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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
Einige Plätze für den Termin am 6. November sind noch frei – Anmeldungen sind bei der HwK Koblenz möglich. Für 2025 sind weitere Termine geplant
Achtung: Derzeit ist die Westbalkanregelung pandemiebedingt als Teil der EU-weiten Einreisebeschränkungen ausgesetzt. (Foto: © kuzma/123RF.com)
Vorlesen:
Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Westbalkanregelung um drei Jahre beschlossen. Vor allem das Baugewerbe nutzt die Regelung. Es wird allerdings ein begrenztes Kontingent an Arbeitskräften geben.
Zum Jahresende sollte die Westbalkanregelung, die pandemiebedingt als Teil der EU-weiten Einreisebeschränkungen ausgesetzt ist, auslaufen. Das Bundeskabinett hat bereits im September beschlossen, dass die Regelung um drei Jahre verlängert wird. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband des Baugewerbes (ZDB) hatten sich für die Verlängerung dieser Regelung eingesetzt.
Die Westbalkanregelung wird vor allem vom Baugewerbe genutzt. Insbesondere einfache Tätigkeiten, die die heimischen Arbeitnehmer nicht mehr ausüben – wie das Eisenbiegen – würden von angelernten, aber sehr erfahrenen Kollegen aus den Westbalkan-Staaten ausgeführt, heißt es.
Westbalkanregelung Die Regelung in Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Neu ist, dass ein jährliches Kontingent von 25.000 Arbeitskräften aus den Ländern des Westbalkans festgelegt wird, berichtet der ZDH. Das unterscheide die neue Regelung, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, von der bisherigen. Für die Berechnung des Kontingents werde die Zahl der erteilten Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit und nicht der erteilten Visa entscheidend sein.
Das Handwerk begrüßt, dass in dem neuen Paragrafen 26 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich klargestellt wird, "dass sich die neue Regelung nur auf erstmalige Zustimmungen der Arbeitsagentur bezieht".
Das bedeute, dass Arbeitgeberwechsel oder bloße Verlängerungen von Aufenthaltstiteln von bereits in Deutschland beschäftigten Arbeitskräften aus dem Westbalkan nicht von der Kontingentierung erfasst werden.
Westbalkan Zu den Westbalkan-Staaten zählen die Länder Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien.Antragsstellungen würden auch dann als erstmalig gelten, wenn die Antragssteller vor dem aktuellen Antrag bereits eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt haben und sich danach länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten haben.
Darüber hinaus soll die Höhe des Kontingents jährlich überprüft werden. Da in der Praxis die "schleppende Visabearbeitung durch die deutschen Auslandsvertretungen auf dem Balkan" das entscheidende Nadelöhr für die Arbeitskräftezuwanderung aus dieser Region sei, will sich der ZDH gegenüber dem Auswärtigen Amt weiterhin für eine Beschleunigung der Visaverfahren einsetzen.
Quelle: ZDH
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