Eine Musterarbeitsanweisung für Betriebe, die Photovoltaik (PV) installieren,  ist Teil dieser Vereinbarung.

Eine Musterarbeitsanweisung für Betriebe, die Photovoltaik (PV) installieren, ist Teil dieser Vereinbarung. (Foto: © Solarwatt)

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Photovoltaik installieren: Sicherheit fürs Dachdecker- und Elektrohandwerk

Bei der Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen die Handwerker künftig besser geschützt werden. Die betroffenen Gewerke und Berufsgenossenschaften haben sich in einer gemeinsamen Vereinbarung auf eine Musterarbeitsanweisung geeinigt.

Mehr Sicherheit für Dachdecker und Elektrohandwerker soll eine Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern bringen, die der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)  gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 7. März 2024 in Frankfurt unterzeichnet haben.

Die Vereinbarung stellt nach Ansicht der Beteiligten einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement für höchste Standards in der Branche. Sie tritt ab 1. April 2024 in Kraft.

Teilnahme ist Bedingung für elektrotechnische Arbeiten der Dachdecker

Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine > Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung.

"Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen", kommentiert ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk.

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ZVEH-Präsident Stefan Ehinger ergänzt: "Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider Verbände. Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren für die Kooperation weiterzuentwickeln. Wir haben deshalb nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe."

Absturzunfälle vermeiden

"Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe", macht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, deutlich.

Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, erklärt: "Mit der Vereinbarung haben wir klargestellt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen dürfen. Des Weiteren wurden Anforderungen an das Arbeiten in der Höhe festgeschrieben. Für alle Gewerke gilt: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind."

Sicherheit bei der Montage von Photovoltaik Hier finden Sie die > Musterarbeitsanweisung zum kostenlosen Herunterladen.Handwerksblatt jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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