Wer ohne die vorgeschriebene Sehhilfe fährt, riskiert ein Bußgeld.

Wer ohne die vorgeschriebene Sehhilfe fährt, riskiert ein Bußgeld. (Foto: © ZVA Peter Boettcher)

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Muss eine Ersatzbrille im Auto dabei sein?

Wer eine Sehhilfe braucht, muss sie im Auto tragen und erhält einen Vermerk im Führerschein. Eine Ersatzbrille muss in Deutschland aber nicht im Handschuhfach liegen. Anderswo ist es aber nicht so einfach.

In Deutschland müssen Autofahrer, die eine Brille oder Kontaktlinsen brauchen, dies im Führerschein vermerken lassen. Bevor man einen Führerschein bekommt, muss man einen Sehtest bestehen. Man muss dabei – mit oder ohne Sehhilfe – eine Sehschärfe von 0,7/0,7 erreichen.

In der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)" heißt es in Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) zu den Anforderungen an das Sehvermögen: "1.1 Sehtest (§ 12 Absatz 2) Der Sehtest (§ 12 Absatz 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7. Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen." 

Wenn jemand den Test nicht besteht, muss er zum Augenarzt. Schafft man dort den Test mit Sehhilfen, wird das auf der Sehtestbescheinigung und im Führerschein vermerkt. Im Führerschein finden sich dafür spezielle Schlüsselziffern: 01 steht für "Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz", 01.01 für "Brille", 01.02 für "Kontaktlinse(n)" und 01.06 für "Brille oder Kontaktlinsen". Die Sehhilfe muss bei der Fahrt getragen werden. Wer ohne die vorgeschriebene Sehhilfe fährt, riskiert ein Bußgeld.

Ist eine Ersatzbrille im Auto Pflicht?

Die Frage, ob es auch Pflicht ist, eine Ersatzbrille mitzuführen, beantwortet das Optikerportal ebenso. Brillen und Kontaktlinsen sind empfindlich, so dass immer etwas passieren kann. Ohne Ersatz ist das Weiterfahren dann schwierig. Damit es gar nicht erst zu solchen Problemen kommt, sollte man vorsorglich eine Ersatzbrille mitführen. Aber ist das auch Pflicht? Dazu schreibt der Branchendienst: "In Deutschland besteht für die Ersatzbrille im Auto keine gesetzliche Pflicht."

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Für Österreich wird die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Wirtschaftskammer Österreich zitiert: "In Österreich ist es nicht mehr verpflichtend eine Ersatzbrille im Auto mitzuführen. Es ist jedoch empfehlenswert, da man nicht weiterfahren darf, wenn die fürs Autofahren notwendige Brille beschädigt wird oder verloren geht".

Quelle: Optikernetz

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Text: / handwerksblatt.de

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