Beliebt bei Handwerkern ist das Sponsoring von Fußball-, Handball- oder Basketballvereinen.

Beliebt bei Handwerkern ist das Sponsoring von Fußball-, Handball- oder Basketballvereinen. (Foto: © Kanlayavadee Thephasdin Na Ayuthaya/123RF.com)

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Sponsoring: Ein Gewinn für Vereine und Betriebe

Sponsoring ist ein Gewinn für beide Seiten: In den Verein fließt Geld oder er bekommt neue Trikots und der Handwerker bringt sich werbewirksam ins Gespräch. Steuerlich muss man aber ein paar Regeln beachten.

Wer Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen finanziell unterstützt, der kann das steuerlich geltend machen. Eine gute Alternative zum Spenden ist Sponsoring.

Sponsoring ist eine klassische Win-Win-Geschichte: In den Verein fließt Geld oder eine geldwerte Leistung und der Handwerksbetrieb bringt sich mit Bandenwerbung, Trikot-Aufdrucken und Anzeigen ins Gespräch. Er sorgt für ein positives Image und kann im Idealfall seine Produkte sogar im Stadion anbieten.

Dieser gegenseitige Leistungsaustausch unterscheidet das Sponsoring auch von der Spende. Wer sich an ein paar Spielregeln hält, kann das Sponsoring als Betriebsausgabe absetzen, erklärt Andreas Wessels, Steuerberater bei Ecovis.

Was ist der Unterschied zwischen Spende und Sponsoring?

Spenden sind finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen für gemeinnützige, kirchliche, religiöse, wissenschaftlich oder sonstige förderungswürdig anerkannte Organisationen.

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Wer spendet, bekommt dafür eine Spendenquittung, aber keine konkrete Gegenleistung. Unternehmer und Privatperson können Spenden als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent ihres Einkommens absetzen.

Sponsoring ist eine Art des Marketings. Im Unterschied zur Spende bekommen Unternehmen für ihr Geld eine Gegenleistung in Form von Sichtbarkeit: Beispielsweise steht der Firmenname auf dem Vereinstrikot einer Fußballmannschaft oder auf der Eintrittskarte zum Sommerkonzert.

"Mit Sponsoring verbinden Unternehmen das Gute mit dem Nützlichen. Die Ausgaben setzen sie als Betriebsausgabe ab. Das senkt ihre Steuerlast", erklärt Steuerberater Andreas Wessels Sponsoring ist auch nicht auf bestimmte Organisationen beschränkt. "Unternehmer dürfen also auch Profisportler sponsern oder kommerzielle Events", sagt Steuerberater Andreas Wessels. 

Sponsoring muss deutlich erkennbar sein

Wichtig ist dem Finanzamt, dass der Unternehmer den Verein seines Herzens nicht still und heimlich unterstützt. Es muss bei der Betriebsprüfung deutlich werden, dass der Handwerker das Sponsoring klar als eine Werbemaßnahme für den eigenen Betrieb sieht. Der Gesponserte muss deshalb auf Plakaten, bei Veranstaltungshinweisen, bei Stadiondurchsagen, in Mitteilungsblättern oder auf Trikots auf den Sponsor und dessen Produkte werbewirksam hinweisen. 

Beim Sportsponsoring ist das Thema Werbung vergleichsweise einfach, wenn der Handwerker die Trikots zur Verfügung stellt und oder wenn der Verein auf den Banden das Firmenlogo druckt. Wenn dann noch die örtliche Tageszeitung oder das Anzeigenblatt über das Engagement des Betriebs berichtet, sollte dem Abzug als Betriebsausgabe nichts mehr im Weg stehen.

Kultursponsoring ist etwas schwieriger

Anstelle des Fußballvereins kann der Betrieb natürlich auch ein Museum, einen Musikverein oder ein soziales Projekt finanziell unterstützen. Will er den Steuervorteil, den das Sponsoring bietet, hier nutzen, muss der Gesponserte alle Hebel des Marketings in Bewegung setzen.

Das Museum könnte dann beispielsweise das Logo des Betriebs auf die Eintrittskarten drucken lassen und bei der Ausstellungseröffnung den Sponsor erwähnen. Wichtig ist hier, dass das Unternehmen im Vordergrund steht und nicht die Person des Spenders.

Geregelt ist das alles übrigens im Sponsoring-Erlass des Bundesfinanzministeriums.

Wer kann Sponsoring betreiben?

Alle Unternehmer und Unternehmerinnen können sponsern – und die Kosten für das Sponsoring als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Vorausgesetzt: Die finanzielle Unterstützung ist angemessen hoch. Das bedeutet, die Ausgaben sollten im Verhältnis zu den zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Werbemaßnahme stehen, sagt Wessels.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass diese Voraussetzungen auch für Freiberufler gelten. Im verhandelten Fall hatten freiberufliche Sportärzte mit einem Jahresumsatz von rund 900.000 Euro einen Profisportler mit 100.000 Euro gesponsert.

Das Gericht urteilte, dass die Form und Höhe der Unterstützung passte und als Investition für Mehreinnahmen der Sportärzte gelten kann, weil der Sportler öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring und die Dienstleistungen des Sponsors hinwies.Interview Die Partnerschaft zwischen der Signal Iduna und dem BVB ist ein Erfolgsmodell. Ein Gespräch aus dem Jahr 2018 mit dem damaligen Marketing-Chef und heutigen Vertriebsvorstand Torsten Uhlig der Signal Iduna über Sportsponsoring – und warum es nicht immer Fußball sein muss. Lesen Sie hier

Was sollten Unternehmer und Unternehmerinnen beachten?

Unternehmen sollten überlegen, welche Vereine oder Veranstaltungen für Sponsoring-Aktivitäten zu ihnen passen, rät Steuerberater Wessel. Sie sollten beim Sponsoring auf die angemessene Höhe achten und die Gegenleistung vertraglich festhalten. Steuerberater helfen bei der Frage, wie Sponsoring die Steuerlast senken kann.

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Text: / handwerksblatt.de

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