Elektroaltgeräte

Elektrohändler, die gegen die Rücknahmepflicht von Altgeräten verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. (Foto: © bialasiewicz/123rf.com)

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Elektrohändlern drohen Bußgelder

Elektrohändler, die sich weigern, Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen, müssen ab dem 1. Juni mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Der Bundesrat hat einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt, die Elektrohändler teuer zu stehen kommen kann: Ab dem 1. Juni 2017 müssen sie alte Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen. Verstoßen sie gegen diese Regel – und das ist neu – können sie zur Kasse gebeten werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Das zugrundeliegende Elektro- und Elektronikgesetz ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es verpflichtet Händler mit einer Verkaufs- oder Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern für elektrische oder elektronische Geräte alte Geräte vom Endkunden zurückzunehmen. Kauft der Verbraucher ein neues Gerät, kann er das alte gleichartige Gerät kostenlos zurückgeben. Kleine elektrische oder elektronische Geräte können auch ohne Neukauf kostenlos zurückgegeben werden.

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Ein Verzeichnis von Sammel- und Rücknahmestellen finden Verbraucher hier. Wichtige Fragen zum Elektro- und Elektronikgesetz beantwortet das Bundesumweltministerium auf seiner Website.

Foto: © bialasiewicz/123rf.com

Text: / handwerksblatt.de

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