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EU-Lieferkettengesetz: Risiken für das Handwerk minimieren

Die EU-Staaten haben für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert das Gesetz als "übereilt, unausgereift und nicht hilfreich" für Handwerksbetriebe.

Die EU-Staaten haben mehrheitlich für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Die EU-Botschafter nahmen den neuen Kompromissvorschlag an. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um das Dossier noch bis zur Europawahl im Juni abzuschließen, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der das Abstimmungsergebnis als "schlechte Nachricht" bezeichnet. Der Kompromiss sei "unausgereift und übereilt", sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Die offensichtliche Absicht, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode notfalls mit der Brechstange verabschieden zu wollen, und das unprofessionelle Ringen in den vergangenen Wochen um ein Ergebnis beim EU-Lieferkettengesetz ist unangemessen."

"Kompromiss birgt unkalkulierbare Risiken für die Handwerksbetriebe"

Das Gesetz habe auch Auswirkungen auf kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. "Allenfalls ein kleiner Lichtblick ist, dass sich die Verhandlungsführer unter massivem Druck auf insgesamt deutlich höhere Schwellenwerte geeinigt haben und die Baubranche als "Hochrisikosektor" gestrichen wurde", so Schwannecke weiter. Betroffen sind Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz. Der Kompromiss berge aber viele Unsicherheiten und "unkalkulierbare Risiken für die Handwerksbetriebe, die sich als Zulieferer oder Dienstleister in den Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen befinden".

Diese hätten schon reichlich Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz: "Die Auftraggeber drücken ihre Geschäftsbedingungen unverändert auf ihre Zulieferer durch, unabhängig davon, ob diese regional, national, in der EU oder weltweit tätig sind. Jetzt kommt es bei der nationalen Umsetzung und Erarbeitung der Leitlinien entscheidend darauf an, diese Risiken größtmöglich zu minimieren."

Hintergrund Der Entwurf der "Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)" enthält sowohl menschenrechtliche als auch umwelt­bezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungs­volle Unternehmensführung. Ziel ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte (etwa Kinderarbeit) und Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden. Quelle: BMAS

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Das EU-Lieferkettengesetz dürfe so wenig wie möglich in den betrieblichen Alltag von Handwerkerinnen und Handwerkern eingreifen und für die Betriebe keine zusätzlichen Belastungen bringen. Schwannecke: "Das haben Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Berlin wiederholt zugesichert und wir nehmen sie hier beim Wort. Die Politik steht jetzt in der Verantwortung, dem Rechnung zu tragen." 

Deutschlands Bauindustrie begrüßt ebenfalls die Streichung der Baubranche aus der Liste der Hochrisiko-Sektoren und  die höheren Schwellenwerte. Es sei gut, denn damit bleibe der bauindustrielle Mittelstand von dieser Richtlinie verschont, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. "Wir bleiben bei unserer Kritik, dass sich die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf die gesamte Lieferkette, die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung zusätzlich zu den öffentlichen Bußgeldern und die übergriffige Stakeholder-Beteiligung negativ auf das Engagement deutscher Bauunternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern auswirken wird." Man appelliere an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Kompromissvorschlag mehrheitlich abzulehnen.

Quelle: ZDH; Bauindustriebe

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Text: / handwerksblatt.de

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