Die Gebäudereiniger, Glas- und Industriereiniger können sich auf mehr Geld im Portemonnaie und auf mehr Urlaub freuen.

Die Gebäudereiniger, Glas- und Industriereiniger können sich auf mehr Geld im Portemonnaie und auf mehr Urlaub freuen. (Foto: © roman023/123RF.com)

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Tarifstreit in der Gebäudereinigung beigelegt

Handwerkspolitik

Im Gebäudereinigerhandwerk gibt es einen neuen Rahmentarifvertrag. Zu den zentralen Ergebnissen zählt der Belastungszuschlag von 25 Prozent vom Stundenlohn, den die Beschäftigten ab der neunten Arbeitsstunde erhalten.

Darüber hinaus konnten Verbesserungen für die Arbeitnehmer bei den Zuschlägen und beim Urlaub erreicht werden.

Nach sechs zuvor ergebnislos gebliebenen Verhandlungsrunden haben sich die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in Frankfurt am Main auf einen neuen Rahmentarifvertrag geeinigt. "Besonders wichtig ist uns, dass wir das Urteil des Bundesarbeitsgerichts integriert haben", erklärt der Verhandlungsführer des BIV, Christian Kloevekorn. Alle Beschäftigten würden künftig einen Belastungszuschlag von 25 Prozent ab Überschreitung der achten Arbeitsstunde am Tag erhalten. Das Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt werde – wie schon seit langem von den Arbeitgebern vorgeschlagen – Verhandlungsgegenstand in der anstehenden Lohnrunde 2020 werden.

"Wir haben von Beginn an gesagt, dass wir uns für einen fairen und rechtssicheren Rahmentarifvertrag im Interesse unserer Unternehmen und Beschäftigten einsetzen. Und wir haben Wort gehalten", so Christian Kloevekorn. Mit dem Tarifabschluss hätten die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG BAU erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärke.

Mehr Geld im Portemonnaie

Robert Feiger, Verhandlungsführer der IG BAU Foto: © IG BAU (Alexander Paul Englert)Robert Feiger, Verhandlungsführer der IG BAU Foto: © IG BAU (Alexander Paul Englert)

"Die Gebäudereiniger, Glas- und Industriereiniger können sich auf mehr Geld im Portemonnaie und auf mehr Urlaub freuen", verkündete der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger nach dem mehr als 13-stündigen Spitzengespräch. So sollen Teilzeitbeschäftigte, die über fünf Monate hinweg kontinuierlich ein Überstundenpensum von mindestens 15 Prozent leisten, einen Anspruch darauf bekommen, dass ihr Arbeitsvertrag auf die tatsächlich geleistete, höhere Wochenstundenzahl angepasst werde. Für Überstunden werde künftig ab der neunten Arbeitsstunde ein Belastungszuschlag von 25 Prozent vom Stundenlohn bezahlt.

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Insgesamt habe die IG BAU bei den Zuschlägen etliche Verbesserungen erzielen können. Dazu zählt die Gewerkschaft etwa einen einheitlichen Nachtzuschlag von 30 Prozent. Das seien fünf Prozent mehr als bislang. An Sonn- und Feiertagen solle es einen Aufschlag von 80 Prozent (statt bisher 75 Prozent) geben. Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai werde es sogar Zuschläge von 200 Prozent des Lohns geben. Für Industriereiniger seien 75 Cent pro Stunde extra vorgesehen. Das gelte künftig auch für die Maschinenreinigung.

Deutlich verbesserte Urlaubsregelung

Als wichtigen Erfolg bewertete Robert Feiger die deutlich verbesserte Urlaubsregelung. So solle es ab dem Jahr 2021 für alle Beschäftigten – unabhängig von der Länge der Branchenzugehörigkeit – einen einheitlichen Urlaub von 30 Tagen auf Vollzeitbasis geben. Neueingestellte haben ab 2020 bereits einen Anspruch von 29 Urlaubstagen.

Erstmals werde die Gebäudereinigung mit dem nun ausgehandelten Rahmentarifvertrag auch einen Weihnachtsbonus bekommen. Der IG BAU zufolge haben sich die Tarifparteien darauf geeinigt, dass alle Beschäftigten in diesem und im kommenden Jahr den Heiligabend oder den Silvestertag als bezahlten Arbeitstag frei bekommen. "Wenn sie arbeiten, erhalten sie als Weihnachtsprämie für diesen Tag einen 150-prozentigen Lohnzuschlag", so IG BAU-Verhandlungsführer Robert Feiger. Über eine darüber hinausgehende Gratifikation zum Jahresende wollen die Tarifparteien bei den Lohntarifverhandlungen im kommenden Jahr sprechen.

Die Tarifgremien der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen. Anschließend strebe man die Allgemeinverbindlichkeit des Rahmentarifvertrags an.

Text: / handwerksblatt.de

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