Die Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können ab sofort über die Toll Collect-Website gemeldet werden.

Die Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können ab sofort über die Toll Collect-Website gemeldet werden. (Foto: © sylv1rob1/123RF.com)

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Lkw-Maut: Ab sofort Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme melden

Ab Juli gilt die Lkw-Maut bereits ab 3,5-Tonnen. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme. Betriebe, die unter die Handwerkerausnahme fallen, können ihre Fahrzeuge bereits jetzt auf der Website von Toll Collect melden.

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Wichtig: Seit 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf die "zulässige Gesamtmasse" Bezug genommen, sondern auf die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm). Das ist bei der Grenze zu 7,5 Tonnen zu beachten. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings von der Mautpflicht befreit (sogenannte "Handwerkerausnahme"). Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der bekannten "Handwerkerregelung", aber ohne Kilometerbegrenzung.

Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ab sofort ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der  Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

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Bei Mautkontrollen muss man nachweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorgezeigt werden.

Die Handwerkerausnahme gilt,

  • wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind,
  • oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
  • Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.
  • Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Maut fällt an, wenn 

  • industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden.
  • Die Handwerkerausnahme gilt außerdem nicht für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb. 
  • Werden die Fahrzeuge in der Regel nicht nicht unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sein, dann empfiehlt Toll Collect den Einbau eines Fahrzeuggeräts (On-Board-Unit oder kurz OBU). Diese OBU kann je nach Bedarf ein- oder ausgeschaltet werden.

Quellen: Bundesamt für Logistik und Mobilität; Toll Collect

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Text: / handwerksblatt.de

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