Der Rundstempel dient zum Unterstempeln der vom Sachverständigen erstellten Gutachten und weist sowohl den Prüfbereich als auch die Prüforganisation, in dem Fall die Handwerkskammer des Saarlandes, aus

Der Rundstempel dient zum Unterstempeln der vom Sachverständigen erstellten Gutachten und weist sowohl den Prüfbereich als auch die Prüforganisation, in dem Fall die Handwerkskammer des Saarlandes, aus (Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes )

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"Sachverständige sind neutrale Experten"

Sechs neue öffentlich bestellte Sachverständige wurden Anfang Februar von Jens Schmitt, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer des Saarlandes, vereidigt.

Doris Clohs, Leiterin des Geschäftsbereichs Hoheitliche Dienste, erklärt im Interview, wie eine Bestellung abläuft und was die neuen Sachverständigen nun erwartet.

DHB: Was zeichnet öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus?
Doris Clohs:
Sie verfügen auf ihrem Fachgebiet über weit überdurchschnittliche Kenntnisse. Auf der Grundlage dieses Fachwissens erstellen Sachverständige neutral und unparteiisch Gutachten für Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen. Sie unterstützen bei Abnahmen, Baubegehungen und erstellen technische Gutachten. Vor Gericht gilt das Gutachten eines Sachverständigen als Beweismittel.

DHB: Wie viele Sachverständige sind bei der HWK öffentlich bestellt und vereidigt?
Doris Clohs:
Wir haben immer zwischen 80 und 100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Derzeit laufen mehrere Überprüfungsverfahren, zum Beispiel in den Bereichen Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer sowie Installateur und Heizungsbauer. Diese Verfahren werden noch bis zum Frühjahr 2024 andauern. In fast allen Gewerken wird ständig geeigneter Nachwuchs gesucht. Wer also Interesse hat und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt, kann sich gerne bei mir melden.

DHB: Warum sind Sachverständige für das Handwerk wichtig?
Doris Clohs:
Für die Betriebe sind sie wichtig, weil sie bei Streitigkeiten mit Kunden helfen und unterstützen, um am Ende vielleicht auch ohne Gericht eine Einigung zu erzielen. Einige Sachverständige haben deshalb zusätzlich eine Mediatorenausbildung. Für den Richter sind Sachverständige wichtige Helfer. Sie verfügen über den handwerklichen Sachverstand, um zum Beispiel Mängel zu erkennen und Rechnungen zu beurteilen. Ohne diesen Sachverstand ist es dem Richter nicht möglich, Recht zu sprechen.

DHB: In welchen Gewerken gibt es besonders viele, in welchen besonders wenige Sachverständige?
Doris Clohs:
Die meisten Sachverständigen gibt es in den Bau- und Ausbaugewerken. Maurer, Dachdecker, Klempner, Elektriker - hier ist auch der Bedarf am größten. Wenige Sachverständige sind im Gold- und Silberschmiedehandwerk tätig. Durch das Thema Nachlassverwaltung und die damit verbundene Wertermittlung besteht hier aber durchaus Bedarf. Wenige Sachverständige gibt es auch im Tischlerhandwerk, im Bestattungswesen oder in den Gesundheitshandwerken.

DHB: Wie läuft eine Bewerbung ab?
Doris Clohs:
Ich führe das Erstgespräch. Dabei werden vor allem formale, aber auch erste fachliche Voraussetzungen geklärt. Wenn das alles erfüllt ist, beginnt das offizielle Bestellungsverfahren, das dann in der Regel einige Monate dauert. Die Überprüfung der besonderen Sachkunde erfolgt in der Regel gemeinsam mit der je nach Gewerk zuständigen Innung oder dem Fachverband. In jedem Fall muss ein rechtliches Grundlagenseminar erfolgreich absolviert werden. Am Ende steht die Bestellung und Vereidigung durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, in diesem Fall durch die Handwerkskammer des Saarlandes.

DHB: Was kommt dann auf die neuen Sachverständigen zu?
Doris Clohs:
Gerichte, Unternehmen oder Privatpersonen wenden sich direkt an die Sachverständigen. Oft landet die Frage nach dem passenden Sachverständigen auch bei der HWK. Wir vermitteln dann. Sachverständige müssen fachlich und rechtlich immer auf dem neusten Stand sein. Dafür bieten wir gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) regelmäßig einen Sachverständigenstammtisch und Sachverständigentage mit passenden Fortbildungsthemen an.  

 

Hintergrund: Sachverständige Hintergrund Die von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können auf der Homepage der Handwerkskammer des Saarlandes in der Sachverständigen-Datenbank abgerufen werden. Eine Suche ist nach Name, Ort, Umkreis, Gewerk oder Stichworten möglich. Privatpersonen sollten beachten, dass es für die Tätigkeit von Sachverständigen keine Gebührenordnung gibt. Das Honorar sollte daher vor Auftragserteilung ausgehandelt werden.
Online Mehr Infos gibt es online hier, Suchbegriff Sachverständige auf der Startseite eingeben
Kontakt Doris Clohs, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Geschäftsbereichsleiterin Hoheitliche Dienste, Tel. 0681 5809105, E-Mail: d.clohs@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de