Wie können Mitarbeitende motiviert werden, mehr den ÖPNV oder das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen, stand als Frage im Mittelpunkt des Wettbewerbs.

Wie können Mitarbeitende motiviert werden, mehr den ÖPNV oder das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen, stand als Frage im Mittelpunkt des Wettbewerbs. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Mobilität: Landeswettbewerb geht in die Umsetzungsphase

Sieben Kommunen haben sich im Wettbewerb "ways2work" mit ihren Konzepten zur nachhaltigen Mitarbeitermobilität qualifiziert und starten im Frühjahr die Umsetzung.

Die Städte Datteln, Dortmund, Halle (Westfalen), Hamm, Herne sowie die Gemeinde Hövelhof und der Kreis Mettmann haben sich im Landeswettbewerb "ways2work" weiterqualifiziert und die Umsetzungsstufe erreicht. Ziel ist es, die Erreichbarkeit von Unternehmensstandorten durch die Förderung nachhaltiger Verkehrsoptionen und betrieblichen Mobilitätsmanagements zu erhöhen.

Wie können Mitarbeitende motiviert werden, mehr den ÖPNV oder das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen? Was können Betriebe dafür tun? Was die Kommunen gemeinsam mit den Firmen? Unter welchen Voraussetzungen können sich die Mitarbeiter vorstellen, das Auto stehenzulassen? Fragen wie diese stehen im Fokus des Wettbewerbs.

Vielfältige Konzepte

Mit der Juryentscheidung ist nun die zweite Wettbewerbsstufe, in der zwölf Feinkonzepte eingereicht wurden, zu Ende gegangen. Teilnehmen konnten alle Städte, Kreise, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist eine Kooperation mit örtlichen Unternehmen.

Im Fokus der Jury stand die Berücksichtigung der Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden der beteiligten Unternehmen, der lokalen Gegebenheiten und ein innovativer Maßnahmenmix. Die Konzepte sind vielfältig: Von dem Ausbau der Radinfrastruktur über die Optimierung der zeitlichen ÖPNV-Anbindung an die Firmen bis zur Möglichkeit, das Fahrrad sicher abstellen zu können, sind viele Ansätze dabei.

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Umsetzung beginnt im Frühjahr

Die Umsetzungsphase beginnt im Frühjahr 2024 und läuft bis 2027. Nach Bewilligung der Förderanträge werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für die Umsetzung gefördert. Auch für die fünf nicht ausgewählten Projekte ist die Reise nicht zu Ende: Gemeinsam wird geprüft, wie diese Projekte weiter unterstützt und über die regulären Förderrichtlinien gefördert werden können.

Quelle: NRW-Verkehrsministerium

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Text: / handwerksblatt.de

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