OLG München, 3 U 1786/17, Restaurator im Handwerk

Viel Fingerspitzengefühl und keine scharfen Lösungsmittel braucht man als Restaurator. (Foto: © lakov filimonov/123RF.com)

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Restaurator ruiniert Ölgemälde und muss zahlen

Betriebsführung

Vier Gemälde, darunter ein Spitzweg, sollte der Restaurator reinigen. Er verpfuschte sie aber und muss nun 26.000 Euro Schadensersatz leisten, urteilt das Oberlandesgericht München.

Weil er vier Ölgemälde mit seiner Arbeit beschädigt hat, muss ein Restaurator einem Galeristen 26.000 Euro Schadensersatz zahlen, meldet die SZ. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte weitgehend ein Urteil des Landgerichts Traunstein.

Der Fall: Ein Galerist hatte einem Restaurator vier Ölgemälde zur Reinigung übergeben, unter anderem das Bild "Der Schreiber" des bekannten Malers Carl Spitzweg. Er sollte den alten Firnis, also den Schutzanstrich, abnehmen und mit einem neuen versehen, um die Farben brillanter wiederzugeben. Der Restaurator hat die Gemälde nach Ansicht des Eigentümers aber verdorben, unter anderem seien die Farben durch zu scharfe Lösungsmittel weggewaschen. Er forderte Schadensersatz sowie Gutachterkosten und verlangte den Werklohn zurück. Der Restaurator wehrte sich: Die Gemälde seien schon zuvor in einem schlechten Zustand gewesen.

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Das Urteil: Das Landgericht hatte den Restaurator zur teilweisen Zahlung verurteilt. Der ging daraufhin in Berufung. Das OLG bestätigte das Urteil, der Mann muss nun 26.000 Euro zahlen. Er habe die Bilder verpfuscht, erklärten die Richter, dadurch seien sie massiv im Wert gesunken. Ein Gutachten untermauerte die Vorwürfe: Die oberste Malschicht sei zu stark bereinigt worden, etliche Details seien dadurch verloren gegangen.

Oberlandesgericht München, Urteil vom 8. August 2018, Az. 3 U 1786/17

 

Text: / handwerksblatt.de

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