Wer eine Frischfleischtheke betreibt, muss das auf Märkten und im Handwerk in der Rolle eingetragen haben.

Wer eine Frischfleischtheke betreibt, muss das auf Märkten und im Handwerk in der Rolle eingetragen haben. (Foto: © docian/123RF.com)

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Frischfleischtheken im Handwerk und in Märkten

Der Betrieb einer Frischfleischtheke muss in der Handwerksrolle eingetragen sein. Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet Kurse zur Vorbereitung an.

Zum Betreiben einer Frischfleischtheke im Handwerk und in Märkten ist eine Eintragung in der Handwerkrolle mit dem Fleischerhandwerk erforderlich. Die Eintragung ist an bestimmte Qualifikationen geknüpft; unter anderem besteht die Möglichkeit der Erteilung einer beschränkten Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO im Fleischerhandwerk. Im Rahmen des Verfahrens sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Sachkundeprüfung (fachtheoretische und fachpraktische Überprüfung) nachzuweisen.

Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet Kurse zur Vorbereitung der fachtheoretischen Überprüfung an.

 

Hintergrund: Seminar Wann Das Seminar findet am 15. Juni von 7:30 bis 15.30 Uhr statt. Im Anschluss erfolgt die Theorieprüfung mit einer Dauer von 90 Minuten.
Hintergrund Alle Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier. 

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Text: / handwerksblatt.de

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