Das bringt das Jahr 2024 von A wie Aufbewahrungsfristen bis Z wie Zukunft Handwerk!

Das bringt das Jahr 2024 von A wie Aufbewahrungsfristen bis Z wie Zukunft Handwerk! (Foto: © Techa Tungateja/123RF.com)

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2024: Das ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Betriebsführung

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten. Vieles davon soll die Bürger und Unternehmen entlasten. Hier finden Sie einen großen Überblick von A bis Z.

Mit dem Jahreswechsel gab es viele wichtige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rentner, Steuerzahler, Autofahrer und Häuslebauer betreffen. Darunter sind auch eine ganze Reihe von Entlastungen für die Bürger und für kleine und mittlere Unternehmen. Einige Neuregelungen treten erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft. Vieles verzögert sich auch aufgrund der langen Haushaltsverhandlungen in Folge des Karlsruher Urteils vom 15. November.

Ein Überblick von A bis Z

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Mit einem Klick auf das Stichwort kommen Sie direkt zu dem jeweiligen Beitrag:

Aufbewahrungsfristen Arbeitsunfälle Arbeitszeiterfassung Arbeitnehmer-SparzulageAusgleichsabgabeAzubi-Mindestlohn Bau: Neuer Gefahrtarif der BG BAU Blackbox Bürgergeld Cannabis Degressive Abschreibung Degressive AfA für Wohngebäude Deutschlandticket Dezemberhilfe E-Autos E-Auto-Förderung Eingliederungszuschuss • Einwegplastikverpackungen Elterngeld ElternzeitEnergiepreisbremsenE-Rezepte Erwerbsminderungsrente Europawahl Fachkräfte  Forschung und Entwicklung FührerscheinGebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)  Gerüstbau Gruppenunfallversicherung  • InflationsausgleichsprämieInsolvenz  KabelgebührenKalte ProgressionKassenbons •  KinderkrankengeldKindesunterhalt Kleine Bauvorlageberechtigung NRWKünstlersozialabgabeKrankenkassenbeitrag für SelbstständigeKrankenkassen-Zusatzbeitrag Ladekabel werden einheitlich Land- und Forstwirte LieferkettengesetzMautMeldeportal sv.net wird ersetzt durch SV-Meldeportal  Mehrwertsteuer MikroplastikMindestlohn Minijobs NiSV-Änderungen Pauschbeträge bei SachentnahmenPersonengesellschaftsrechtPfand auf Milchgetränke •  Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug • Qualifizierungsgeld  Beitragsbemessungsgrenze Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung Riester-Rente Rentenbesteuerung Solarpaket I Sonderabschreibung für KMU Spekulationsgewinne StrompreispaketTelefonische Krankschreibung Tierhaltungskennzeichnung Transparenzregister • UEFA Fußball-Europameisterschaft der MännerUmsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung Umsatzsteuervoranmeldung Vergabeverfahren Vermieter •  Wachstumschancengesetz WeiterbildungZukunft Handwerk

A

Aufbewahrungsfristen

Statt wie bisher zehn Jahre lang sollen Betriebe Buchungsbelege laut den Plänen zur Entbürokratisierung nur noch acht Jahre lang archivieren müssen. Steuerberater begrüßen den Plan des Bundesfinanzministeriums, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Dieser Punkt ist Teil des sogenannten Wachstumschancengesetzes, über das Bund und Länder noch uneins sind.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können seit dem 1. Januar 2024 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung zur Pflicht. Mehr dazu lesen Sie > hier.

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Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das bereits den Bundesrat passiert hat, verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Experteneinschätzung auf 13,8 Millionen Personen. Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

 

Arbeitszeiterfassung

Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfasst wird. Er sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird. Tarifparteien können jedoch Ausnahmen vereinbaren. Auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter sind ausgenommen. Das Gesetz sollte längst verabschiedet sein, lässt aber noch auf sich warten. Lesen Sie hier mehr dazu!

Ausgleichsabgabe

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen 2024 eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Wie viel mehr das sein wird, lesen Sie in diesem > Beitrag.

Azubi-Mindestlohn

Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat neue Beträge der monatlichen Mindestausbildungsvergütung ("Azubi-Mindestlohn") nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 beschlossen. Entgegen der bisherigen Praxis werden die Beträge für das zweite bis vierte Lehrjahr ab sofort gerundet. Lesen Sie > hier mehr!

Lehrjahr Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung
1 649 Euro
2 766 Euro
3 876 Euro
4 909 Euro

B

Bau: Neuer Gefahrtarif der BG BAU

Vom 1. Januar 2024 an gilt der 4. Gefahrtarif der BG BAU. Den einzelnen Tarifstellen des Gefahrtarifs sind Gefahrklassen zugeordnet. Diese sind ein Faktor der Beitragsberechnung und sorgen für eine Verteilung der Beiträge unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken. Neu im 4. Gefahrtarif ist neben der Neuberechnung der Gefahrklassen, dass Unternehmen, die Fertighausbau einschließlich Fertigteilherstellung betreiben, anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden. Die Änderungen resultieren aus der aktuellen Rechtsprechung und aus den Erfahrungen des 3. Gefahrtarifs. Während die Beiträge für das Jahr 2023 noch mit den Gefahrklassen des 3. Gefahrtarifs berechnet werden, beruhen die neuen Vorschussbescheide für das Jahr 2024 bereits auf dem 4. Gefahrtarif. Die Beiträge für das Jahr 2024 werden im April 2025 mit den Gefahrklassen des 4. Gefahrtarifs erhoben. Quelle: BG BAU

Blackbox fürs Auto

Ab 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassene PKW sowie Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1) eine Black Box haben. Die Einführung des "Event Data Recorder" (EDR) durch eine EU-Verordnung soll die Aufklärung von Unfällen erleichtern. 

Bürgergeld 

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024 deutlich: Alleinstehende Erwachsene erhalten beispielsweise ab Januar 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Einen Überblick dazu gibt es beim Bundesarbeitsministerium. 

C

Cannabis

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis soll im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Laut den Plänen darf ein Erwachsener dann legal 25 Gramm Gras besitzen und zu Hause bis zu drei Pflanzen ziehen. Auch Anbauvereinigungen sind möglich. 

D

Degressive Abschreibung

Im geplanten Wachstumschancengesetz ist eine degressive Abschreibung für Unternehmen in Höhe von bis zu 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen, die ab dem 1. Oktober 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, was das Steuergesetz angeht.

Degressive AfA für Wohngebäude

Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA? (Quelle: Bundesbauministerium)

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.

  • Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6% des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.

  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

  • Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).

  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.

  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Deutschlandticket

Viele Berufspendler, Schüler, Studierende aber auch Rentner fragen sich gerade, wie es 2024 mit dem Deutschlandticket weitergeht. Bleibt es bei 49 Euro im Monat oder wird es teurer? Wie bei vielen Themen streiten der Bund und die Länder über die Finanzierung. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Dezemberhilfe

Die Dezemberhilfe 2022 soll  nicht besteuert werden. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

E

E-Autos: Geldwerter Vorteil

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden, ist bei der 1-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises oder bei der Fahrtenbuchmethode ein Viertel der Anschaffungskosten bzw. vergleichbaren Aufwendungen als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Nunmehr soll der Höchstbetrag für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro steigen. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer. 

E-Auto-Förderung: Umweltprämie

Seit 18. Dezember 2023 ist Schluss mit dem Zuschuss vom Bund beim Kauf eines E-Autos. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht blieb der Ampel-Regierung nichts anderes übrig, als Kürzungen vorzunehmen. Sie hatte ohnehin vor, die Prämien für den Kauf eines E-Autos früher als bisher geplant beendet auslaufen zu lassen. Der Zeitpunkt des vorzeitigen Endes war offen geblieben, dann verkündete die Bundesregierung überraschend den Antragsstopp zum 17. Dezember 2023 um Mitternacht. Jeder danach eingehende Antrag auf einen Zuschuss geht leer aus. Seit 2016 hatte die Bundesregierung rund zehn Milliarden Euro in die Förderung gesteckt und den Umweltbonus für 2,1 Millionen E-Autos ausgezahlt. 

Eingliederungszuschuss

Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung wurde bis Ende 2028 verlängert.

Einwegplastikverpackungen

Ab 1. Januar 2024 ist die Registrierung von Einwegkunststoffprodukten nicht nur für die Hersteller Pflicht, sie kann auch Handwerksbetriebe treffen, die etwa To-Go-Lebensmittelboxen oder -Kaffeebecher nutzen. Lesen Sie > hier mehr!

Elterngeld: Neue Einkommensgrenze

Für Eltern, deren Kind ab dem 1. April zur Welt kommt, sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld  von 300.000 auf 200.000 Euro – für Alleinerziehende auf 150.000 Euro. Ab 1. April 2025 wird sie für Paare erneut abgesenkt auf 175.000 Euro.

Neu ist auch eine Regelung bei den Partnermonaten: Teilen Eltern sich die Betreuung, kann die Elternzeit weiterhin von zwölf auf 14 Monate aufgestockt werden. Jetzt muss aber ein Elternteil mindestens einen der Partnermonate allein nehmen. Die gemeinsame Elternzeit ist dann nur noch einen Monat möglich. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.

Elternzeit: Neue Meldepflicht

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren melden.

Energiepreisbremsen laufen aus

Die Bundesregierung lies die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme am 31. Dezember 2023 auslaufen. Sie sollten eigentlich bis Ende April 2024 verlängert werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds – aus dem die Zuschüsse gezahlt werden – riss aber ein großes Loch in den Bundeshaushalt. Außerdem seien die Energiepreise wieder deutlich gesunken, erklärte Bundeskanzler Scholz am 28. November im Bundestag.

E-Rezepte

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Ärztinnen und Ärzte müssen allerdings für Patienten, die das wünschen, einen Papierausdruck erstellen.

Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Sie dürfen sich ab Juli 2024 über mehr Geld freuen. Wie viel mehr es gibt, hängt vom Rentenbeginn ab:

  • Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Ein Antrag ist nicht nötig. 

Europawahl

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Hintergründe zur Wahl lesen Sie direkt bei der EU.

F

Fachkräfte

Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll dafür sorgen, dass qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten künftig leichter in Deutschland arbeiten können. Ab November 2023 soll es schrittweise in Kraft treten. Lesen Sie > hier mehr!

Geschenke

Foto: © Dmitrii Shironosov/123RF.comFoto: © Dmitrii Shironosov/123RF.com

Die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäftspartner soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden.  

Forschung und Entwicklung

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung soll laut Bundesregierung von 60 auf 70 Prozent steigen und der maximale Förderbetrag der Zulage soll von einer auf drei Millionen Euro steigen. Das ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. 

Führerschein

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten grauen oder rosa Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren aber seit Juli 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – und zwar abhängig vom Geburtsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Inhaberinnen und Inhaber ihre Dokumente in das neue Scheckkarten-Format umtauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Lesen Sie > hier mehr!

G

Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. In die meisten Neubauten müssen ab Januar Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung. Lesen Sie in unserem Überblicksartikel, was genau geplant ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Übergangsfristen das Heizungsgesetz vorsieht. 

Gründungsstipendium NRW

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Förderprogramm Gründungsstipendium NRW zum 1. Oktober 2023 um drei Jahre verlängert. Gründer erhalten also auch im Jahr 2024 eine höhere monatliche Förderung von 1.200 Euro, bisher waren es 1.000 Euro pro Monat. Außerdem kann das Stipendium nun bei der Geburt eines Kindes um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.

Grüne Dächer in NRW

Um die Folgen des Klimawandels abzumildern, regelt die neue Landesbauordnung in NRW ab 1. Januar 2024, dass Schottergärten mit Vlies oder Folie anders, nämlich wasserdurchlässig gestaltet werden müssen. Und wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht. Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Gerüstbau

Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt. Anderen Handwerken als den Gerüstbauern ist es dann nur noch erlaubt, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistung aufzustellen. Die Details lesen Sie > hier.

Gesundheitsschädliche Stoffe

Per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) sind gesundheitsschädlich und unter anderem in Feuerlöschern enthalten. Ab 2024 werden diese PFAS verboten. Alte Feuerlöscher müssen dann ersetzt werden. Details lesen Sie > hier!

Gruppenunfallversicherung

Nach geltendem Recht kann der Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungsteuer 100 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Nachteil ist, dass der Arbeitgeber bei einer Beitragsänderung und/oder einer Änderung der Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer immer prüfen muss, ob die Pauschalbesteuerung überhaupt noch zulässig ist. Um bürokratische Hemmnisse abzubauen, soll der Grenzbetrag aufgehoben werden. Die Änderung ist erstmals für den Lohnsteuerabzug in 2024 anzuwenden. Quelle: ETL

I

 

Insolvenz

Seit dem 1. Januar 2024 gelten wieder die üblichen Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. Die Krisen-Sonderregeln sind ausgelaufen. Lesen Sie > hier mehr!

Inflationsausgleichsprämie 

Arbeitgeber, die das noch nicht getan haben, können allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Inflation zumindest etwas abzufedern. Deadline ist der 31. Dezember 2024, bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei. Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu 3.000 Euro betragen. Der Spielraum ist groß. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate.

Arbeitnehmer erhalten die Prämie  brutto für netto und für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an, insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. Mehr dazu lesen Sie in unserem > Beitrag zur Inflationsprämie

K

Kabelgebühren

Bislang konnten Vermieter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abzurechnen, egal ob die Mietenden den Kabel-Fernsehanschluss genutzt haben oder nicht. Spätestens ab 1. Juli 2024 können Mieter und Mieterinnen eigene Kabelverträge abschließen oder über Satellitenschüssel, Antennenempfang beziehungsweise Internet ihr Fernsehprogramm schauen.

Kalte Progression / Einkommensteuertarife

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern ( die sogenannte "kalte Progression"), wurden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren. 

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wurde angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.  
  • Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) stieg bereits 2023 auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro bzw. 23.208 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Steuerveranlagung. Erst ab da beginnt die Besteuerung.
  • Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) steigt 2024 um  360 Euro auf 9.312 Euro.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt 2024 bei einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro. Zusammenveranlagte Ehepaare zahlen im Jahr 2024 den Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 133.520 Euro.
  • Der Reichensteuersatz (greift ab 277.826 Euro oder 555.652 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) von 45 Prozent wurde nicht angepasst.
  • Die Freigrenze für den steuerlichen Solidaritätszuschlag liegt bei 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung. Quelle: Bundesfinanzministerium

Kassenbons: Neue Pflichtangaben

Ab 1. Januar 2024 wu rden die Pflichtangaben auf Kassenbons erweitert. Dann müssen sowohl die Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems als auch des Sicherheitsmoduls mit auf den Kassenbons angegeben werden. Auch der Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler müssen ab 2024 auf den Bons stehen. Lesen Sie > hier mehr!

Kinderkrankengeld

Gesundheitsminister Karl Lauterbach möchte berufstätigte Eltern entlasten, die ein krankes Kind zuhause haben. Künftig soll der Arztbesuch für das Attest erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern beantragen es bei der Krankenkasse.

Außerdem sollen Eltern 2024 und 2025 15 Tage statt wie vor der Pandemie zehn Arbeitstage pro Kind (bis zum zwölften Lebensjahr) Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20.  Der Bundesrat muss noch zustimmen. 

Kindesunterhalt

Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte "Düsseldorfer Tabelle" für den Kindesunterhalt ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts abrufbar. Im Wesentlichen wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwendet. 

Kleine Bauvorlageberechtigung NRW

Nordrhein-Westfalen wird zum 1. Januar 2024 eine eingeschränkte ("kleine") Bauvorlageberechtigung für Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks einführen. Dies ist in den meisten anderen Bundesländern schon länger möglich. Für die Gebäudeklassen 1 und 2 können zukünftig die Planung, Abwicklung und Ausführung aus einer Hand erfolgen. Lesen Sie > hier mehr!

Künstlersozialabgabe

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt Jahr 2024 unverändert bei 5,0 Prozent.

Krankenkassenbeitrag für Selbstständige

Freiwillig versicherte Selbstständige haben künftig mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen nun, die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frist von drei Jahren bereits verstrichen ist. Die Kassen müssen außerdem ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro verlangt hatten. Lesen Sie > hier mehr!

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. Der neue Zusatzbeitrag ist so hoch wie noch nie. 

Die IKK classic kritisiert die jährliche Beitragserhöhung: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass auch im kommenden Jahr Versicherte und Arbeitgeber das strukturelle Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren sollen", sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. "Steigende Kosten der Gesundheitsversorgung per Erhöhung des Zusatzbeitrags aufzufangen und damit den Beitragszahlenden aufzubürden, darf nicht die neue Normalität sein. Der Automatismus von jährlichen Erhöhungen des Beitrages muss gestoppt werden." 

L

Ladekabel werden einheitlich

Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Ab 2026 wird dieser Ladestandard  auch für Notebooks gelten. So sollen Tonnen von Elektroschrott eingespart werden. 

Land- und Forstwirte

Der Durchschnittssteuersatz für Land- und Forstwirte soll im kommenden Jahr von neun Prozent auf 8,4 Prozent gesenkt werden - auch das ist Teil des zustimmungspflichtigen Steueränderungsgesetzes. 

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Mittelbar sind allerdings auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen, stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Informationsblatt klar. Denn das Gesetz verlangt von Großunternehmen, ihren unmittelbaren Zulieferern aufzugeben, dass auch diese die Vorgaben einhalten und "entlang der Lieferkette angemessen adressieren". Lesen Sie > hier mehr!

M

Maut: Handwerkerausnahme bei der LKW-Maut bleibt

Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie ab 7,5 Tonnen. Das trifft etwa Transporter von Paketdiensten oder Tafeln, die Lebensmittelspenden fahren. Für das Handwerk und vergleichbare Branchen konnten Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 erreicht werden. Bereits ab Dezember 2023 wird allerdings die bestehende Maut ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben.

Mikroplastik

Seit Oktober 2023 gilt in der Europäischen Union (EU) eine neue EU-Verordnung, die die Verwendung von "synthetischen Polymermikropartikeln", sogenanntes Mikroplastik, einschränkt. Demnach ist der europaweite Verkauf von Mikroplastik und Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen, verboten. Produkte, die Mikroplastik enthalten, es aber nicht freisetzen oder deren Freisetzung minimiert werden kann, zum Beispiel Baumaterialien, sind von dem Verkaufsverbot ausgenommen. Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es bei der Europäischen Union: https://ots.de/NzcooG. Quelle: BG BAU

sv.net wird ersetzt durch SV-Meldeportal

Rund 500.000 Arbeitgeber in Deutschland nutzen das Meldeportal sv.net . Hierbei handelt es sich um eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können. Im Oktober 2023 ist das neue Portal, das "SV-Meldeportal" gestartet, das ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird.  Arbeitgeber, die sv.net nutzen, müssen sich für das neue Portal registrieren Die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige ist nur noch mit einem Elster-Zertifikat möglich.

Mehrwertsteuer

Foto: © sarawutnirothon/123RF.comFoto: © sarawutnirothon/123RF.com

Zum 1. Januar 2024 sind die Steuererleichterungen ausgelaufen, die seit der Pandemie vorübergehend für Speisen in der Gastronomie galten. Nach mehrfacher Verlängerung liegt der Mehrwertsteuersatz wieder bei 19 Prozent.

Betroffene Branchen wie die Gastronomie, das Bäckerhandwerk und Konditoren hatten sich stark für eine Verlängerung beziehungsweise Entfristung eingesetzt. 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro und steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro die Stunde erhöht worden.

Minijobs

Bisher mussten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Stunden von Minijobbern reduzieren, wenn der Mindestlohn angehoben wurde. Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 aber miteinander verbunden sind, reduziert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 trotz des höheren gesetzlichen Mindestlohns nichts. "Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin etwa 43 Stunden monatlich arbeiten", so die Minijob-Zentrale.

Die Jahresverdienstgrenze liegt 2024 für Minijobber bei 6.456 Euro (monatlich 538 Euro statt bisher 520 Euro). Minijobber und Minijobberinnen können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro verdienen. "Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor."

Übergangsbereich und Faktor F

Im Übergangsbereich (Arbeitsentgelte im Bereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich) sind die Beschäftigten beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bei der Bemessung der Arbeitnehmerbeiträge wird ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, so dass die Beschäftigten durch reduzierte Beiträge entlastet werden. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem Entgelt von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro im Monat der Faktor F 0,6846. Quelle: BMAS

N

NiSV (Strahlenschutzverordnung)

Seit Jahresbeginn 2023 gilt die neue Strahlenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen – NiSV). Laut dieser darf eine Vielzahl von Geräten nur noch mit einem entsprechenden Fachkundenachweis genutzt werden. Die Fachkunde erwerben Kosmetikerinnen und Kosmetiker in den meisten Fällen durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung. NiSV-Schulungsanbieter dürfen künftig aber nicht mehr selbst prüfen. Ab 2024 kann man nur noch bei anerkannten Anbietern die Fortbildung machen und es gibt Verfahren zur Überprüfung der Schulungsanbieter, außerdem übernehmen die Zertifizierungsstellen die Prüfungen. Lesen Sie> hier mehr!

P

Pauschbeträge für Sachentnahmen

2024 gelten neue Pauschbeträge für Sachentnahmen. Sie betreffen alle Unternehmer, die Lebensmittel herstellen und verkaufen. Welche das sind, lesen Sie hier

Personengesellschaftsrecht (MoPeG)

Zum 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Damit wird das Personengesellschaftsrecht umfassend überarbeitet. Wichtigste Änderung: Ab dann wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig anerkannt. Details dazu lesen Sie > hier.

Pfand auf Milchgetränke

2024 gibt es Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke wie Kakao und alle anderen trinkbaren Milcherzeugnisse nur noch mit Pfand. Das gilt für Flaschen, die Platz für 0,1 bis bis zu drei Liter bieten. Sie haben dann auch das bekannte DPG-Pfandlogo.

Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug

Das Bundesfinanzministerium hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht. Den Download zu den Programmabläufen gibt es beim Bundesfinanzministerium.

Q

Qualifizierungsgeld

Mit dem Qualifizierungsgeld sollen ab dem 1. April 2024 vom Strukturwandel (etwa Digitalisierung) betroffene Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Fachkräfte unterstützt werden. Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte in Weiterbildung geleistet werden soll. Dieses soll nach dem aktuellen Entwurf steuerfrei gestellt werden, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Weiterbildungskosten, die beim Qualifizierungsgeld vom Arbeitgeber zu tragen sind, sollen ebenfalls steuerfrei gezahlt werden können. Quelle: ETL

R

Rechengrößen der Sozialversicherung 

Jahresentgeltgrenze

Die neuen Sozialversicherungs-Werte für 2024  haben Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherung. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die versicherungsrechtlich bedeutsame allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Grenze beträgt ab dem 1. Januar 2024 69.300 Euro.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und in einer privaten Krankenversicherung mit substitutiver Krankenversicherung versichert waren, gilt die besondere JAEG. Diese beträgt nächstes Jahr 62.100 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung wird bundesweit einheitlich sein. Im Jahr 2024 wird die BBG 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich) betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung wird im Jahr 2024 bei 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro jährlich) in den alten Bundesländern und bei 7.450 Euro monatlich (89.400 Euro jährlich) in den neuen Bundesländern liegen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden es voraussichtlich 111.600 Euro jährlich (9.300 Euro monatlich) in den alten Ländern und 110.400 Euro jährlich (9.200 Euro monatlich) in den neuen Ländern sein.

Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung

Die monatliche Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem Jahr 2024 im Rechtskreis West 3.535 Euro monatlich oder 42.420 Euro jährlich, im Rechtskreis Ost  3.465 Euro monatlich oder 41.580 Euro jährlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahr 2024 wird 45.358 Euro betragen.

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde am 11. Oktober 2023 vom Bundesarbeitsministerium erlassen, der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Die neuen Werte treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Quelle: Bundesregierung 

Riester-Rente

Das Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens soll wegfallen. Stattdessen soll eine elektronische Datenübermittlung möglich sein.

Rentenbesteuerung

Die Bundesregierung plant, dass der Übergang zur vollständigen Besteuerung von Renten und Pensionen bis zum Jahr 2058 verzögert wird (statt 2040).

S

Solarpaket I

Wer an seiner Wohnung ein Steckersolargerät – auch Balkonkraftwerk genannt – installieren will, wird es künftig einfacher haben. Auch mit anderen Maßnahmen soll der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt werden. Lesen Sie > hier mehr dazu!

Sonderabschreibung für KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen nach Plänen der Bundesregierung 50 Prozent der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben können, anstatt 20 Prozent. Das "Wachstumschancengesetz" muss allerdings noch den Bundesrat passieren. 

Spekulationsgewinne

Private Veräußerungsgewinne sollen bis zu 1.000 Euro steuerfrei werden, statt bisher 600 Euro. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht verabschiedet. 

Strompreispaket

Die Bundesregierung will Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion in den nächsten fünf Jahren massiv entlasten. Die Stromsteuer soll ab 2024 bis einschließlich 2028 stark gesenkt werden. Von dem neuen Strompreispaket soll nicht nur die Industrie, sondern auch das produzierende Gewerbe profitieren - also im Handwerk beispielsweise Bäckereien, Bauunternehmen, Tischler oder Metallbauer. Das Strompreispaket besteht aus zwei Teilen: Die Entlastung durch die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 ist bereits beschlossen. Nun soll zudem die Stromsteuer von derzeit 1,537 Cent je Kilowattstunde auf 0,05 Cent je Kilowattstunde herabgesetzt werden - das ist der Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Darauf haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) geeinigt. Man geht von einer Entlastung in Höhe von 2,75 Milliarden Euro aus. Details lesen Sie > hier!

T

Telefonische Krankschreibung

Wer Symptome einer Erkältung oder eines grippalen Infektes zeigt, kann sich wieder telefonisch von seinem Arzt krankschreiben lassen. Während der Corona-Pandemie hat sich das Verfahren bewährt, nun soll es dauerhaft eingeführt werden. Damals war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" abgedeckt werden. Allerdings müssen die Patientinnen und Patienten den Arztpraxen bekannt sein. Seit dem 18. Dezember 2023 gibt es die telefonische Krankmeldung auch für Eltern erkrankter Kinder. > Hier mehr lesen!

Tierhaltungskennzeichnung: Neue Pflicht zunächst für Schweinefleisch

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Auf vielen Fleischpackungen im Handel ist eine "Haltungsform" der Tiere zwischen 1 und 4 angegeben ("Stall", "Stall+Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio"). Diese Angabe ist freiwillig. Künftig muss die Tierhaltungsform bei Fleisch aus Deutschland aber verpflichtend angegeben werden. Ab 2024 gilt das zunächst für Schweinefleisch, meldet das Bundesumweltministerium. Das betrifft frisches, gekühltes, tiefgefrorenes, vorverpacktes und nicht vorverpacktes Fleisch im Lebensmitteleinzel-und Großhandel, an Bedientheken, in Fachgeschäften und im Onlinehandel. Lesen Sie > hier mehr! 

Transparenzregister

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen in das Transparenzregister eingetragen sein. Die letzten Übergangsfristen für Personengesellschaften, etwa für die Kommanditgesellschaften oder für Stiftungen, laufen aus. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mussten sich bisher noch nicht registrieren lassen. Aber ab 2024 gilt auch für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden, eine Mitteilungspflicht. Mehr dazu lesen Sie > hier!

U

UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer

Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft in  Deutschland statt. Wie auch bei früheren Turnieren müssen Unternehmen wieder strenge Vorschriften beachten, wenn sie die EM zum Anlass für Werbeaktionen nehmen. 

Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung

Unternehmen mit Umsätzen bis 800.000 Euro können künftig beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Aktuell liegt die Umsatzgrenze bei 600.000 Euro. So sieht es jedenfalls das geplante "Wachstumschancengesetz" vor. 

Umsatzsteuervoranmeldung

Der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll laut "Wachstumschancengesetz" von 1.000 Euro auf 2.000 Euro steigen. 

V

Vergabeverfahren

Seit 1. Januar 2024 gelten etwas höhere EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren. Lesen Sie > hier mehr dazu!

Vermieter

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von weniger als 1.000 Euro jährlich sollen künftig steuerfrei sein. So ist es geplant. 

W

Wachstumschancengesetz

Das geplante Wachstumschancengesetz aus dem Bundesfinanzministerium soll zahlreiche Erleichterungen im Steuerrecht für Selbstständige und Unternehmen bringen. Dazu gehört unter anderem eine Investitionsprämie für Klimaschutz. Am 20. Oktober hat sich der Bundesrat ausführlich mit dem Gesetz befasst. Die Länder unterstützen das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen. Sie kritisieren allerdings finanzielle Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen. Eine endgültige Entscheidung wird erst Mitte Dezember erwartet. 

Weiterbildungsförderung

Die Reform der Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungsgeld tritt zum 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 1. August 2024. Mehr dazu lesen Sie > hier!

Zukunft Handwerk

Der Kongress "Zukunft Handwerk" in München (parallel zur Internationalen Handwerksmesse (IHM)) geht 2024 in die zweite Runde. Vom 28. Februar bis 1. März geht es darum, die Zukunft des Handwerks zu gestalten, Innovationen kennenzulernen, sich zu vernetzen und Wege für die aktuellen Herausforderungen zu finden. Die Schirmherrschaft hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

Am 28. Februar ist auf der IHM in München außerdem die Wahl zu Miss & Mister Handwerk 2024.

Hinweis der Redaktion: Wir haben diese Übersicht sorgfältig recherchiert und werden sie regelmäßig ergänzen und aktualisieren, aber alle Angaben sind ohne Gewähr. Individuelle Leseranfragen dazu kann die Redaktion leider nicht beantworten. 

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Text: / handwerksblatt.de

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