Foto: © Matthias Nöckel
HWK Trier | Mai 2024
Vier-Tage- Woche: ja oder nein?
Das Arbeitzeitmodell der Vier-Tage-Woche wird viel diskutiert. Prof. Katrin Mühlfeld von der Universität Trier hat es untersucht und spricht darüber im Interview.
Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten über Mess- und Überprüfungsleistungen sowie Feuerstättenschau und Legionellenprüfung sind begünstigte Handwerkerleistungen (Foto: © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks)
Vorlesen:
Eigentümer und Mieter können die Kosten für Schornsteinfeger-Leistungen absetzen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Das Finanzamt akzeptiert in der Regel alle Schornsteinfeger-Dienste, die im Zusammenhang mit einem privaten Haushalt erbracht werden, als absetzbare Handwerkerleistungen. Das vollständige Spektrum der Schornsteinfeger-Tätigkeiten ist steuerbegünstigt: Das reicht von den Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten über Mess- und Überprüfungsleistungen bis hin zu Feuerstättenschau und Legionellenprüfung.
Für Mieter: Nicht nur Haus- oder Wohnungsbesitzer profitieren von der Absetzbarkeit. Auch Mieter können Schornsteinfeger-Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters auf alle Mietparteien umgelegt werden, steuerlich geltend machen. Allerdings müssen solche berücksichtigungsfähigen Aufwendungen klar aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen. Oder es muss eine entsprechende eindeutige Bescheinigung des Vermieters vorliegen.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
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