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HWK Münster | Oktober 2026
Gründungstage Münster: HWK bietet Workshops an
Bei den Gründungstagen Münster vom 9. bis 11. November 2026 unterstützt die Handwerkskammer Münster angehende Unternehmer mit vier Workshops.
Der Handel mit illegalen F-Gasen floriert. Die Handwerkskammer des Saarlandes ruft Betriebe auf, sich genau zu informieren. (Foto: © Sergei Babenko /123RF.com)
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16. Oktober 2026
Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert: Kfz-Werkstätten, Kältebauer und Klimatechniker sollten die Hinweise des Landesumweltamtes beachten.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) warnt vor illegalem Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Immer häufiger werden minderwertige oder nicht rechtmäßig erfasste Gase angeboten – mit Risiken für Betriebe und Umwelt. F-Gase werden in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Schaltanlagen als Kältemittel eingesetzt. Sie besitzen ein erhebliches Treibhauspotenzial. Um den Einsatz umweltfreundlicher Alternativen zu fördern, hat die EU ein Quotierungssystem für das Inverkehrbringen von F-Gasen eingeführt.
In der Konsequenz werden F-Gase knapper und wertvoller. Genau das haben Kriminelle erkannt: Sie handeln mit illegalen, nicht von der Quote erfassten F-Gasen und bieten diese zu günstigen Preisen an. Nach Informationen des Landeamtes stammen inzwischen über 40 Prozent der in der EU gehandelten F-Gase nicht mehr aus der europäischen Quote. Das LUA rät Marktteilnehmern – etwa Kfz-Werkstätten, Kälteanlagenbauern oder Klimatechnikern – beim Kauf von F-Gasen, auf die Seriosität des Händlers, zulässige Behälter, ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie vollständige Unterlagen bei der Ware zu achten.
Bei Unsicherheiten sollte der Betrieb die Beratung beim Landesumweltamt nutzen.
Handwerksbetriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) arbeiten, müssen zudem den Sachkundenachweis beachten. Damit verbunden sind weitere Maßnahmen wie die Ausbildung von Technikern und die Zertifizierung von Wartungsunternehmen, die den sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und alternativen Stoffen umfassen.
Bestehende Sachkundenachweise und Unternehmenszertifikate sind nur bis zum 12. März 2029 gültig. Spätestens zu diesem Stichtag muss ein Auffrischungskurs für die Sachkunde besucht sowie die Unternehmenszertifizierung nach Paragraph 10 (vormals Paragraph 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erneuert werden.
Hintergrund: Illegale F-Gase Hintergrund Nähere Informationen dazu finden sich auf der Seite des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Amt Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), Tel. 0681 85000
Kontakt Bei weiteren Fragen können sich betroffene Handwerksbetriebe an Manfred Kynast, technischer Berater im Fachbereich Betriebsberatung bei der Handwerkskammer des Saarlandes, wenden: Tel. 0681 5809137, E-Mail: m.kynast@hwk-saarland.de.
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