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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
Einige Plätze für den Termin am 6. November sind noch frei – Anmeldungen sind bei der HwK Koblenz möglich. Für 2025 sind weitere Termine geplant
Diesel haben in Bonn weiter freie Fahrt. Für Fußgänger soll aber die Luft auf Dauer besser werden. (Foto: © conneldesign/123RF.com)
Vorlesen:
Gezerre um Fahrverbote - Themen-Specials
Januar 2020
In Bonn wird es keine Fahrverbote geben. Das sieht ein Vergleich von Land, Stadt und der DUH vor. Darin sind Maßnahmen verankert, die die Luftqualität langfristig verbessern sollen.
Nach Essen und Dortmund sind auch in Bonn Fahrverbote auf der Reuterstraße und dem Belderberg vom Tisch. Stattdessen einigten sich das Land NRW, die Stadt und die Deutsche Umwelthilfe auf ein Maßnahmenpaket zur Luftverbesserung. Der Vergleichsvorschlag kam vom 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW, wo am 14. Januar 2020 verhandelt worden war.
Zur Entlastung der Reuterstraße sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen: Seit dem 1. Januar 2020 ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Beschilderung auf der Autobahn wird bis Ende Februar 2020 geändert, um den Verkehr Richtung Bad Godesberg nicht mehr über die Reuterstraße zu leiten. Auf der Grundlage eines Gutachtens und des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (ermittelt aus den Monatswerten von Juni 2019 bis Mai 2020) soll eine Pförtnerung des Verkehrs im Bereich der Anschlussstelle Poppelsdorf vorgenommen werden. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote in NRW → lesen Sie hier!
Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Bonn ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter sowie Benziner der Abgasnormen Euro 2/II und älter auf der Reuterstraße für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.
Aktenzeichen: 8 A 4774/18.AK
(Erste Instanz: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018, Az 13 K 6682/15)
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