Hörgeräte werden mit sieben, Brillen mit 19 Prozent besteuert. Diese Unterschiede bei der Mehrwertsteuer für vergleichbare Produkte sind für die Bundesländer Thüringen und Bremen nicht mehr nachvollziehbar. Sie machen sich im Bundesrat für ein ausgewogenes und schlüssiges Konzept stark.

Hörgeräte werden mit sieben, Brillen mit 19 Prozent besteuert. Diese Unterschiede bei der Mehrwertsteuer für vergleichbare Produkte sind für die Bundesländer Thüringen und Bremen nicht mehr nachvollziehbar. Sie machen sich im Bundesrat für ein ausgewogenes und schlüssiges Konzept stark. (Foto: © serezniy/123RF.com)

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Umsatzsteuersenkung: zwei Länder starten Initiative

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Thüringen und Bremen setzen sich für eine Überarbeitung der ermäßigten Umsatzsteuersätze ein. Einige Tatbestände seien unstimmig. Während etwa bei Brillen die volle Mehrwertsteuer zu zahlen sei, gelte bei Hörgeräten der ermäßigte Satz.

Im öffentlichen Fokus des Entschließungsantrags stand in erster Linie der von den beiden Ländern im Bundesrat vorgeschlagene reduzierte Steuersatz auf Menstruationsartikel. Doch die aktuelle Diskussion um eine Online-Petition zur Steuersenkung auf Monatshygiene-Produkte zieht eigentlich noch viel weitere Kreise. Denn teilweise seien die ermäßigten Steuersätze nicht mehr zeitgemäß bzw. für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar, so "Bundesrat kompakt".

Vergleichbares wird nicht gleich behandelt

Unstimmig fänden Thüringen und Bremen beispielsweise die Besteuerung von Medizinprodukten. Auch hier würden vergleichbare Produkte nicht gleich behandelt: Während bei Brillen der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen sei, gelte bei Hörgeräten der ermäßigte Satz. Es sei ein insgesamt ausgewogenes und schlüssiges Konzept erforderlich, heißt es in dem Antrag.

Beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) stößt der Vorstoß der beiden Bundesländer auf offene Ohren. Nach Informationen des Verbandes setze sich der ZVA bereits seit vielen Jahren für eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf augenoptische Leistungen ein. "Wir halten eine Vereinheitlichung im Gesundheitswesen für überaus sinnvoll, Hörgeräte und Zahnersatz unterliegen bereits dem reduzierten Mehrwertsteuersatz", so ZVA-Sprecher Lars Wandke.

Vor dem Hintergrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) komme dieser Forderung nun zudem eine ganz neue Bedeutung zu, denn das 2017 verabschiedete Gesetz erweiterte den Kreis der gesetzlich Versicherten, die zu Lasten ihrer Krankenkasse eine Sehhilfe beziehen können. Abgerechnet werde diese Kostenbeteiligung oder -übernahme über Festbeträge, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Wandke dazu: "Ihre Absenkung auf sieben Prozent würde somit nicht nur die gut 40 Millionen Bundesbürger, die auf ihre Brille oder Kontaktlinsen angewiesen sind, sondern auch das Sozialsystem in Gänze erheblich entlasten."

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Familien und soziale Einrichtungen entlasten

Bei der Überprüfung der Ermäßigungstatbestände müsse es nach Ansicht der beiden Länder vor allem darum gehen, Familien stärker zu entlasten. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kitas und vergleichbaren sozialen Einrichtungen. So würden die Speisen hier nur teilweise ermäßigt besteuert.

Und so geht es "Bundesrat kompakt" zufolge weiter: Die Fachausschüsse des Bundesrates befassen sich in der letzten Septemberwoche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

 

 

Text: / handwerksblatt.de

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