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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Wie Betriebsinhaber die Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus korrekt in ihre Gefährdungsbeurteilung aufnehmen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen können, erklärt die BGHM in ihren Handlungshilfen. (Foto: © Kateryna Kon/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2020
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall weist darauf hin, dass die Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus in die Gefährdungsbeurteilung gehört. Zeit für eine Aktualisierung.
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sind verpflichtet, die derzeitige Infektionsgefährdung durch das neue Corona-Virus auch in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Darauf macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Mitgliedsbetriebe aufmerksam und stellt wertvolle Hilfen für die Aktualisierung zur Verfügung.
Laut BGHM gibt der jüngst vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Arbeitgebern die nötige Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen vor einer Corona-Infektion, etwa die organisatorischen Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten.
Die BGHM bietet auf dieser Grundlage kostenlose branchenspezifische Handlungshilfen an. Sie sollen laut der Berufsgenossenschaft wichtige Hilfestellungen bieten, um die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umzusetzen. Die BGHM weist aber darauf hin, dass darüber hinaus auch in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Sars-CoV2) Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die Arbeitgeber ebenfalls beachten müssen. Die Handlungshilfen können kostenlos auf der Website der BGHM eingesehen und dort heruntergeladen werden. Sie werden ständig aktualisiert.
Quelle: BGHM
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