Diesel haben in Bonn weiter freie Fahrt. Für Fußgänger soll aber die Luft auf Dauer besser werden.

Diesel haben in Bonn weiter freie Fahrt. Für Fußgänger soll aber die Luft auf Dauer besser werden. (Foto: © conneldesign/123RF.com)

Vorlesen:

Auch in Bonn keine Fahrverbote

In Bonn wird es keine Fahrverbote geben. Das sieht ein Vergleich von Land, Stadt und der DUH vor. Darin sind Maßnahmen verankert, die die Luftqualität langfristig verbessern sollen.

Nach Essen und Dortmund sind auch in Bonn Fahrverbote auf der Reuterstraße und dem Belderberg vom Tisch. Stattdessen einigten sich das Land NRW, die Stadt und die Deutsche Umwelthilfe auf ein Maßnahmenpaket zur Luftverbesserung. Der Vergleichsvorschlag kam vom 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW, wo am 14. Januar 2020 verhandelt worden war.

Tempo 30 und Pförtnerampel

Zur Entlastung der Reuterstraße sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen: Seit dem 1. Januar 2020 ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Beschilderung auf der Auto­bahn wird bis Ende Februar 2020 geändert, um den Verkehr Richtung Bad Godes­berg nicht mehr über die Reuterstraße zu leiten. Auf der Grundlage eines Gutachtens und des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (ermittelt aus den Monatswerten von Juni 2019 bis Mai 2020) soll eine Pförtnerung des Verkehrs im Bereich der Anschlussstelle Poppelsdorf vorgenommen werden. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote in NRW → lesen Sie hier!

Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhal­tigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Bonn ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter sowie Benziner der Abgasnormen Euro 2/II und älter auf der Reuterstraße für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aktenzeichen: 8 A 4774/18.AK

(Erste Instanz: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018, Az 13 K 6682/15)

Hintergrund: In welchen Städten gelten oder kommen Diesel-Fahrverbote? Für die Antwort ➔ hier klicken!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: