EuGH, Rentner, Urteil

Rentner können auch befristet im Betrieb bleiben. Foto: © branex/123RF.com

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Rentner auf Zeit einzustellen ist erlaubt

Der Fachkräftemangel macht vielen Betrieben zu schaffen. Warum also nicht einen Kollegen im Rentenalter befristet weiterbeschäftigen? Das ist laut EU-Recht möglich.

Die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern ist zulässig. Das ist keine Diskriminierung und auch kein Missbrauch befristeter Arbeitsverträge, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der Fall: Ein Lehrer aus Bremen hatte kurz vor Erreichen des Rentenalters seine Weiterbeschäftigung beantragt. Der Arbeitgeber – die Stadt Bremen – war damit einverstanden. Sie setzte allerdings eine Befristung bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Eine weitere Verlängerung lehnte die Stadt ab. Der Lehrer wollte länger arbeiten und erhob daraufhin Klage. Er argumentierte, die Befristung des Arbeitsverhältnisses verstoße gegen EU-Recht: Es sei eine Diskriminierung wegen seines Alters und ein Missbrauch von Befristungen. 

Das Bremer Landesarbeitsgericht bat den EuGH um Klärung. Denn nach deutschem Recht sei es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das Ende des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht.

Das Urteil: Die Luxemburger Richter sehen keinen Verstoß gegen EU-Recht. Rentner würden bei diesem Vorgehen nicht gegenüber jüngeren Kollegen benachteiligt.

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Außerdem hatte das Gericht  Zweifel, ob die Verlängerung hier als aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge anzusehen sei. Es sei nicht davon auszugehen, dass das Vorgehen einen Missbrauch zulasten der Arbeitnehmer fördere. Man könne es als bloße vertragliche Verschiebung des ursprünglich vereinbarten Rentenalters auffassen. Außerdem sei bei dieser Verlängerung  gewährleistet, dass der Arbeitnehmer zu den ursprünglichen Bedingungen weiterbeschäftigt wird und gleichzeitig seinen Anspruch auf eine Altersrente behält.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28. Februar 2018, Az. C-46/17

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Text: / handwerksblatt.de

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