Die höheren Lohnzuschläge gibt es insbesondere für die Arbeit in der Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen. (Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com)

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Gebäudereiniger: Höhere Lohn-Zuschläge und mehr Urlaub

Betriebsführung

Für die Gebäudereiniger-Branche gilt seit dem 1. November 2019 ein neuer Rahmentarifvertrag. Reinigungskräfte erhalten unter anderem höhere Lohnzuschläge.

Für die Gebäudereiniger bedeutet das zum 1. November 2019 unter anderem höhere Lohnzuschläge und etwas mehr Urlaub. Alle Mitarbeiter erhalten künftig einen Belastungszuschlag von 25 Prozent ab Überschreitung der 8. Arbeitsstunde. Ab 2021 wird es für alle Beschäftigten einen Anspruch auf 30 Urlaubstage geben. 

Die höheren Lohn-Zuschläge gibt es insbesondere für die Arbeit in der Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen. Wer beispielsweise an den beiden Weihnachtsfeiertagen, an Neujahr oder am 1. Mai arbeitet, bekommt einen 200-prozentigen Lohnzuschlag.

"In der Industriereinigung wird ein Zuschlag von 75 Cent pro Stunde bezahlt. Wichtig ist, dass davon in dieser Sparte ab jetzt deutlich mehr Beschäftigte profitieren als zuvor", sagte Ulrike Laux vom Bundesvorstand der IG BAU.   

Monatelang dau­erte der Tarifstreit in einer der größten deutschen Handwerksbranchen – der Gebäudereinigung. Erst nach der sechsten Verhandlungsrunde haben sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die IG Bau Ende Oktober auf einen Rahmentarifvertrag für die 650.000 Beschäftigten geeinigt.

Das zentrale Streitthema Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt wurde auf die Lohnrunde 2020 vertagt. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung: 2019 und 2020 bekommen die Beschäftigten Heiligabend oder wahlweise den Silvestertag als bezahlten Arbeitstag frei.

Gewerkschaft und Arbeitgeber wollen den neuen Rahmentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären lassen.

Faire und rechtssichere Spielregeln

"Es ist hilfreich für die Attraktivität der beschäftigungsstärksten Handwerksbranche Deutschlands, dass wir neben steigenden Tariflöhnen nun auch wieder faire und rechtssichere Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verabredet haben", kommentierte BIV-Verhandlungsführer Christian Kloevekorn das Ergebnis.

Mindestlohn steigt auch

Der Mindestlohntarifvertrag ist seit Januar 2018 in Kraft.

Der Mindestlohn für die Glas- und Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) steigt demnach ab 1. Januar 2020 auf 10,80 Euro (West) und 10,55 Euro (Ost) beziehungsweise auf 14,10 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost) für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6).

Ab 1. Dezember 2020 gibt es bundeseinheitlich 10,80 Euro beziehungsweise 14,10 Euro.

 

Text: / handwerksblatt.de