Die telefonische Krankschreibung ist bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich.

Die telefonische Krankschreibung ist bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2023 möglich

Versicherte können sich bei Erkältungssymptomen den Weg zum Hausarzt weiter sparen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die telefonische Krankschreibung erneut verlängert: Bis 31. März 2023.

Seit Juni 2022 musste man sich bei einer Erkältung wieder in der Hausarztpraxis krankschreiben lassen. Die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung war Ende Mai ausgelaufen. Im August hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts steigender Infektionszahlen diese Sonderregelung wieder aktiviert. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bestand zunächst bis 30. November 2022 und wurde nun bis Ende März 2023 verlängert.

Versicherte können telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen persönlich - also am Telefon - mit der Patientin oder dem Patienten sprechen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann danach ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, begründet die Entscheidung mit den steigenden Corona-Infektionszahlen. "Wie sich die Fallzahlen von Covid-19-Erkrankten in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln werden, ist im Moment schwer vorherzusagen. Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison", so Hecken.

Volle Wartezimmer in Arztpraxen vermeiden, chronisch Kranke schützen

Man wolle volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung gebe es in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung.

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Die Regelung schütze vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen.

Die Corona-Sonderregelung werde auch deshalb gebraucht, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden.

Corona-Sonderregelungen Alle aktuell geltenden befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA zu finden.

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Text: / handwerksblatt.de

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