Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025
Die Bundesregierung hat die Verordnung über die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 beschlossen.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden jährlich angepasst. Die Bundesregierung hat nach einigem Zögern des Finanzministers am 6. November 2024 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für 2025 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Rechengrößen basieren auf der Lohnentwicklung im Jahr 2023. Da die Lohnzuwachsrate 2023 deutlich über sechs Prozent lag, steigen die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark an. Die neuen Sozialversicherungs-Werte sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und haben Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherung. Die Werte gelten dann bundeseinheitlich in den neuen und alten Bundesländern.
Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Sie wird 2025 bundesweit einheitlich sein:
◼ jährlich 66.150 Euro (bisher 62.100 Euro)
◼ monatlich 5.512,50 Euro (bisher 5.175 Euro).
Allgemeine JAE-Grenze der Krankenversicherung
Sie beträgt 2025 bundesweit jährlich 73.800 Euro.
Besondere JAE-Grenze der Krankenversicherung
Diese beträgt 2025 bundesweit 66.150 Euro im Jahr.
Arbeitslosenversicherung und allgemeine Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung liegen im Jahr 2025 bundeseinheitlich bei:
◼ jährlich 96.600 Euro
◼ monatlich 8.050 Euro.
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Die monatliche Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab 2025 bundeseinheitlich:
◼ jährlich 44.940 Euro
◼ monatlich 3.745 Euro.
Details zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 Den Text der vorläufigen Verordnung können Sie > hier herunterladen!Deutsches Handwerksblatt jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Handwerksblatt registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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