In das Transparenzregister einzutragen sind die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Daten, die sowieso bereits zum Beispiel im Handelsregister stehen, werden automatisch übernommen.

In das Transparenzregister einzutragen sind die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Daten, die sowieso bereits zum Beispiel im Handelsregister stehen, werden automatisch übernommen. (Foto: © fabian19/123RF.com)

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Transparenzregister: Was tun gegen Bußgeldbescheide?

Betriebsführung

Betriebe, die als GmbH, OHG oder als UG geführt, werden, müssen sich in das Transparenzregister eintragen lassen. Wer das versäumt, dem drohen Bußgelder. Wir erklären, wie man das verhindern kann.

Das Transparenzregister soll Geldwäsche bekämpfen, weil es die Besitzverhältnisse und die handelnden Personen in Unternehmen offenlegt. Für die Betriebe bedeutet die Eintragungspflicht mehr Bürokratie. Viele haben sie bisher ignoriert. Doch nun hagelt es Bußgeldbescheide. Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Hintermayer von Ecovis in München kennt alle Details, weiß, was zu tun ist und wie sich Bußgelder abwehren lassen.

Was ist das Transparenzregister, seit wann gibt es das und was soll es bringen?

Das Transparenzregister gibt es seit 2017. Es soll Geldwäsche bekämpfen helfen. Die Eintragungen zeigen, wer hinter einem Unternehmen steht. Für normale Unternehmer ist der Aufwand derzeit enorm, aber auch für uns als Berater. Letztlich lagert der Staat hier Polizeiarbeit auf die Unternehmer und uns Berater aus. Ob sich damit schwarze Schafe finden lassen, bezweifle ich. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Al Capone wurde ja auch nicht wegen Mord verurteilt, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Welche Unternehmen müssen sich eintragen?

Alle Gesellschaften außer den Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und stillen Gesellschaften. Zudem alle Vereine, alle Stiftungen und Genossenschaften sowie Trusts.

transparenzregister.de  Hier geht es zum Transparenzregister samt Kurzanleitung

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Bis wann muss ein Unternehmen die Eintragung vornehmen?

Sofort! Denn die Termine sind längst verstrichen. Seit Ende 2019 werden Bußgeldverfahren eröffnet. Unsere Mandanten bekommen aktuell Anhörungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Das kennt man vielleicht, weil man schon mal bei Rot über die Ampel gefahren ist. Wer sich nicht eingetragen hat, bekommt vom Bundesverwaltungsamt ein Bußgeld aufgebrummt. Wer noch keine Post bekommen hat, hatte bisher Glück. Auf lange Sicht wird man an einer Eintragung nicht vorbeikommen.

Welche Angaben sind gefragt? Wer hat es leicht und bei wem ist es kompliziert?

Einzutragen sind einmalig die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Das sind die Eigentümer oder Personen, die ein Unternehmen kontrollieren. Also Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile halten. Falls sich etwas ändert, muss man das ebenfalls melden, sonst reicht die einmalige Eintragung. Die Daten, die sowieso bereits zum Beispiel im Handelsregister stehen, werden automatisch übernommen. Bei einer normalen GmbH muss daher für gewöhnlich nichts gemeldet werden.

Bei Aktiengesellschaften gibt es keine öffentlichen Aktionärsregister. Daher müssen wirtschaftlich Berechtigte gemeldet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn kein Aktionär mehr als 25 Prozent der Anteile hält.

Bei GmbH & Co. KGs ist die Rechtslage derzeit leider noch ungeklärt. Das Bundesverwaltungsamt vertritt hier eine sehr restriktive Ansicht, sodass Kommanditisten, die mehr als 25 Prozent Anteile an der Gesellschaft halten, sicherheitshalber gemeldet werden sollten.

Für Stiftungen gibt es keine offiziellen Register. Daher muss hier stets eine Meldung erfolgen. Dies gilt auch für gemeinnützige Stiftungen.

Transparenzregister-Service-Nummer: 0800/1234337

Welche Kosten kommen auf die Unternehmer zu?

Die Eintragung selbst ist kostenlos. Die Eintragung kann jeder selbst vornehmen unter transparenzregister.de. Nur das Führen des Registers kostet pro Gesellschaft 4,80 Euro pro Jahr. Die Rechnungen bekommen die Unternehmer vom Bundesanzeiger Verlag, unabhängig davon, ob eine Meldung erfolgt ist oder nicht.

Können sich Unternehmen auch von ihrem Anwalt oder Steuerberater eintragen lassen?

Grundsätzlich ja. Der Berater braucht dafür nur einen Auftrag, also eine Vollmacht.

Was passiert, wenn man sich nicht einträgt oder es vergessen hat?

Das kann teuer werden. "Wir hatten schon unterschiedlichste Fälle mit Bußgeldern zwischen 50 Euro und 12.000 Euro. Gegen den Bescheid hat Ecovis Einspruch eingelegt und der Mandant musste zum Glück nichts bezahlen", sagt Rechtsanwalt Andreas Hintermayer.

Aktuell sind wohl Betrugsmails im Umlauf?

"Ja, ich habe E-Mails gesehen, die wie ein offizielles Schreiben aussehen. Darin bieten die Betrüger scheinbar einen Eintragungsservice an. Ich empfehle, auf solche Mails nicht zu reagieren", so der Anwalt.

Welche Daten sind zu melden?

Von den wirtschaftlich Berechtigten muss gemeldet werden:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • die Staatsangehörigkeit

Kann man die Meldung vermeiden?

Wenn sich die erforderlichen Daten aus bestimmten anderen öffentlichen Registern, nämlich

  • dem Handelsregister
  • dem Partnerschaftsregister
  • dem Genossenschaftsregister
  • dem Vereinsregister
  • dem Unternehmensregister

ergeben, gilt die Meldepflicht als erfüllt.

Achtung: Die Daten müssen beim Handelsregister unbedingt elektronisch vorliegen. Bei GmbHs, die vor 2007 gegründet wurden, ist das in der Regel nicht der Fall. Außerdem müssen alle geforderten Detailangaben vorliegen und die Daten müssen immer auf dem neuesten Stand sein.

Wer ist zu melden?

"Wirtschaftlich Berechtigte" sind die Menschen, die hinter Kapital- oder Personengesellschaften stehen und diese kontrollieren. Dabei gilt als relevante Kontrolle, wenn die natürliche Person entweder unmittelbar oder mittelbar

• Kapitalanteile über mehr als 25 Prozent hält oder
• Stimmrechte von mehr als 25 Prozent kontrolliert oder
• auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt, etwa durch einen Stimmbindungsvertrag.

"Kontrolle" liegt vor, wenn die natürliche Person unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung ausüben kann. "Mittelbare Kontrolle" liegt unter anderem vor, wenn entsprechende Anteile von einer oder mehreren Vereinigungen gehalten werden, die von einer natürlichen Person kontrolliert werden. 

Quelle: Ecovis

Seit Anfang 2020 werden alle Verstöße gegen diese oder andere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz im Internet veröffentlicht.

Text: / handwerksblatt.de