Jeder Staat soll einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken.

Jeder Staat soll einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. (Foto: © elnur/123RF.com)

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Gebäudeenergieeffizienz: Richtlinie endgültig beschlossen

Die Mitgliedstaaten der EU haben grünes Licht für die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden gegeben und die neuen Regeln nun formell beschlossen. Das Handwerk fordert klare Rahmenbedingungen vom nationalen Gesetzgeber.

Der Rat der Europäischen Union hat dem Kompromiss zur Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie enthält das neue Regelwerk für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden. Damit Richtlinie werden die Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten festgelegt.

Neues RegelwerkLesen Sie hier mehr zur EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie.Es überlässt den Mitgliedstaaten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Jeder Staat soll einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren.

Richtige Grundsatzentscheidung

"Es ist ein positives Signal für die Planungssicherheit von Betriebsinhaberinnen und -inhabern, dass der Rat heute für die überarbeitete EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie gestimmt hat", sagt Holger Schwannecke. Das Ergebnis sei grundsätzlich zu begrüßen: Eine Sanierungspflicht, die sich auf einzelne Bestandsgebäude bezogen hätte, ist vom Tisch", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Die Anforderungen an Hauseigentümer und Bauunternehmen blieben zwar erheblich, aber den Mitgliedstaaten hätten die Freiheit zu entscheiden, mit welchen Instrumenten sie ihre Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichen wollen. "Die Bundesregierung ist aufgefordert, den nun beschlossenen Regelungsspielraum zu nutzen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eigentümer und Eigentümerinnen mit Vertrauen in die Zukunft investieren können."

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Sanierungspflicht kein Thema mehr

Ähnlich reagiert das Baugewerbe. Es sei gut, dass die Sanierungspflicht kein Thema mehr ist. "Sie hätte eine unzumutbare finanzielle Belastung für viele Immobilieneigentümer bedeutet und hätte die Akzeptanz der Wärmewende nach dem Hickhack zum Heizungsgesetz im vergangenen Jahr endgültig zerstört", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Mit der Richtlinie werde auch die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden gestärkt. Allerdings sei sie sehr komplex und die Stimmung im Markt unruhig. Pakleppa fordert daher eine "umfassende Fachdebatte für die Umsetzung der Richtlinie". Es müsse gelingen, ein allgemein akzeptiertes, praxisgerechtes und unbürokratisches Umsetzungsgesetz zu erarbeiten.

Qualität vor Geschwindigkeit

"Die Richtlinie wird voraussichtlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ein bis zur Bundestagswahl 2025 ausgearbeiteter Gesetzentwurf sollte daher parlamentarisch erst nach der Bundestagswahl diskutiert werden. So hätten sowohl der Bausektor als auch die Bauherren zwei Jahre Ruhe und der Gesetzgeber genügend Zeit für eine gut durchdachte Richtlinienumsetzung. Qualität geht hier eindeutig vor Geschwindigkeit."

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Text: / handwerksblatt.de

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