Seit 2010 gilt für Stickstoffdioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Seit 2010 gilt für Stickstoffdioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. (Foto: © Sergey Rasulov/123RF.com)

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Dieselfahrverbot in Nordrhein-Westfalen?

Die NRW-Landesregierung legt Revision gegen das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zur Luftreinhaltung ein. So soll geklärt werden, ob ein Dieselfahrverbot angeordnet werden kann.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Revision gegen ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingelegt. Es hatte die Bezirksregierung Düsseldorf Mitte September dazu verurteilt, den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält. In seiner Urteilsbegründung hatte das Gericht gefordert, besonders Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu prüfen und abzuwägen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Die Belastung der Luft mit Stickstoffoxid sei das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung, so Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne).Gleichzeitig sei die Aufrechterhaltung der Mobilität für Personen und Güter eine Vorbedingung für funktionsfähige und urbane Städte. Das Düsseldorfer Gericht habe in seinem Urteil Fragen aufgeworfen, die aus Sicht der Landesregierung einer höchstrichterlichen Klärung bedarf: "nämlich inwieweit bei gegebener Verhältnismäßigkeit schon nach jetziger Rechtslage die Verhängung eines Dieselfahrverbots durch das Zeichen „Verbot für Kraftwagen“ mit entsprechendem Zusatzzeichen angeordnet werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Umweltministeriums.

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Da sowohl Minister Remmel als Vertreter des Beklagten als auch die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe, mit der Revision einverstanden sind, ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Übergehung der Berufungsinstanz möglich, sodass eine sogenannte Sprungrevision direkt beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden kann. Das NRW-Umweltministerium und das NRW-Verkehrsministerium wollen nun mit den Bezirksregierungen und Kommunen auf Leitungsebene die Vorgehensweise bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne abstimmen. Die Landesregierung will mit der Deutschen Umwelthilfe sprechen, damit die noch anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren zu den Luftreinhalteplänen Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln zurückgenommen beziehungsweise ruhend gestellt werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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