Der Hausbesitzer musste in dem Fall des OLG Hamm die hochglänzenden Dachpfannen gegen weniger reflektierende austauschen lassen.

Der Hausbesitzer musste in dem Fall des OLG Hamm die hochglänzenden Dachpfannen gegen weniger reflektierende austauschen lassen. Sie hatten seinen Nachbarn getört. (Foto: © roboriginal/123RF.com)

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Dachziegel, die blenden, müssen nicht weg

Betriebsführung

Blenden Dachziegel eines Familienheimes den Nachbarn, muss der Hausbesitzer sie trotzdem nicht entfernen lassen.

Fühlt sich ein Hauseigentümer durch die glasierten Dachziegel seines Nachbarn geblendet, kann ein Gericht nur nach seinem persönlichen Eindruck bei einem Ortstermin entscheiden. Denn: Grenzwerte für Lichtreflexe gibt es nicht. Der Hausbesitzer muss die Ziegel nicht entfernen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Der Fall

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses hatte sein Dach zunächst mit hochglänzenden Ziegeln eindecken lassen. Sein Nachbar konnte sich mit dem glänzenden Dach jedoch nicht abfinden: Aus seiner Sicht blendete es so stark, dass er Garten, Wohn- und Esszimmer seines Hauses nur noch mit gesenktem Kopf nutzen konnte. Der Nachbar klagte schließlich vor Gericht darauf, die Blendwirkung zu verringern.

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Das Urteil

Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Hausbesitzer Recht. Er muss die hochglänzenden Dachpfannen nicht austauschen. Das Gericht stellte bei einem Ortstermin an dem Haus fest, dass die Blendwirkung der Dachpfannen vorhanden, aber nicht wesentlich sei. Das Gericht betonte, dass der persönliche Eindruck vor Ort entscheidend gewesen sei, denn feste Grenzwerte für Lichtreflex-Immissionen gibt es nicht. Hier war nach dem Empfinden der Richter die Reflexion aber nicht so erheblich, dass der Hausbesitzer zum Austausch gezwungen werden müsste.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 9. Juli 2019, Az. 24 U 27/18

Text: / handwerksblatt.de

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