erstattung lediglich vorgezogen. "Das ist aber ganz entscheidend, denn das hilft den Betrieben jetzt!"

Könnte später glattgezogen werden

Auch Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes und des Steuerberaterverbandes Köln, plädiert dafür im Interview mit dem Deutschen Handwerksblatt (DHB)

"Ein sinnvoller Beitrag aus dem Werkzeugkasten des untergesetzlich Möglichen ist die aktuelle Überlegung des Bundesfinanzministeriums, prognostizierte Verluste aus 2020 auf Antrag mit Gewinnen aus 2019 zu verrechnen. Dies würde eine Erstattung der Vorauszahlungen für 2019 kurzfristig ermöglichen und könnte im Zuge der Steuererklärungen 2019 / 2020 glattgezogen werden."

Das vollständige Interview mit Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Harald Elster lesen Sie hier.

Text: / handwerksblatt.de

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