Manchmal muss der Weg nicht direkt zum Kadi führen. (Foto: © Robert Wilson/123RF.com)

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Sie müssen nicht gleich vor Gericht gehen!

Betriebsführung

Wer Konflikte mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder anderen Unternehmen hat, muss nicht gleich vor den Kadi treten. Außergerichtliche Verfahren können Zeit, Geld und Nerven sparen.

Der Kunde legt eine Mängelliste vor, der Handwerker will nachkalkulieren, ein Lieferant bringt seine Ware nicht rechtzeitig und der Handwerker gerät beim Kunden schuldlos in Verzug – es gibt viele Gründe für Konflikte. Oft erscheint den beteiligten Streithähnen der Gang vor Gericht als einziger Ausweg.

Doch eine gerichtliche Auseinandersetzung ist ein teurer Spaß – und muss nicht immer sein. Alternativen zur Beilegung von Konflikten bieten außergerichtliche Verfahren, nämlich die Mediation, das Vermittlungsverfahren und das Schlichtungsverfahren. Sie kosten auf jeden Fall weniger als die Auseinandersetzung vor Gericht. Aber es gibt einige Stolperfallen!

Mediation & Co.

Mediation: Dabei nimmt ein Mediator die Rolle eines neutralen Moderators ein. Dieses Verfahren wird nur von einigen Handwerkskammern offeriert, Mediation wird aber auch zum Beispiel von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Gerichten angeboten. Das Verfahren eignet sich gut für Beziehungen, die langfristig bestehen, zum Beispiel für die Lösung innerbetrieblicher Konflikte, aber auch für die Betriebsübergabe.

Bei der Mediation gestalten die Parteien die Gespräche und sollen selbst eine Lösung finden. Das heißt, der Mediator schlägt normalerweise keine Lösung vor. Am Ende treffen beide Parteien eine verbindliche Vereinbarung darüber, wie sie sich künftig verhalten und vorgehen wollen.

Eine Mediation lässt sich kurzfristig arrangieren, die Kosten für den Mediator werden geteilt. "Wichtig ist, dass im Vorfeld Vereinbarungen getroffen werden, an die sich beide Parteien halten müssen", empfiehlt Daniel Kukuck, Gesellschafter der 3K Composite GbR, einem Bootsbaubetrieb in Ennigerloh, der selbst ein solches Verfahren mit einem Kunden durchgeführt hat. Kukuck rät dazu, die Ergebnisse als Vorabprotokoll zu verteilen, damit die Beteiligten noch Einfluss ausüben können: "So hat der Betrieb nachher nicht das Nachsehen", weil juristisch verbindliche Absprachen gelten.

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Vermittlungsverfahren: 

Die Handwerkskammern bieten ihren Mitgliedern in der Regel kostenlose Vermittlungsverfahren an. Im Normalfall versucht die Kammer, schriftlich zwischen Kunde und Handwerksunternehmer zu vermitteln, in Einzelfällen steht die Kammer aber auch den Handwerkern im Rahmen der juristischen Beratung zur Verfügung. In einem nächsten Schritt ziehen manchmal beide Parteien einen Rechtsbeistand hinzu. Damit entstehen natürlich Kosten. Wird ein Anwalt eingeschaltet, muss der Handwerker mit seiner Rechtschutzversicherung klären, ob sie diese Kosten übernimmt. Beide Parteien können bei einem Vermittlungsverfahren auch einen Sachverständigen einbeziehen. "Im Vermittlungsverfahren wird eine Lösung auf Kulanzebene angestrebt, da in Fällen mit geringen Streitwerten die juristische oder fachliche Klärung häufig höhere Kosten verursacht", erklärt Julia Gerke, Juristin der Handwerkskammer Münster. "Meistens geht es darum, Missverständnisse oder unklare Absprachen aufzuklären und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen."

Schlichtungsverfahren: 

Die Bauschlichtungsstellen der Handwerkskammern sind in NRW vom Landesjustizministerium anerkannt. An den Bauschlichtungsverfahren nehmen neben Betrieb und Kunde, ein Schlichter und sachverständiger Beisitzer teil, die natürlich bezahlt werden müssen. Es ist zwar möglich, aber nicht notwendig, dass auch Rechtsanwälten mit einbezogen werden. In den meisten Fällen verzichten die Parteien aus Kostengründen. Beide Parteien können sich darauf einigen, dass der Schlichterspruch verbindlich ist. Meist wird das Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle freiwillig durchgeführt. Das heißt: Eine Einigung kommt nur zustande, wenn sich beide Gegner auf eine Lösung verständigen können. Gibt es – was sehr selten der Fall ist – kein verbindliches Ergebnis, können die Parteien vor Gericht ziehen.

Den Kontakt zur Kammer suchen

Außergerichtliche Verfahren zur Einigung bei Konflikten sind kostengünstiger als Gerichtsprozesse, schnell zu arrangieren, nicht öffentlich und dauern weniger lange. Welche Alternative bevorzugt wird, entscheiden die beteiligten Parteien. "Es ist allerdings empfehlenswert, sich auf jeden Fall im Vorfeld mit seiner zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen, um sich juristisch beraten zu lassen", rät Kukuck. So können böse Überraschungen vermieden werden.

Das empfiehlt auch Gerke: "Wir beraten unsere Mitglieder dahingehend, ob es tatsächlich empfehlenswert ist, ein außergerichtliches Verfahren anzustreben, oder ob es sinnvoller ist, vor Gericht zu gehen. Das ist im jeweiligen Einzelfall abzuklären."

Mediation

















Vorteile:
  • Kosten und Dauer sind gering
  • nichtöffentliche Sitzungen
  • bei erfolglosen Mediationen steht in der Regel der Gerichtsweg offen
Nachteile:
  • erfolgt regelmäßig ohne Rechtsbeistände und Sachverständige (Hinzuziehung möglich, wenn sich beide Parteien darüber einig sind)
  • ohne Sachverständige ist keine Diskussion technischer Sachverhalte möglich
  • um einen Interessenausgleich zu erzielen, kann es unter Umständen notwendig sein, Geschäftsgeheimnisse offenzulegen
  • die regelmäßige Unverbindlichkeit der Mediation kann dazu führen, dass eine Partei trotzdem vor Gericht zieht
 Vermittlungsverfahren







Vorteile:
  • Kosten und Dauer geringer als bei Gerichtsverfahren
Nachteile:
  • die Teilnahme ist freiwillig, die Vermittlungsvorschläge sind nicht verbindlich
NRW-Bauschlichtungsverfahren










Vorteile:
  • Kosten und Dauer geringer als bei Gerichtsverfahren
  • nichtöffentliche Sitzungen
  • Sachkenntnis der Beisitzer
  • Rechtsverbindlichkeit des Schlichterspruches
  • bei Erfolglosigkeit steht der Gerichtsweg offen
Nachteile:
  • die regelmäßige Unverbindlichkeit kann dazu führen, dass eine Partei trotzdem vor Gericht zieht.

 

Text: / handwerksblatt.de