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In immer mehr deutschen Städten Realität: Fahrverbote für Dieselautos. (Foto: © mariok/123RF.com)
Vorlesen:
Gezerre um Fahrverbote - Themen-Specials
März 2020
Gerichte haben Diesel-Fahrzeuge aus einigen deutschen Städten verbannt, für weitere Kommunen einigte man sich auf andere Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Wo jetzt welche Regelung gilt, lesen Sie hier.
Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, sofern sie verhältnismäßig sind. Für Handwerker haben die Richter Ausnahmen zugelassen. Seitdem haben Verwaltungsgerichte zwölf Kommunen zu Verkehrsbeschränkungen verpflichtet, weil dort der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird.
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote → lesen Sie hier!Gegen viele Urteile wurden Berufungen eingelegt. "So lange es keine abschließenden Urteile gibt, gelten auch noch keine Fahrverbote", betonte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Die NRW-Regierung hat gegen alle Urteile Berufung bzw. Revision eingelegt, so dass erst die overgerichtlichen Entscheidungen abgewartet werden mpüssen. Bis dahin haben Dieselfahrzeuge weiter freie Fahrt in NRW.
Kläger ist in allen Fällen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ein gemeinnütziger Verein, der bis vor Kurzem auch von Toyota unterstützt wurde. In der CDU gibt es Stimmen, die der DUH die Gemeinnützigkeit und die Möglichkeit zur Verbandsklage entziehen wollen.
Dieselautos werden in Aachen von Fahrverboten verschont. Die DUH, das Land NRW und die Stadt Aachen haben am 26. Oktober 2020 einen Vergleich geschlossen. Die Stadt wird weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergreifen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am 31. Juli 2019 entschieden, der Luftreinhalteplan der Bezirksregierung sei rechtswidrig. Nach dem Vergleich haben die Beteiligten ihre Revision beim Bundesverwaltungsgericht für erledigt erklärt.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 12. Februar 2020.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 12. Februar 2020.
hat Fahrverbote für Diesel bis Euro 5 auf acht Straßen. Ausnahmen gelten für Anlieger, Handwerker, Lieferanten, Pflegedienste, und Taxifahrer. Die Fahrverbote gelten seit Anfang September 2019, allerdings verzögert sich die Umsetzung wegen fehlender Verkehrsschilder.
In Vergleichsverhandlungen wurde am 14. Januar eine Einigung erzielt, die auf Fahrverbote verzichtet und andere Maßnahmen vorsieht, unter anderem Tempo 30 und eine Pförtnerampel auf der Reuterstraße. Ab dem 1. April 2019 sollte es streckenbezogene Fahrverbote für Euro 4 sowie Benziner der Klasse 1 bis 3 auf dem Belderberg und der Reuterstraße geben, ab dem 1. September auch für Euro-5-Diesel, hatte das Verwaltungsgericht im November 2018 entschieden. Die Landesregierung NRW legte gegen das Urteil Berufung ein, mit dem Vergleich ist das Verfahren nun vom Tisch.
Die DUH und das Land Hessen haben sich am 14. Dezember 2018 außergerichtlich geeinigt. Sie verständigten sich auf Diesel-Fahrverbote für die Hügelstraße am City-Tunnel und die Heinrichstraße ab dem 1. Juni 2019 für Fahrzeuge bis Euronorm 5 und Benziner bis Euronorm 2. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.
Der Streit um die Luftverschmutzung in Dortmund ist beigelegt: Die Deutsche Umwelthilfe und das Land NRW haben sich am 14. Januar 2020 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Fahrverbote gibt es darin nicht.
Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt ist seit dem 1. Februar 2019 in Kraft. Fahrverbote sind darin nicht vorgesehen. Im September 2016 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und das Land NRW dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Stadt fortzuschreiben. Dabei sollen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Noch offen ist, wann das Oberverwaltungsgericht NRW über den Luftreinhalteplan für Düsseldorf verhandeln wird.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 12. Februar 2020.
So wollte es das Verwaltungsgericht: Ab dem 1. Juli 2019 sollten Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und älter sowie Benziner bis Klasse 2 aus der grünen Umweltzone verbannt, unter anderem auf einem Abschnitt der Autobahn 40. Vom 1. September an sollte das auch für Euro-5-Diesel gelten, mit Ausnahmen für Gewerbetreibende. Das Land NRW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Am 27. November 2019 einigte man sich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einen Vergleich: Es gibt keine Fahrverbote, sondern ein umfanreiches Maßnahmenpaket zur Senkung der Schadstoffbelastung.
Ab dem 1. Februar 2019 sollten keine Euro-4-Diesel mehr in die Umweltzonen einfahren, Benziner der Klassen Euro 1 und 2 sind ebenfalls ausgeschlossen.Von September an sollte das Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel gelten, sagte das Verwaltungsgericht. Das Land Hessen hat dagegen aber Berufung eingelegt, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist und sich die Einführung der Fahrverbote verzögert. Mit einem Eilverfahren wollte die Deutsche Umwelthilfe erreichen, dass das Fahrverbots-Urteil sofort umgesetzt wird. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat diesen Antrag aber am 18. Dezember 2018 abgewiesen. Am 10. Dezember 2019 hob der VGH das erstinstanzliche Urteil auf: Vorerst wird es keine Fahrverbotszone für Diesel geben. Aber wenn das Land mit seinem neu zu schreibenden Luftreinhalteplan das Einhalten des Grenzwerts nicht schafft, muss es über streckenbezogene Fahrverbote nachdenken.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 12. Februar 2020. Ab dem 1. Juli 2019 sollte ursprünglich auf der Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot für Diesel bis einschließlich Euro 5 und Benziner bis Klasse 2 gelten, mit Ausnahmen für Gewerbetreibende. Das Land NRW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die mit dem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht NRW beendet wurde.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 11. Februar 2020.
hat als erste deutsche Stadt seit dem 31. Mai 2018 Diesel-Fahrverbote auf zwei Straßenabschnitten eingeführt, es gilt für Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 für Pkw beziehungsweise VI für Lkw nicht erfüllen. Die Fahrverbote haben die Luftqualität in Hamburg jedoch nicht verbessert. Das hat laut NDR ein Jahresvergleich der Stickstoffdioxidwerte im Oktober ergeben. Der Abgas-Ausstoß ist auf beiden Straßen sogar um 23 Prozent gestiegen.
Am 17. Juni 2020 gab die Landesregierung bekannt, dass ein Vergleich im Streit mit der DUH erzielt wurde: Fahrverbote sind in dem neuen Maßnahmenpaket nicht vorgesehen. Damit ist der Prozess beendet und das Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom September 2019, das Fahrverbote auf vier Straßen der Stadt vorgesehen hatte, vom Tisch.
Die Stadt und die Deutsche Umwelthilfe haben sich am 28. Oktober 2020 in einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geeinigt (Az. 8 E 11825/19. OVG). Dieselfahrverbote sind darin nicht geplant. Die Stadt verpflichtet sich, die Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid im südlichen Teil der Rheinachse vor allem durch Reduzierung der Verkehrsmenge künftig zu verhindern. Ursprünglich sollten ab dem 1. September 2019 Fahrverbote gelten.
Schon im Jahr 2012 hatte das Verwaltungsgericht München über den Luftreinhalteplan für die Stadt entschieden. Doch die Landesregierung weigert sich, Fahrverbote auszusprechen, sodass die Deutsche Umwelthilfe mehrfach Zwangsgelder beantragte, die das Gericht auch festsetzte. Der Fall könnte letztlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 12. Februar 2020.
Keine Fahrverbote, aber andere Verkehrs-Maßnahmen, sagt der Vergleich vom 12. Februar 2020.
Das Bundesverwaltungsgericht hält ein Dieselfahrverbot nicht für zwingend. Ein Fahrverbot könne besonders dann unverhältnismäßig sein, wenn die baldige Einhaltung des Grenzwerts absehbar ist. Dieses aktuellste höchstrichterliche Urteil ist richtungsweisend für viele noch laufende Klagen der DUH. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte im März 2019 das Land verurteilt, Dieselfahrverbote in den Plan aufzunehmen.
hat seit dem 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Diesel bis Klasse Euro 4 bzw. IV im gesamten Stadtgebiet, für Euro 5 /IV und schlechter treten diese zum 1. Januar 2020 in Kraft. Handwerker betrifft das nicht, teilt die Handwerkskammer Stuttgart mit. Dank einer sogenannten Allgemeinverfügung dürfen sie weiterhin fahren und brauchen im Gegensatz zu anderen Fahrern nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. → Hier mehr lesen!
Gegen das Fahrverbot in Stuttgart waren mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat sie aber nicht zur Entscheidung angenommen.
wird keine Diesel-Fahrverbote bekommen. Die Deutsche Umwelthilfe zog am 13. Februar ihre Klage zurück. Der neue Luftreinhalteplan genüge vorerst, war man sich einig.
In Vergleichsverhandlungen am 15. April 2020 haben das Land NRW, die Stadt Wuppertal und die Deutsche Umwelthilfe sich auf Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid geeinigt – ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Hier finden Sie die Maßnahmenpakete für die jeweiligen Städte im Detail
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