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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
Einige Plätze für den Termin am 6. November sind noch frei – Anmeldungen sind bei der HwK Koblenz möglich. Für 2025 sind weitere Termine geplant
38 neue Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand in den Betrieben verringern. (Foto: © auremar/123RF.com)
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Entfesselungspakete VII und VIII beschlossen, um damit bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen. Damit will sie die Innovations- und Investitionstätigkeit der Betriebe anregen.
Das nordrhein-westfälische Handwerk hatte die Landesregierung jüngst aufgefordert, die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau systematisch weiterzuentwickeln."Das Land muss sich gegenüber Bund und EU als Motor der Bürokratievermeidung verstehen", erklärte Andreas Ehlert. "Wir brauchen eine ganzheitliche Vorstellung davon, wie wir Bürokratiekosten und Wettbewerbshemmnisse für den Mittelstand abbauen", so der Präsident von Handwerk.NRW. Angesichts der wegen der Corona-Krise angestiegenen Staatsverschuldung wäre das eine Wachstums- und Konjunkturpolitik zum Nulltarif. Jetzt hat die Landesregierung gleich zwei Entfesselungspakete auf den Weg gebracht, Nummer sieben und acht. Zusammen enthalten sie 38 neue Maßnahmen für den Bürokratieabbau.
"Damit gerade kleine und mittlere Unternehmen nach der Krise richtig durchstarten und nachhaltig erfolgreich sein können, räumen wir mit neuen Entfesselungspaketen bürokratische Hürden beiseite und stärken die Innovations- und Investitionsfähigkeit", sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Ein Baustein soll das novellierte Mittelstandsförderungsgesetz mit einer Stärkung der Clearingstelle Mittelstand sein. Künftig soll sie nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden Gesetzen und Clearingverfahren durchführen. Das Handwerk hatte zwar eine Stärkung gefordert, hatte dabei aber auf ein Initiativrecht der Clearingstelle gehofft. Dieser Wunsch bleibt zunächst unerfüllt, denn sie soll weiterhin nur im Auftrag des Wirtschaftsministeriums tätig werden.
Das Handwerk hatte auch gefordert, die Digitalisierung "konsequent zu nutzen", um Unternehmen zu entlasten. Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags, lobte die angedachte Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des Starts Wirtschafts-Service-Portals.NRW. Teil der Entfesselungspakete sind der Landesregierung zufolge 35 Verwaltungsleistungen, die über das Portal komplett digital abgewickelt werden können. Weitere Dienste sollen folgen. "Bis Ende 2022 sollen in dem Portal 350 sogenannten Einer-für-Alle-Dienste bundesweit zur Mitnutzung bereitstehen", so der Plan der Regierung. Nordrhein-Westfalen gehe damit bei der Digitalisierung der Verwaltung mutig voran, sagte Hund. Aber: Aber es gebe noch viel Potenzial, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Er forderte auch mehr Digitalisierung, um Statistik- und Dokumentationspflichten zu reduzieren. Der Plan der Landesregierung: "Um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von unnötigen Erhebungen zu entlasten, strebt das Land eine einfache, bürokratiearme und digitale amtliche Statistik an und reduziert Statistikpflichten." Außerdem will sie Kontaktanbahnung von Start-Ups mit einem landesweiten Portal (startups.nrw) vereinfachen und legt zudem die Förderkredite für digitale und innovative Vorhaben (NRW.Bank.Digitalisierungskredit und NRW.Bank.Innovationskredit) zusammen. Darüber hinaus erweitert sie das Programm "Mittelstand Innovativ & Digital" um den neuen Baustein "MID-Invest". Er soll spezifische, technologiebasierte Hard- und Software in mittelständischen Betrieben fördern. Dafür will die Landesregierung bis Ende 2022 30 Millionen Euro bereitstellen.
Das Land will die Wirtschaft für jede neue Belastung an anderer Stelle entlasten (One-in-one-out-Prinzip). Vorgaben von Bund und Europäischer Union sollen "so eng wie möglich" umgesetzt werden, damit keine zusätzliche Bürokratie entsteht. Mit dieser Eins-zu-eins-Umsetzung will die Landesregierung dem sogenannten "Gold-Plating" ein Ende setzen. Das heißt: Bei der Umsetzung solcher Vorgaben will NRW keine zusätzlichen Regeln hinzufügen, um eine Überregulierung zu vermeiden. Bei eigenen Gesetzen will das Land sich jeweils an der "deutschlandweit einfachsten und unkompliziertesten" Lösung orientieren. Weitere Maßnahmen sind die Harmonisierung des Vergaberechts mit gleichen Regelungen und Wertgrenzen für Kommunen und Landesstellen und der Förderrichtlinien im Zuwendungsrecht.
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