Die EU-Kommission will künftig auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erheben.

Die EU-Kommission will künftig auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erheben. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Das Mehrwertsteuersystem soll einfacher werden

Betriebsführung

Die EU-Kommission hat eine Reform des Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. In Zukunft soll das Bestimmungslandprinzip gelten, bei dem die Mehrwertsteuer an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers geht.

Die Europäische Kommission hat eine Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Mit dem heutigen Paket schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern. Der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer soll künftig stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet werden. Der Steuersatz soll dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entsprechen.Damit soll ein  endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU geschaffen werden.

Die Kommission baut bei ihrem Vorschlag auf vier grundlegende Prinzipien

  • Betrugsbekämpfung: Künftig wird auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit, was Unternehmen dazu verleiten kann, die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne die Mehrwertsteuer an die Regierung abzuführen.
  • Zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle soll es einfacher für grenzüberschreitend tätige Unternehmen werden, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer können in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
  • Größere Kohärenz: Umstellung auf das "Bestimmungslandprinzip", bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt dieser Grundsatz bereits.
  • Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen ("zusammenfassende Meldung") für ihre Finanzbehörde mehr erstellen.

Mit dem Vorschlag wird außerdem der Begriff "zertifizierter Steuerpflichtiger" eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden. Zudem wurden vier "schnelle Lösungen" vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2019 zur Anwendung kommen sollen. Diese von den Mitgliedstaaten ausdrücklich geforderten kurzfristigen Maßnahmen sollen dazu dienen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem bis zur Einführung der endgültigen Regelung zu verbessern. Dieser Legislativvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Mehrwertsteuerrichtlinie auf technischer Ebene vorlegen.

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Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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