Silke Eichten (Mitte) ist Mediatorin und Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer der Pfalz. Sie hat schon vielen zerstrittene Parteien geholfen, ihre Konflikte gemeinsam zu lösen.

Silke Eichten (Mitte) ist Mediatorin und Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer der Pfalz. Sie hat schon vielen zerstrittene Parteien geholfen, ihre Konflikte gemeinsam zu lösen. (Foto: © Joachim Ackermann/Agentur Fewf)

Vorlesen:

Streit im Betrieb: Ein Fall für die Mediation

Die meisten Konflikte in Unternehmen werden in einer Mediation schnell und außergerichtlich gelöst. Selbst heftig zerstrittene Parteien gehen partnerschaftlich aus der Mediation heraus.

Nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit machte sich bei dem jungen Metzgermeister der Frust breit. Seine Forderungen nach mehr Geld, mehr Freizeit, mehr Anerkennung wurden immer größer. "Ich werde von dir ausgebeutet!", war noch einer der harmloseren Vorwürfe an seinen Chef.

Der Betriebsinhaber, der den Mitarbeiter wie einen Sohn betrachtete und auch so behandelte, sah das alles partout nicht ein. Weil er selbst keinen Meistertitel hatte, war er auf die Zusammenarbeit angewiesen. "Am Ende gab es den totalen Zoff", erinnert sich Silke Eichten von der Handwerkskammer der Pfalz

Kostenfreies Angebot

Silke Eichten ist betriebswirtschaftliche Beraterin und Wirtschaftsmediatorin – eine von insgesamt 80 in den Handwerkskammern und Fachverbänden bundesweit. Wenn sich Führungskräfte zerstritten haben, wenn es Probleme bei der Firmenübergabe gibt, zwischen Azubi und Meister oder wenn zwei Chefs am liebsten getrennte Wege gehen wollen, dann können sie das Mediationsangebot nutzen – kostenfrei.

Auch die beiden Metzger aus der Pfalz haben den Weg zur Mediation gefunden. "Zum ersten Gespräch sind sie noch in getrennten Autos gekommen, nach dem dritten Termin haben sie beschlossen, für immer zusammenzuarbeiten", sagt Silke Eichten. Was genau die Wende im Verhältnis zwischen Junior und Senior brachte, verrät sie nicht – Mediation ist streng vertraulich.

Das könnte Sie auch interessieren:

Freiwillig und lösungsorientiert

Foto: © Joachim Ackermann/Agentur FewfFoto: © Joachim Ackermann/Agentur Fewf

"Viele Konflikte können schnell gelöst werden. Aber nicht jedes Mal wendet sich die Situation zum Guten", weiß die Expertin. Eines seien die Gespräche aber immer: befreiend.

Sie finden auf neutralem Boden statt, zumeist in der Handwerkskammer, und werden von einem unparteiischen Gesprächspartner moderiert. Dieser hört sich die Argumente und Bedürfnisse der Konfliktparteien an und sucht gemeinsam mit ihnen nach geeigneten Lösungen. Das ist auch der zentrale Unterschied zwischen Wirtschaftsmediation und Gerichtsverfahren. Bei der Mediation kommt es, anders als bei Gericht, darauf an, dass beide Seiten etwas davon haben. Nicht nur einer soll am Ende als Gewinner dastehen.

Es geht nicht darum, wer Schuld hat

Silke Eichten: "Es geht nicht darum, wer Schuld hat, sondern wie man wieder vertrauensvoll und partnerschaftlich miteinander arbeiten kann." Darum sei es auch wichtig, dass beide Parteien freiwillig mitmachen. 

Britta Schulz von der Handwerkskammer Münster kann das bestätigen: "Mediation ist zukunftsorientiert. Es geht darum, wie wir zukünftig besser miteinander umgehen, zusammen arbeiten wollten", sagt die Abteilungsleiterin betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsmediatorin. 

Ganz häufig würden solche Gespräche tatsächlich mit gegenseitiger Wertschätzung enden, weil die Karten jetzt offen auf dem Tisch liegen. Weil man endlich versteht, was das Problem des jeweils anderen ist.

Expertentipp: Rolf Papenfuß ist Leiter des Referats Unternehmensführung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin. Er sagt: "Inzwischen haben über zehn Prozent der Betriebsberaterinnen und Betriebsberater der Handwerksorganisationen eine Spezialausbildung als Wirtschaftsmediator im Handwerk absolviert. Mithilfe von Mediationsverfahren ­können sie Konflikte im Handwerksalltag auf verschiedenen Ebenen entschärfen oder beseitigen: Sei es innerhalb der Betriebe in Personalfragen (Verhältnis Chef zu Mitarbeiter oder Lehrling oder Mit­arbeiter untereinander), bei Problemen mit Kunden beziehungsweise Lieferanten oder bei der Betriebsübergabe. Sie können insbesondere bei der familieninternen Nachfolge adäquat unterstützen. Die Kompetenzen im Bereich der ­Mediation erweisen sich aber auch bei der ­regulären Beratertätigkeit als sehr hilfreich, da sie dazu beitragen, sich besser in die Situation des Gesprächspartners hineinversetzen, ihm intensiver zuhören und durch eine strukturierte Dialog­führung noch konkreter Hilfe zur ­Selbsthilfe leisten zu können."

Erfolgsquote von 70 bis 90 Prozent

Die Forschung geht davon aus, dass Mediation eine Erfolgsquote von 70 bis 90 Prozent hat. Eichten: "Wenn man sich nicht einigen kann, dann kann man zumindest fair auseinandergehen." Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. 

Silke Eichten und Britta Schulz sind Mitglieder einer Steuerungsgruppe für alle Wirtschaftsmediatoren im Handwerk. "Wir treffen uns, um die Mediation im Handwerk zu stärken, und werben unter anderem auch für die Ausbildung von Wirtschaftsmediatoren im Handwerk", sagt Britta Schulz.

ZDH bietet Weiterbildung an

Die Gruppe arbeitet eng mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin zusammen, der die 120 Unterrichtsstunden umfassende Weiterbildung zum Wirtschaftsmediator (HWK) zentral organisiert. "Inzwischen haben sich etwa zehn Prozent aller Beraterinnen und Berater zum Mediator weitergebildet", freut sich Silke Eichten.

Jetzt möchten sie und ihre Kollegen das Angebot auch bei den Betrieben bekannter machen. Mediation habe neben der Zeitersparnis einen weiteren entscheidenden Vorteil gegenüber dem Gang zum Anwalt. "Im Gegensatz zu einem Gerichtsprozess, der schnell Zehntausende Euro kosten kann, ist die Einigung mithilfe eines Mediators für Handwerker völlig kostenlos."

Kirsten Freund

(Dieser Beitrag aus dem Jahr 2018 wurde im April 2021 aktualisiert)

Ein Beispiel: 

Wie eine Mediation ablaufen kann, schildert Britta Schulz, Abteilungsleiterin betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsmediatorin bei der Handwerkskammer Münster: 

"Es ging um einen Konflikt zwischen zwei Mitarbeitern. Der bestehende Streit hat das Betriebsklima negativ beeinträchtigt und im Betrieb haben sich dadurch bereits zwei Gruppen unter den Kolleginnen und Kollegen in der Produktion gebildet. Beide Personen waren für den Betriebsinhaber wichtige Mitarbeiter, auf die er nicht verzichten wollte.

Der Inhaber hat sich aufgrund dessen an die HWK Münster gewandt, da er keine Lösungsmöglichkeit für ein friedliches Miteinander sah und befürchtet hat, einen der streitenden Mitarbeiter entlassen zu müssen. Es gab mittlerweile zu viele negative Faktoren, auf die sich der Konflikt ausgewirkt hatte.

Dem Unternehmer wurde auf dieser Basis das Verfahren der Mediation vorgestellt. Zu Beginn der Mediation haben die Mitarbeiter kein Wort direkt miteinander gesprochen. Der Konflikt wurde von beiden Seiten vorgestellt. Es wurde vereinbart, Verhaltensregeln im Umgang miteinander festzulegen. Auch die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Mitarbeiter wurden thematisiert.

In einem Folgegespräch waren die Mitarbeiter schon miteinander im Gespräch, als die Mediatorin hinzukam. Die Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen der Mitarbeiter und die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen haben zu einem sachlich guten Miteinander geführt und die Fronten im betrieblichen Alltag haben sich geklärt. Der Betriebsinhaber war froh, dass die Sicherung der Fachkräfte gewährleistet werden konnte und der Betriebsfrieden wieder hergestellt wurde."

Mediationsablauf

Vorgespräch:
- gemeinsame Festlegung des ­Teil­nehmerkreises
- Wichtig ist, dass alle Betroffenen teilnehmen
- Vorstellung: "Wie funktioniert ­Mediation eigentlich?"

Durchführung:
- mehrere Termine zu je etwa 1,5 ­Stunden
- neutrale Räumlichkeiten
- der Mediator leitet die Gespräche als neutraler, überparteiischer Dritter

Lösung:
- gemeinsame Vereinbarung einer ­Lösung für alle Beteiligten­
- alle Beteiligten einigen sich auf Verschwiegenheit
- schriftliche Fixierung der ­Vereinbarung

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: