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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Eine laufend aktualisierte Liste der derzeitigen Bauleitpläne kann bei der Handwerkskammer des Saarlandes eingesehen werden – außerdem kann dazu Stellung bezogen werden. (Foto: © Maxim Kazmin/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammer des Saarlandes ist als Trägerin öffentlicher Belange aufgefordert, zu aktuellen Bauleitplänen Stellung zu nehmen.
Dabei ist die Handwerkskammer des Saarlandes auf das Wissen der Handwerksunternehmen vor Ort über mögliche Bedenken, Probleme oder gar Konflikte angewiesen, um diese im Sinne des Handwerks in die Stellungnahmen mit einfließen zu lassen.
Anregungen können Unternehmen bis zum Ablauf der jeweiligen Frist bei der Handwerkskammer des Saarlandes einreichen.
Bauleitpläne Eine laufend aktualisierte Liste der Bauleitpläne kann online hier eingesehen werden.
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