Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie.

Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie. (Foto: © ilfede/123RF.com)

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Solarpaket I: Einfachere Anmeldung und mehr Förderung für PV-Anlagen

Die Bundesregierung hat das Solarpaket I auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau beschleunigen. Balkonkraftwerke können nun deutlich einfacher installiert werden.

Die Bundesregierung will die Energiewende vorantreiben und Verbraucher entlasten. Es gibt künftig unter anderem Erleichterungen für private Steckersolaranlagen (auch Balkonkraftwerke genannt): Die Ampelparteien haben sich auf das "Solarpaket I" geeinigt. Bereits im vergangenen August hatte das Kabinett es auf den Weg gebracht. Der nun beendete Streit um das Klimaschutzgesetz (KSG) hatte die Verabschiedung jedoch verzögert. Dessen Reform sieht vor, dass die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert wird, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Kern und Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie für private Balkonkraftwerke, gewerbliche Dachanlagen sowie große Freiflächenanlagen in Megawattgröße. Der Zubau von 14 Gigawatt im Jahr 2023 soll auf 22 Gigawatt pro Jahr ab 2026 steigen. Nicht verständigen konnten sich die Regierungsparteien auf den sogenannten "Resilienzbonus", mit dem die deutsche Solarwirtschaft am Standort Deutschland gestärkt werden sollte.

Das Gesetzespaket soll in dieser Fassung voraussichtlich in der kommenden Woche (KW 17) vom Bundestag beschlossen werden, danach muss es noch den Bundesrat passieren.

Wesentliche Punkte des Solarpakets I

 Dachanlagen

  • Gewerbe und Handel: Für Anlagen mit einer Leistung über 40 Kilowatt wird die Förderung um 1,5 Cent je Kilowattstunde angehoben, um die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten abzufedern. Außerdem sollen doppelt so viele PV-Dachanlagen ausgeschrieben werden wie bisher.

  • Wohngebäude: Bei der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll der Strom aus einer Dach-Solaranlage an alle Nutzer eines Hauses weitergegeben werden können. Mieterstrom soll zudem auch dann gefördert werden, wenn er auf gewerblichen Gebäuden oder Nebenanlagen wie Garagen erzeugt wird.

  • Balkonkraftwerke: Kleinanlagen sollen jetzt unkomplizierter in Betrieb genommen werden können. So muss mit der Inbetriebnahme nicht mehr gewartet werden, bis der alte Stromzähler durch einen neuen ausgetauscht wird. Können die alten Zähler rückwärtslaufen, wird das übergangsweise geduldet. Zudem soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreibenden entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll auf wenige Daten beschränkt werden.

  • Repowering: Nach den Freiflächenanlagen wird jetzt auch für Dachanlagen der Austausch bestehender Module (Repowering) erleichtert. Zudem werden die technischen Anforderungen für Kleinanlagen in der Direktvermarktung gesenkt. Ausgeförderte Anlagen können unbürokratisch länger betrieben werden.

Freiflächenanlagen

Um mehr Solarparks bauen zu können, sollen Flächen häufiger sowohl für die Landwirtschaft als auch für Solaranlagen genutzt werden (Agri-PV). Die Anlagen dürfen zudem leistungsfähiger werden. Statt 20 Megawatt soll die zulässige Gebotsgröße der Anlagen in der Ausschreibung auf 50 Megawatt erhöht werden.

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Gebiete mit schwierigen Bedingungen für Landwirtschaft können jetzt Förderungen für Solaranlagen im Freien bekommen. Für diese Anlagen gibt es Mindestanforderungen zum Naturschutz hinsichtlich Größe der Fläche und Schutz der Tiere. Spezielle Solaranlagen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV erhalten ein eigenes Segment bei Ausschreibungen, für das der Höchstwert angehoben wurde.

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Text: / handwerksblatt.de

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