Zum Entfernen asbesthaltiger Stäube sind Sauger der Staubklasse H erforderlich.

Zum Entfernen asbesthaltiger Stäube sind Sauger der Staubklasse H erforderlich. (Foto: © BG Bau)

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Asbest: Was kommt auf Betriebe zu?

Nach der Novellierung der Gefahrstoffverordnung werden sich zukünftig auch die Anforderungen an Schulungsmaßnahmen verändern.

Zukünftig wird es ein modulares Qualifizierungssystem geben. Die Qualifikationen für Aufsichtsführende und verantwortliche Personen werden unterschiedlich sein. Darüber hinaus müssen die sogenannten Grundkenntnisse Asbest nachgewiesen werden. Das gilt für alle Beschäftigten. Für den Theorieteil der Grundkenntnisse bietet die BG Bau bereits Online-Lehrgänge an.

Asbestfasern können bei älteren Gebäuden bereits beim Einziehen von Schlitzen in die Wand, beim ­Abschlagen von Fliesen oder bei Putz-Schleifarbeiten freigesetzt werden – mit langfristig gefährlichen Folgen für die ausübenden Handwerkerinnen oder Handwerker. Die BG Bau hat einen Leitfaden "Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten" veröffentlicht, in dem die Anforderungen zusammengefasst sind.

Beprobung erforderlich

Daher ist vor Arbeitsbeginn in Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, zunächst eine Beprobung erforderlich. Alternativ kann auch eine Worst-Case-Betrachtung angenommen werden und damit asbestspezifische Maßnahmen vorgesehen werden. Die Beprobung muss von einer sachkundigen Person nach TRGS 519 vorgenommen ­werden und kann nicht durch den Eigentümer geleistet werden. Allerdings hat auch der Eigentümer eine Mitwirkungspflicht und muss dem Fachunternehmen ­erforderliche Informationen zur Verfügung stellen.

Aktuelle Qualifizierungsmaßnahmen

Viele Handwerker, die im Sanierungsbereich arbeiten, stehen damit vor einer völlig neuen, herausfordernden Situation. Aktuell werden Schulungsmodelle entwickelt, die auch für Mitarbeitende greifen. Bislang reicht die Asbestsachkunde nach TRGS 519 für Verantwortliche und aufsichtführende Personen. Hier bieten die Handwerkskammern den Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519, An­lage 4, sowie Auffrischungslehrgänge TRGS 519, An­lage 5, an.

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"Unsere Schulungsangebote im Bereich Asbest werden gut angenommen. Die rechtlichen Änderungen machen sich allerdings noch nicht bemerkbar", sagt Frederic Ferber, Leiter des Zentrums für Umwelt, Energie und Klima der Handwerkskammer Düsseldorf, "aber wir rechnen mit einem deutlichen Anstieg, sobald die neuen Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende zur Verfügung stehen."

Gut geschützt auf die Baustelle

Auch in Sachen Ausrüstung gibt es beim Umgang mit Asbest klare Vorgaben, gilt es doch, kein Risiko einzugehen. Die gute Nachricht: Viele der Maß­nahmen werden von der BG Bau mit Arbeitsschutz­prämien gefördert, wie Handmaschinen mit Ab­saugung, ­Bau-­Entstauber der Staubklasse H, Luftreiniger oder Unter­druckhaltegeräte der Staubklasse H. Ebenso sind Staubschutztüren in faltbarer Ausführung sowie 1-Einkammer-Personenschleusen in faltbarer Ausführung, Einwegschutzanzüge sowie Atemschutzmasken mit Filter P3 erforderlich.

Für viele Unternehmen ist das eine zusätzliche ­Belastung, doch lohnen sich die Qualifizierung und der Einsatz der Schutzmaßnahmen – zum Schutz vor den verheerenden Folgen einer Berufskrankheit, die ­heute noch die Todesursache Nummer eins am Bau ist.

Leitfaden: Asbest beim Bauen im BestandIn der Publikation "Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten" wird das vorgeschriebene Vorgehen zusammengefasst. Es wird dargestellt, welche Tätigkeiten ­unter ­welchen Voraussetzungen zulässig sind. Außerdem sind eine Checkliste und eine Musterbetriebsanweisung enthalten sowie eine ­Hilfestellung für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

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Text: / handwerksblatt.de

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