Handwerksunternehmen können ihre Ladengeschäfte seit dem 20. April wieder öffnen. Das gibt es zu beachten.

Handwerksunternehmen können ihre Ladengeschäfte seit dem 20. April wieder öffnen. Das gibt es zu beachten. (Foto: © tonktiti/123RF.com)

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Ladengeschäfte dürfen wieder öffnen

Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert über Verhaltensregeln nach der Wiedereröffnung von Ladengeschäften in Zeiten der Corona-Pandemie.

Seit Montag, 20. April, können Handwerksunternehmen unter Auflagen zur Einhaltung der Hygienevorschriften, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen, wieder öffnen.

 

Weitere Informationen Die Handwerkskammer des Saarlandes hat Infos bereitgestellt, wie Unternehmen sich verhalten müssen, wenn sie ihre Ladengeschäfte wieder öffnen.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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