Wer klimafreundlich und energieeffizient bauen oder sanieren will, kann ab dem 24. Januar mit noch mehr Förderung vom Staat rechnen.

Wer klimafreundlich und energieeffizient bauen oder sanieren will, kann ab dem 24. Januar mit noch mehr Förderung vom Staat rechnen. (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)

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Energieeffizienz wird noch stärker gefördert

Betriebsführung

Ab dem 24. Januar werden die Konditionen der KfW zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens noch besser.

Höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse und Kredite, davon können Verbraucher ab dem 24. Januar profitieren, wenn sie bauen oder ein Gebäude sanieren wollen und dazu eine Förderung bei der KfW beantragen.

Wer sein Haus zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus sanieren möchte oder sanierten Wohnraum erwirbt, für den erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte und der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 auf 120.000 Euro.

Kredit beantragen – weniger zurückzahlen

Hausbesitzer, die bei der Sanierung ein KfW-Effizienzhaus 55 anstreben, können mit einem Tilgungszuschuss von 40 Prozent für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro rechnen. Die Höchstgrenze des Tilgungszuschusses pro Wohneinheit beträgt hierbei 48.000 Euro.

Die Kennzahl 55 für das KfW-Effizienzhaus ergibt sich aus dem Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust des Hauses. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Höchstwerte für diesen Energiebedarf und Wärmeverlust vorgegeben, ein Haus, das zu 100 Prozent diesen Vorgaben entspricht, bekommt die Kennzahl 100 und wäre demnach ein KfW-Effizienzhaus 100. Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt demnach nur 55 Prozent der in der EnEV festgelegten Höchstwerte.

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Die KfW fördert die Standards KfW-Effizienz­haus 55, 70, 85, 100, 115 sowie das KfW-Effizienzhaus Denkmal. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf und desto höher die Förderung.

Zuschuss für die Investitionen holen

Wer seine Wohnung sanieren will, so dass sie energieeffizienter wird, und dafür eine Förderung beantragt, kann ebenfalls mit einem um 12,5 Prozentpunkte erhöhten Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen rechnen. Maximal beträgt der Kreditbetrag weiterhin 50.000 Euro. Der Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen liegt mit 20 Prozent von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bei bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit.

Der Investitionszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich um 10 Prozent. Wobei die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus um 20.000 Euro auf 120.000 Euro steigen, während die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro bleiben.

Effizienzhaus bauen und vom Tilgungszuschuss profitieren

Wer ein neu gebautes KfW-Effizienzhauses erwirbt oder baut, für den erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozent und der maximale Kreditbetrag steigt ebenfalls um 20.000 auf 120.000 Euro. Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus bedeutet das beispielsweise einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro oder bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss je WohneinheitPDF-Download: "IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren"

Für Nichtwohngebäude greifen die KfW-Programme "IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren" und "KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren". Wer saniert, um die Energieeffizienz eines KfW-Effizienzhaus-Standards zu erreichen, für den erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um 10 Prozent. Bei einer Sanierung zu einem Effizienzhaus 70, der energieeffizientesten Stufe, beträgt der Tilgungszuschuss 27,5 Prozent, maximal sind dabei ein Tilgungszuschuss von 275 Euro pro Quadratmeter drin.

Wer in energetische Einzelmaßnahmen investiert, jedoch keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, für den erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 Prozent. Maximal liegt er bei 200 Euro je Quadratmeter.

Weitere Details zu den Programmen gibt es auf der Website der KfW.

Quelle: KfW

Text: / handwerksblatt.de

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