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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
Einige Plätze für den Termin am 6. November sind noch frei – Anmeldungen sind bei der HwK Koblenz möglich. Für 2025 sind weitere Termine geplant
Ein Überblick informiert über die wichtigsten Versicherungen für Handwerker. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)
Vorlesen:
Viele Handwerksunternehmer fühlen sich mit der Frage überfordert: Welche Versicherungen braucht er für seinen Betrieb wirklich? Eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen hilft weiter.
Grundsätzlich gilt, die wichtigsten Versicherungen sind die, die den Betrieb in seiner Existenz bedrohen. Das sind zunächst mal Schadenersatzansprüche, denn die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt.
Danach geht es an die Absicherung von Risiken, die enorm teure Schäden nach sich ziehen können. Die Wahrscheinlichkeit ist dabei zweitrangig. Wer dann noch Geld übrig hat, kann auch weniger bedrohliche Risiken abdecken.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Jeder macht mal einen Fehler. Die betriebliche Haftpflichtversicherung schützt dann zumindest vor den finanziellen Folgen. Etwa wenn Kunden, Nachbarn oder andere, den Betrieb für eine Sachbeschädigung, eine erlittene Verletzung oder einen Einkommensverlust haftbar machen. Deshalb ist sie ein absolutes Muss. Die Haftpflicht prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Wenn nicht, wirkt sie wie eine integrierte Rechtsschutzversicherung und sorgt dafür, dass Sie nicht zahlen müssen.
Berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten entstanden sind, werden entschädigt. Die Versicherungssumme bildet die Obergrenze für die Erstattung. Der Unternehmer haftet jedoch unbegrenzt. Diese Diskrepanz ist leider nicht aus der Welt zu schaffen. Sparen Sie deshalb nicht an der Höhe der Versicherungssumme. Achten Sie darauf, die Summe aktuell zu halten. Ratsam ist eine Vorsorge-Deckung für mögliche neu hinzukommende Risiken sowie eine Nachhaftung für Schäden, die nach Beendigung des Betriebs noch anfallen könnten.
Der Haftpflichtklassiker ist, wenn der Handwerker oder ein Mitarbeiter bei einer Reparatur in der Wohnung des Kunden zum Beispiel den Parkettboden beschädigt. Dann kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf (bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden).
Wenn durch die betriebliche Tätigkeit ein Schaden an der Umwelt entsteht, kann der Betriebsinhaber als Verursacher haften. Die deutschen Umweltvorschriften entsprechen einem sehr hohen Standard. Wer also mit Mitteln (etwa Chemikalien oder Heizöl) arbeitet, die durch Einwirken in Boden, Luft oder Wasser geeignet sind, Umweltschäden auszulösen, sollte die Zusatzdeckung zur Betriebs-Haftpflichtversicherung unbedingt abschließen.
Im Rahmen der normalen Betriebs-Haftpflichtpolice sind Umweltschäden meist nicht gedeckt. Das kostet zwar extra Beitrag, aber die Folgen könnten in den Ruin treiben. Kosten zur Entsorgung und Renaturierung sind eingeschlossen.
Nach Schweißarbeiten in einem chemischen Betrieb tropft durch eine undichte Naht eine Chemikalie aus der Rohrleitung und sickert in einen nahegelegenen Bach. Dadurch kommt es in der benachbarten Forellenzucht zu einem Fischsterben.
Die Haftung für fehlerhafte Produkte ist nicht minder streng als die für Umweltschäden. Sie gilt übrigens in der gesamten EU unabhängig davon, ob den Hersteller ein Verschulden trifft (Gefährdungshaftung). Ein Produkt ist nach dem Produkthaftungsgesetz bereits dann "fehlerhaft", wenn beispielsweise die Gebrauchsanweisung missverständlich ist. Besonders gefährlich ist, wenn ein fehlerhaftes Produkt etwa mit einem Touristen in die USA gelangt. Dort gelten noch strengere Schadensersatzregeln.
Achten Sie daher im Zweifel auch auf Deckung für sogenannte "indirekte Exporte". Oft ist die Produkthaftpflicht in der normalen Betriebs-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Nachfragen schafft Klarheit!
Ein Metzger liefert Buffets aus. Am nächsten Tag leiden die Gäste unter massiven Magen-Darm-Beschwerden. Das Gesundheitsamt stößt bei seinen Nachforschungen schnell auf Salmonellen im Dessert. Es lag offenbar an den roh verarbeiteten Eiern. Die Personen- und Sachschäden übernimmt die Versicherung.
Täglich werden Firmen gehackt. Nicht immer steckt der externe Einzeltäter im Kapuzenpulli dahinter. Manchmal sind es auch rachsüchtige Mitarbeiter oder organisierte Banden, die Lösegeld für die Datenwiederherstellung erpressen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) behauptet, wer noch nicht Ziel eines Hackerangriffs war, hat es bloß nicht mitgekriegt. Denn die Methoden werden immer dreister. Die Versicherer feilen deshalb auf Hochtouren an so genannten Cyber-Policen.
Da neue Risiken schwierig zu kalkulieren sind, gehen sie recht vorsichtig ran. Anfangs sind sie deshalb noch recht teuer. Doch das Preis-Leistungsverhältnis wird stetig besser. Es lohnt sich auf jeden Fall ein Angebot einzuholen. Mitunter sind Angriffe auf die eigene IT-Infrastruktur auch über die Vermögensschaden- bzw. Vertrauensschadenversicherung gedeckt, die auch vor unlauteren Mitarbeitern schützt.
Die langjährige Buchhalterin ist privat in Schwierigkeiten geraten. Niemand ahnt etwas davon und keiner merkt, dass sie seit Jahren auf jede Rechnung ein paar Cent aufschlägt und auf ein eigenes Konto abzweigt. Das läppert sich über die Jahre zu einem ordentlichen Vermögensschaden, den eine passende Versicherung ersetzen würde.
Das Betriebsgebäude ist oft das wichtigste Kapital des Handwerksbetriebs. Das sollte zumindest vor Schäden durch Feuer, Blitz, Hagel, Sturm (ab Windstärke 8) und Leitungswasser geschützt werden. Es ist ratsam die erweiterte Elementargefahrendeckung mit abzuschließen, dann sind auch Erdbeben, Überschwemmung und Erdrutsch gedeckt.
Für Rohbauten empfiehlt sich eine gesonderte Feuerrohbauversicherung. Für Bauunternehmer gibt es zudem die Bauleistungsversicherung, damit er vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauzeit geschützt ist, wie zum Beispiel wilde Zerstörung durch Vandalismus oder Konstruktions- und Materialfehler oder ein Hochwasser.
Eine Windhose wirbelt quer über das Betriebsgelände und hinterlässt eine Schneise der Zerstörung. Damit Sie "nur" mit dem Schrecken davonkommen, ersetzt die Gebäudeversicherung Aufräum- und Wiederaufbaukosten.
Das ist quasi die Hausratversicherung für den Betrieb. Sie greift bei Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, Blitz, Explosion, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Leitungswasser sowie Vandalismus. Versichert ist das Inventar bis zur Höhe der Versicherungssumme und zwar auf dem gesamten Betriebsgelände, auf der Baustelle oder auch am Montageort – bei vorschriftsmäßiger Sicherung.
Entschädigt werden auch nötige Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten inklusive der Schäden durch das Löschwasser. Auch das Inventar kann zusätzlich gegen sogenannte Elementargefahren, wie Erdbeben, Überschwemmung und Erdrutsch, abgesichert werden. Das kostet zwar etwas mehr, ist aber in fast allen Region sein Geld wert. Wer teure Maschinen benötigt sollte zusätzlich den Abschluss einer Maschinenversicherung erwägen.
Die Bauunternehmung Müller geht am 22. Dezember in den wohlverdienten Winterurlaub. Die Heizung wird ausgeschaltet, die Lagerhalle abgesperrt. Doch der Haupthahn der Wasserleitung wird vergessen abzudrehen. Während Müllers den Jahreswechsel im Skiurlaub genießen, friert es zuhause so bitter, dass die Rohre platzen. Beim Anblick des Schadens waren Müllers auf einen Schlag wieder urlaubsreif. Zum Glück war die Versicherung auf aktuellem Stand.
Oft verkannt und doch relevant: Der Stillstand eines Betriebs nach einem Brand- oder Sturmschaden. Das kann Handwerksbetriebe teurer zu stehen kommen als der ursprüngliche Sachschaden. Denn in solchen Zwangspausen, müssen Löhne, Kreditzinsen und andere fixe Kosten weitergezahlt werden. Es wird aber nicht mehr gearbeitet und somit nichts verdient. Hier springt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten und den entgangenen Gewinn – bis zu einem Jahr.
Dumm nur, wenn der Stillstand durch einen Schaden beim Zulieferer erzwungen wird. Das ist eine heikle Angelegenheit und meist nicht versicherbar. Die Betriebsunterbrechungsversicherung folgt in der Regel Ihrer eigenen Inhaltsversicherung und deckt entsprechend auch nur die Folgen, die aus den darin versicherten Schäden entstehen.
Nach einem Feuer im Lager ist das Material eines Holzverarbeitenden Betriebs verbrannt und was nicht den Flammen zum Opfer gefallen ist, dem hat das Löschwasser den Rest gegeben. Der Betrieb muss schließen. Bis zum Neustart des Geschäftsbetriebs erstattet die Versicherung Kosten und Gewinn.
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland Pflicht für jeden, der ein Fahrzeug am Start hat, egal ob Sportkabrio oder Lieferwagen. Hierdurch sollen Unfallopfer geschützt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt also den Schaden des Unfallgegners. Den Schaden am eigenen Fahrzeug kann man über eine Kaskoversicherung in den Varianten Voll- oder Teilkasko absichern.
Dabei leistet eine Teilkasko in Fällen von Diebstahl, Brand, Steinschlag und Hagel. Die Vollkasko zahlt darüber hinaus auch den Schaden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall.
Tipp: Je mehr Fahrzeuge zum Fuhrpark gehören, desto größer ist der Verhandlungsspielraum gegenüber der Versicherung. Mit einer guten Schadenhistorie können Sie in der Flottenversicherung (ab drei Fahrzeugen) erst Recht punkten.
Gebäudereinigungsbetrieb Schmitt hat zehn Kleinwagen und drei Kombifahrzeuge im Einsatz. Eines Tages erwischt es den Betrieb gleich doppelt: Ein nagelneuer Smart wird vor der Türe des Kunden gestohlen. Ein anderer Smart wird auf dem Parkplatz mutwillig zerkratzt. Beide Schäden wären im Rahmen der Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine Teilkasko hätte nur den Diebstahl erstattet, aber nicht die mutwillige Beschädigung.
Eine Transportversicherung bietet ein Sammelsurium an Deckungsschutz rund um den Fuhrpark. Entsprechend vielseitig und individuell kann die Deckung ausgestaltet werden. Hier steckt zunächst mal die Versicherung für gestohlene oder zerstörte Güter (Warenversicherung) drin. Darüber hinaus können die Transportmittel einbezogen werden, also der Kaskoschutz (siehe unter Fuhrpark). Außerdem können Spediteure hierüber auch ihre Verkehrshaftung absichern.
Eine weitere Ergänzungsmöglichkeit besteht für gelagerte Güter. Für Handwerker besonders wertvoll ist zudem das mitgeführte Werkzeug, das über eine Autoinhaltsversicherung im Rahmen der Transportversicherung abgesichert wird. Die Transportversicherung ist in der Regel als Allgefahrendeckung konzipiert, will heißen, die Güter oder Fahrzeuge sind gegen alle Gefahren versichert, die in der Police nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Bei einem Verkehrsunfall werden Waren und Werkzeug so beschädigt, dass sie unbrauchbar sind. Die Transportversicherung kommt für beides auf.
Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Praktischerweise lassen Sie einen Anwalt das für Sie erledigen. Doch der ist teuer. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zusätzlich zu den Anwaltskosten auch die für Gutachter und Gericht. Allerdings sind umfassende Rechtsschutzpolicen nicht billig. Firmenrechtsschutzpolicen enthalten häufig die Kombination aus Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Das ist individuell erweiterbar um z.B. Vermieter-/Mietrechtsschutz, Strafrechtsschutz.
Ein Malerbetrieb soll die Wände im Bad des Kunden mit wasserdichter Farbe verschönern. Der Kunde bemängelt, dass nach dem Duschen Feuchtigkeit ins Mauerwerk ziehe und behält einen Teil des Rechnungsbetrags ein. Der Malermeister kann dank eines teuren Gutachtens und seiner Rechtsschutzversicherung den Restbetrag einklagen. Oder: Es läuft gerade nicht so gut. Sie müssen einen Mitarbeiter kündigen. Der klagt und zieht Sie vors Arbeitsgericht.
Vertrauen ist gut, Sicherheiten sind besser. Eine Alternative zur Bankbürgschaft bietet die Kautionsversicherung. Sie kann passgenau auf die Sicherheitserfordernisse zugeschnitten werden. Anders als Avale oder Sicherheitseinbehalte belastet sie nicht den Kreditrahmen. Auch bereits bestehende Bankbürgschaften können so abgelöst werden, um die Kreditlinie zu schonen.
Malerbetrieb Schöne freut sich über einen neuen Großauftrag. Der Kunde verlangt allerdings eine Bürgschaft für die mängelfreie Fertigstellung. Die Hausbank will eine Bürgschaft auf die bestehende Kreditlinie anrechnen. Das würde im Zweifel Schönes Liquidität beeinträchtigten. Mit einer Kautionsversicherung bewahrt der Handwerksmeister sich den finanziellen Spielraum und sichert gleichzeitig eventuelle Ansprüche des Kunden ab.
Der Betrieb kann noch so gut abgesichert sein. Das hilft alles nichts, wenn der Meister krank wird oder aus anderen Gründen plötzlich ausfällt. Damit der Rubel weiter rollt und die Existenz nicht gefährdet, muss frühzeitig vorgesorgt werden.
Der Versicherungsmarkt bietet dazu zahlreiche Angebote an. Am wichtigsten ist eine umfassende Invaliditätsabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder zumindest eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung sowie eine Kranken- und Pflegeversicherung inklusive Krankentagegeldversicherung.
Angehörigen und Erben können über eine Risikolebensversicherung für den Todesfall versorgt werden.
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