"Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird einfacher und für Unternehmen attraktiver", betont Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. (Foto: © Jan Hosan)

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Rheinland-Pfalz hebt die Schwellenwerte beim Vergaberecht

Betriebsführung

Das Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz hebt die Schwellenwerte für Vergabeverfahren deutlich an. Öffentliche Aufträge sollen für Handwerker und andere Unternehmen wieder attraktiver werden.

Mit den neuen Schwellenwerten, die zum Teil mehr als verdoppelt werden, werde die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Unternehmen einfacher und attraktiver, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Man wolle mit dem Schritt Bürokratie abbauen und die regionale Wirtschaft stärken.  

Info: Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das Vergaberecht dem Haushaltsrecht zugeordnetBei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen ist künftig eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 80.000 Euro (bisher: 40.000 Euro) und eine Freihändige Vergabe bis 40.000 Euro (bisher: 20.000 Euro) möglich.

Bei öffentlichen Aufträgen über Bauleistungen ist eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb – unabhängig von der Art des Gewerkes – bis 200.000 Euro und eine Freihändige Vergabe bis 40.000 Euro (bisher: 10.000 Euro) zulässig.

Zu wenig Bewerber für öffentliche Aufträge

Öffentliche Auftraggeber haben schon länger das Problem, dass Unternehmen wegen des organisatorischen und administrativen Aufwands nur noch selten bereit sind, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. "Die öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz müssen bei ihren dringend notwendigen Investitionen weiter kommen", so Wissing. Das Vergaberecht diene der Bedarfsdeckung und verfolge keinen Selbstzweck, betonte Wissing.

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Kein Vergabeverfahren bis 3.000 Euro

Ebenfalls neu: Bei Aufträgen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro muss kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Hier sei es ausreichend, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.

"Mit den neuen Grenzwerten passen wir das Gesetz den durch Preissteigerungen und höheren Lohnkosten veränderten aktuellen Rahmenbedingungen an", sagte der Wirtschaftsminister.

Für die Vergabe von Aufträgen über Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren wird der Auftragswert auf 25.000 Euro festgesestzt. Das biete die Möglichkeit, für anstehende Investitionen in Schulen oder Kindergärten erste Grundlagen zu schaffen.  

Quelle: Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz

Text: / handwerksblatt.de

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