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HWK Koblenz | Dezember 2025
Web-Seminar zu steuerlichen Neuerungen
Anmeldungen für die Online-Veranstaltung der HwK Koblenz zu steuerlichen Neuerungen in 2026 am Dienstag, 13. Januar, sind ab sofort möglich.
Die Wirtschaft hofft für 2026 auf eine Trendwende bei der Konjunktur - auf Aufbruchsignale für Unternehmen und Beschäftigte. Erste Maßnahmen - etwa zum Bürokratieabbau - hat die Bundesregierung angestoßen. (Foto: © ailikecreative/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2025
Steuern, Bürokratieabbau, Digitalisierung: Für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer, Rentner und Ehrenamtliche bringt 2026 etliche Änderungen. Ein großer Überblick von A bis Z.
Schlanker werden und schneller – was sich viele Menschen für das neue Jahr vornehmen, das soll auch den Staat wieder in Schwung bringen. Die Koalition hat Bürokratieabbau in großem Stil angekündigt. Die Wirtschaft soll um 25 Prozent oder 16 Milliarden Euro entlastet werden. Die Unternehmen und Selbstständigen sind skeptisch und hoffen, dass es nicht nur bei guten Vorsätzen und Ankündigungen bleibt.
Auch für Arbeitnehmer, Rentner und Autofahrer ändert sich einiges im neuen Jahr. Vieles ist schon beschlossene Sache, andere Gesetzesvorhaben müssen noch durch Bundestag und Bundesrat.
Hier kommen Sie direkt zu den für Sie interessanten Themen:
Agrardiesel - Aktivrente - Altersgerechter und barrierefreier Umbau - Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Augenoptiker: mehr Geld für Azubis im Südwesten - Banken / Kreditvergabe - Barrierefreiheitsgesetz - Bauprodukte - Behinderten-Pauschbetrag - Beitragsbemessungsgrenzen - Betriebsrente - Betriebsveranstaltung - Beurkundung - Bürgergeld - Co2-Steuer - Dachdecker - Deutschlandticket - Deutschlandticket für Azubis - Digitale Handwerkskarte - Ehrenamt und Vereine - E-Kennzeichen und Umweltplakette - Energiesteuer- und Stromsteuergesetz - Elektroautos - Entgelttransparenzgesetz - Entwaldungsverordnung - Führerschein - Führerscheinkontrolle - Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) - Gebäudetyp-E-Gesetz - Gebrauchtwagen - Geothermie - Gerüstbauer - Gesundheitshandwerke - Gewerkschaftsbeiträge - Gründerkredit - Grundfreibetrag - Heizungslabel - Industriestrompreis - Kinderfreibetrag - Kindergeld - Kfz-Steuer - Krankenversicherung - Künstlersozialabgabe - Kurzarbeitergeld - Lkw-Maut - Minijob und Midijob - Mindestausbildungsvergütung - Mindestlohn - Nachhaltigkeitsberichterstattung - Neubauförderung - Notrufsystem im Auto - Parteispenden - Pendlerpauschale - Photovoltaik-Pflicht - Präventionsvorschriften - Produkthaftung - Rente - Reparatur - Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft - Schornsteinfeger - Schwarzarbeit - Sicherheitsbeauftragte - Steuerbescheid - Spitzensteuersatz - Umsatzsteuer in der Gastronomie - Unternehmensgründung in 24 Stunden - Vergabe - Zukunft Handwerk
Landwirte dürfen sich freuen. Die Rückerstattung beim Agrardiesel wird ab dem Verbrauchsjahr 2026 wieder vollständig gewährt.
Bis zu 2.000 Euro monatlich (oder 24.000 Euro pro Jahr) können Rentnerinnen und Rentner künftig steuerfrei dazuverdienen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeiten. Es handelt sich bei der "Aktivrente" also genau genommen um keine Rente, sondern um einen Steuerbonus. Das Handwerk war und ist skeptisch, vor allem weil Selbstständige von der Regelung ausgeschlossen sind. Der Start ist am 1. Januar 2026. Lesen Sie > hier mehr!
Für den alters- und barrierefreien Umbau soll es 2026 wieder Zuschüsse geben. Der Bund will im Haushalt 50 Millionen Euro für das beliebte KfW-Programm bereitstellen. Mehr dazu erfahren Sie hier!
Für alle schwerbehinderten Menschen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, ist eine abschlagsfreie Altersrente erst mit 65 Jahren möglich. Ein vorzeitiger Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr bleibt zwar möglich, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Die bisherigen Übergangsregelungen und der Vertrauensschutz für frühere Jahrgänge entfallen ersatzlos, berichtet die Gewerkschaft Verdi.
Augenoptikbetriebe in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen sollten ihren Auszubildenden ab August 2026 eine höhere Ausbildungsvergütung zahlen. Auf diese Empfehlung hat sich die Delegiertenversammlung des Südwestdeutschen Augenoptiker- und Optometristen-Verbandes (SWAV) "nach intensiver Beratung" verständigt. Wie hoch die Azubivergütung sein sollte, das lesen Sie hier.
Ein geplantes neues Gesetz soll den Finanzstandort stärken und Investitionen fördern. Darin sind Maßnahmen enthalten, die die Kreditvergabe vor allem an kleinere und mittlere Unternehmen erleichtern. Ein konkreter Plan zur Umsetzung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Menschen mit Beeinträchtigung müssen seit dem 29. Juni 2025 Internetseiten, die E-Commerce anbieten, problemlos nutzen können. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind aber von der Pflicht ausgenommen. Lesen Sie > hier mehr!
Die EU legt in der Bauprodukte-Verordnung die Anforderungen an Bauprodukte bei Sicherheit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit fest. Eine neue Fassung wird ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam, wobei sie unter anderem einen digitalen Produktpass und weitere Umweltanforderungen einführt. Sie regelt die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte und stellt sicher, dass diese im europäischen Binnenmarkt verkauft werden können. Das geänderte deutsche Bauproduktengesetz, das die der EU-Verordnung umsetzt, wurde am 13. November 2025 im Bundestag verabschiedet. > Hier mehr dazu lesen!
Der Behinderten-Pauschbetrag – ein steuerlicher Vorteil für Menschen mit Behinderungen – kann ab 2026 nur noch digital beantragt und nachgewiesen werden.
Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (oder 5.812,50 Euro im Monat) liegen.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 77.400 Euro (monatlich 6.450 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll dann bei 8.450 Euro im Monat liegen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich die Einkommensgrenze von auf 10.400 Euro im Monat erhöhen.
Mehr Arbeitnehmer – insbesondere in kleinen Betrieben oder mit geringen Einkommen – sollen von einer zusätzlichen Altersvorsorge über den Betrieb profitieren. Der Gesetzentwurf für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 3. September 2025 vom Kabinett beschlossen. Das parlamentarische Verfahren soll zeitnah folgen, sodass die meisten Regelungen 2026 in Kraft treten können. Vorgesehen sind unter anderem höhere Förderbeträge für Arbeitgeber und angepasste Einkommensgrenzen ab 2027 sowie steuerliche Erleichterungen bei Abfindungen.
Die Pauschalierung für gezahlten Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen gibt es nur dann, wenn die Veranstaltung allen Mitarbeitenden des Betriebs offensteht.
Notare, Konsulate und Nachlassgerichte sollen Urkunden demnächst im Präsenzverfahren unmittelbar in elektronischer Form erstellen können. Ein konkreter Plan zur Umsetzung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Künftig soll das Bürgergeld "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen. Die Anforderungen werden deutlich strenger. Außerdem gibt es die zweite Nullrunde in Folge. Nach einem Anstieg in den Jahren 2023 und 2024 bleiben die Regelsätze 2026 unverändert.
Heizen mit Öl und Gas wird 2026 teurer werden, denn der CO₂-Preis für die fossilen Brennstoffe wird innerhalb eines Korridors von 55 bis maximal 65 Euro liegen. Aktuell sind es 55 Euro pro Tonne. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat ausgerechnet, dass die Mehrkosten bei Gasheizungen bei rund 1,4 Cent/kWh liegen werden. Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden ergibt das Zusatzkosten von rund 84 Euro, bei 20.000 Kilowattstunden wären das 281 Euro. Besitzer von Ölheizungen müssen demnach durch die CO₂-Steuer mit Mehrkosten von rund 20,7 Cent pro Liter rechnen. Bei einem Verbrauch von 600 Litern würden so Zusatzkosten von rund 124 Euro entstehen.
Der Mindestlohn für Dachdecker (Helfer und Gesellen) steigt zum 1. Januar. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten dann mindestens 14,96 Euro (statt bisher 14,35 Euro). Für Gesellinnen und Gesellen steigt der Mindestlohn in drei Stufen: Ab 2026 auf 16,60 Euro, ab 2027 auf 17,10 Euro und ab 2028 auf 17,60 Euro. Lesen Sie > hier mehr dazu!
Der Preis für das Deutschlandticket steigt von 58 Euro auf 63 Euro monatlich. Den neuen Preis haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.
Niedersachsen will ab dem 1. Januar 2026 mit dem "D-Ticket Azubi NI" ein bundesweit gültiges Ticket für Freiwilligendienstleistende und Auszubildende einführen. Es soll zwei Varianten geben. Welche das sind, lesen Sie hier!
In Berlin gibt es voraussichtlich ab März 2026 ein Deutschlandticket für Auszubildende. Dieses ist laut Handwerkskammer Berlin eine Nachfolgelösung zum VBB-Abo Azubi.
Auch Azubis in Elektrohandwerk in NRW dürfen sich freuen: Ihre Ausbildungsbetriebe übernehmen voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2026 das Deutschland-Ticket. So sieht es der neue Tarifvertrag vor, auf den sich der FEH.NRW und die Gewerkschaft IG Metall am 2. Oktober 2025 geeinigt haben. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.
Die Bundesregierung möchte eine digitale Handwerkskarte zum Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle einführen.
Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wird auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro erhöht. Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Sportvereine bleiben künftig bis 50.000 Euro steuerfrei (bisher 45.000 Euro). Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro sollen zudem nicht mehr verpflichtet werden, Mittel zeitnah zu verwenden. Gut für die Nachhaltigkeit: Der Betrieb von PV-Anlagen würde die Gemeinnützigkeit nicht mehr automatisch gefährden.
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen brauchen künftig keine Umweltplakette mehr. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert.
Das Gesetz vereinfacht das Stromsteuerrecht – insbesondere an Ladepunkten – durch klarere Regelungen zu Steuerentstehung, -schuldnerschaft und -befreiungen sowie zum bidirektionalen Laden. Zudem entfallen verschiedene bürokratische Pflichten wie Erlaubnisanträge, Nachweis- und Vorlagepflichten sowie Versorgerpflichten bei kleineren Anlagen. Ein konkreter Plan zur Umsetzung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Die Koalition hat sich auf eine neue Kaufprämie sowohl für E-Autos als auch für Plugin-Hybride geeinigt. Die neue Förderung von mindestens 3.000 Euro richtet sich gezielt an "Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen". Es wird daher Einkommensgrenzen geben. Die Förderung soll auch für den Kauf oder das Leasing gebrauchter E-Autos gelten.
Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035.
Seit Juli 2025 gibt es eine neue Abschreibungsmethode für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein: Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen. In den Folgejahren sind es zehn Prozent, dann fünf Prozent, nochmal fünf Prozent, drei Prozent und zwei Prozent. Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre. Wichtig: Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 gekauft werden.
Gehaltsangaben sollen künftig bereits im Bewerbungsprozess erfolgen, jährliche Informationen zu Entgeltkriterien werden Pflicht, und bei Lohndiskriminierung liegt die Beweislast künftig beim Arbeitgeber. Es gibt neue Berichtspflichten für Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern. Jeder Beschäftigte kann Auskunft über Gehälter verlangen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die EU-Richtlinie ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten und muss bis zum 7. Juni 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, was Auswirkungen auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz haben wird.
Die EU-Entwaldungsverordnung tritt später in Kraft. Am 4. Dezember 2025 haben sich die EU-Gesetzgeber, Rat und Parlament, auf einen Kompromiss zur Vereinfachung der Verordnung geeinigt. Der Kompromiss beinhaltet auch Ansätze für Bürokratieentlastungen: Dokumentations- und Nachweispflichten sollen weiter vereinfacht werden. Der Kompromiss sieht außerdem eine Verschiebung des Geltungszeitpunktes um ein Jahr für alle Unternehmen vor, somit wird die Verordnung am 30. Dezember 2026 anwendbar. Ein weiteres halbes Jahr sollen kleinste und kleine Betriebe von der Anwendung ausgenommen sein. Weitere Vereinfachungen soll bereits 2026 folgen. Lesen Sie > hier die Details!
Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen, müssen diese ab 2026 schriftlich auf Beratungsangebote hinweisen. Die Handwerkskammer Koblenz hat ein Musterschreiben entworfen. Mehr zum Thema und das Musterschreiben finden Sie hier!
Für 2026 ist geplant, weitere fahrzeug- und halterbezogene Dokumente wie den Führerschein in die i-Kfz-App zu integrieren. Mit dieser App kann man heute bereits den Fahrzeugschein digital auf dem Handy speichern. Nächstes Jahr soll sie auch juristischen Personen wie Flottenbetreibern zur Verfügung stehen. Lesen Sie > hier mehr!
Arbeitgeber, die Arbeitnehmern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, müssen den in regelmäßigen Abständen Führerschein kontrollieren. Momentan ist unklar, wie oft und in welchen Abständen kontrolliert werden muss. Der Bundesrat will Rechtssicherheit schaffen und regeln, dass eine einmalige Überprüfung reicht. > Hier lesen Sie mehr dazu!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ist eines der umstrittensten Gesetze der Ampelregierung. In der schwarz-roten Koalition ist man sich uneins, wie es mit dem Gesetz weitergeht. "Es wird eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben", sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) kürzlich in der ARD. Die Heizungsförderung für Privatpersonen und Unternehmen gibt es also nach wie vor über die KfW.
Im GEG ist auch geregelt, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen. Kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 damit Zeit.
Es soll das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen. Das Bauvertragsrecht soll so geändert werden, dass von gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter abgewichen werden kann. Die Ampel-Regierung hatte im November 2024 den Gesetzentwurf vorgelegt, nach den Neuwahlen hat die aktuelle Regierung angekündigt, das Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen zu wollen. Lesen Sie > hier mehr dazu!
Ab 2026 (der genaue Termin steht noch nicht fest) soll man voraussichtlich für alle Gebrauchtwagen, die den Eigentümer wechseln sollen, einen gültigen HU-Nachweis oder ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vorweisen können. So sieht es eine EU-Richtlinie vor. Eine Ausnahme werden voraussichtlich Privatverkäufe, bei denen keine elektronische Plattform genutzt wird. Das Vorhaben befindet sich im Trialog-Verfahren. Hier verhandeln Rat, Parlament und Kommission gemeinsam über den endgültigen Text. Erst wenn dort Einigkeit erzielt wird, kann die Verordnung final verabschiedet werden. Mehr dazu lesen Sie in einem ausführlichen Beitrag des Kfz-Verbandes Schleswig-Holstein.
Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz sollen der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme schneller vorankommen. Ein konkreter Plan zur Umsetzung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Der Lohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt um 11,9 Prozent. Bereits ab 1. November 2025 wird er um 7,5 Prozent und am 1. Oktober 2026 um weitere 4,4 Prozent angehoben. Somit erhöht sich der Stundenlohn laut IG BAU beispielsweise für einen Facharbeiter im ersten Schritt von 17,91 Euro auf 19,25 Euro und im zweiten Schritt dann auf 20,10 Euro.
Der Branchenmindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 um 0,40 Euro auf 14,35 Euro für die Arbeitsstunde angehoben, am Jahresbeginn 2027 kommen weitere 0,55 Euro hinzu.
Außerdem gibt es ganz neu ein Sommerausfallgeld. 75 Prozent des Stundenlohns werden an die Beschäftigten als Ausfall bezahlt. > Hier mehr dazu lesen!
Die Gesundheitshandwerke werden als Hilfsmittelerbringer an die medizinisch-digitale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur) angeschlossen. Dafür brauchen sie spätestens ab 1. Januar 2026 einen elektronischen Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Beantragt wird beides über die Handwerkskammer. Details lesen Sie > hier!
Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt.
Die KfW hat den ERP-Gründerkredit - StartGeld von 125.000 auf 200.000 Euro erhöht. Damit können Gründer Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Die KfW übernimmt auch noch 80 Prozent des Ausfallrisikos für die Hausbank. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag
2026 wird Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag, also 24.696 Euro pro Jahr.
Seit 2017 mussten Bezirksschornsteinfeger ein "Nationales Heizungslabel" auf älteren Heizungsanlagen anbringen. Eine Evaluierung des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" hatte ergeben, dass die Aufkleber nicht signifikant zum Heizkesselaustausch beigetragen haben. Auch deshalb soll das Label wegfallen. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen.
Industrieunternehmen mit besonders hohem Energiebedarf sollen durch einen staatlich subventionierten Industriestrompreis entlastet werden. Der Zielpreis liegt bei etwa fünf Cent pro Kilowattstunde. Der Mittelstand bleibt außen vor. Der ZDH fordert daher, dass alle Betriebe und deren Kunden über eine Stromsteuersenkung entlastet werden müssen. Lesen Sie > hier mehr dazu!
Der steuerliche Kinderfreibetrag soll 2026 auf 3.414 Euro, bei verheirateten Arbeitnehmern 6.828 Euro steigen.
Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.
Ab 2026 kann man die Kfz-Steuer nur noch einmal im Jahr bezahlen. Eine Staffelung gibt es dann nicht mehr.
Der Bundestag hatte ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Geplant waren unter anderem Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der GKV sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Der Bundesrat schickte das Gesetz im November in den Vermittlungsausschuss. Wann dieser tagen wird, ist noch unbekannt. Damit gibt es vorerst keine Klarheit, ob die Beiträge im neuen Jahr steigen.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird 4,9 Prozent betragen. Er sinkt also leicht, 2025 liegt er bei 5,0 Prozent. > Hier lesen Sie die Details!
Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2026 verlängert werden. Damit können Betriebe das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate lang beziehen.
Seit Ende 2023 sind emissionsfreie E-Lkw von der Mautpflicht befreit. Jetzt steht fest, dass die Mautbefreiung verlängert wird: Bis Mitte 2031. Die Befreiung sollte ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2025 gelten.
Außerdem kann man das Lkw-Mautsystem ab Mitte Januar auch über die "Toll Now App" von Toll Collect nutzen. Zunächst läuft die App nur auf iOS-Geräten. Zielgruppe sind "Gelegenheitsnutzer. Mehr dazu lesen Sie hier!
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026. Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze dann bei 633 Euro. Der Midijob im sogenannten Übergangsbereich liegt ab 1. Januar bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich.
Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt 2026 um knapp 6,2 Prozent auf 724 Euro brutto. Das meldet das BIBB. 854 Euro sind es im zweiten Ausbildungsjahr (statt 805 Euro), 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr (statt 921 Euro) und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr (statt 955 Euro). Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält allerdings deutlich mehr, betont das BIBB. In den meisten Branchen, in denen ausgebildet wird, gibt es zudem Tarifverträge, die eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung vorsehen. > Hier lesen Sie mehr dazu!
Ab dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 wird es eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geben. Insgesamt steigt der gesetzliche Mindestlohn damit um knapp 14 Prozent. Lesen Sie > hier mehr dazu!
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie (CSRD) wird für die meisten Unternehmen verschoben. Und sie wird auch nur sehr große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU betreffen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird es den freiwilligen EU-Standard VSME geben, der weniger als 80 Fragen umfasst. Viele davon muss man nur mit ja oder nein beantworten. Für Handwerksbetriebe soll es ein kostenfreies Tool geben - den "Zukunfts-Kompass Handwerk" der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk. Er kann bereits in der Beta-Version getestet werden (zukunfts-kompass-handwerk.de). Hierbei handelt es sich um ein Projekt des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). > Hier lesen Sie mehr dazu!
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist Mitte Dezember 2025 gestartet. Bauvorhaben, für die es schon eine Baugenehmigung gibt, werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert, meldet das Bundesbauministerium. Die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. 800 Millionen Euro stehen bereit. Das Programm ist sehr begehrt. Lesen Sie > hier die Details!
In der EU wird ein neues Notrufsystem für Autos verpflichtend: Das sogenannte "Next Generation eCall". Es löst die bisherige Technik ab, die veraltet ist.
Der Höchstbetrag des Spendenabzugs für Zuwendungen an politische Parteien wird von 1.650 auf 3.300 Euro (bei Zusammenveranlagung 6.600 EUR) erhöht.
Die Pendlerpauschale wird künftig schon ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen. Bisher gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Photovoltaik-Pflicht bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut – sowohl für Wohngebäude als auch für gewerbliche und industrielle Gebäude. Bei einer vollständigen Dachsanierung muss eine Photovoltaikanlage installiert werden, die mindestens 30 Prozent der nutzbaren Dachfläche abdeckt. Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Ausnahmen sind möglich.
2026 sollen die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht werden.
Die Neufassung des Produkthaftungsgesetzes soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Es erfolgt eine notwendige Anpassung der verschuldensunabhängigen Haftung an neue Technologien unter angemessener Berücksichtigung der schützenswerten Interessen von Handwerksbetrieben. > Hier lesen Sie mehr dazu!
Die Renten in Deutschland sollen ab Juli 2026 um 3,7 Prozent steigen.
EU-Reparatur-Richtlinie schafft ein eigenständiges Recht auf Reparatur außerhalb der Gewährleistung und verpflichtet Hersteller zur Bereitstellung von Ersatzteilen. Sie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. > Hier lesen Sie mehr dazu!
Die Verpflegungspauschale für 2026 steigt auf voraussichtlich 345 Euro monatlich für die vollständige Verpflegung, was 11,51 Euro pro Tag entspricht. Der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft liegt 2026 voraussichtlich bei 285 Euro monatlich. Pro Kalendertag sind das 9,50 Euro.
Die Bundesregierung will die Pflicht zur Nachprüfung beruflicher Qualifikationen vor Beginn grenzüberschreitender Dienstleistungserbringungen im Schornsteinfegerhandwerk streichen.
Friseure und Kosmetiker sollen in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen werden. Unter anderem würde das die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Teams bedeuten. Die Bundesregierung plant den Gesetzentwurf bis zum 19. Dezember 2025 zu verabschieden. Das Fleischerhandwerk soll befristet aus dem Anwendungsbereich des § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz herausgenommen werden. Außerdem werden digitale, bürokratiearme Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeführt, um Unternehmen zu entlasten und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern. > Hier lesen Sie die Details!
Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden brauchen nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas künftig keinen Sicherheitsbeauftragten mehr – und KMU mit 50 bis 250 Beschäftigten nur noch einen – jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage. Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte bundesweit sollen so abgeschafft werden. Außerdem soll der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abgeschafft werden. Ziel ist Bürokratieabbau. Mehr dazu lesen Sie hier
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich. Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll künftig der Regelfall sein. Dennoch bleibt die Papierform weiterhin möglich. Lesen Sie > hier mehr dazu!
Im Jahr 2026 wird der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 69.879 Euro einsetzen.
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen (nicht Getränke) in der Gastronomie sinkt von 19 auf sieben Prozent – wie es bereits zu Corona von Mitte 2020 bis Ende 2022 der Fall war. Und zwar nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft. Der Bundesrat hat Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. > Hier lesen Sie mehr dazu!
Die Bundesregierung will wie im Koalitionsvertrag angekündigt ein zentrales Webportal – ein "One-Stop-Portal" - zur digitalen Anmeldung von Unternehmen zur Verfügung stellen. Die aktuell 6.000 verschiedenen Verfahren auf kommunaler Ebene sollen vereinheitlicht werden. Einen Zeitpunkt dafür gibt es noch nicht.
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz sollen Nachweispflichten reduziert werden. Außerdem sollen die Direktauftragswertgrenzen für Bundesbeschaffungen von 15.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. Insgesamt wolle man aber am Losgrundsatz festhalten, so die Bundesregierung. Wo aber Schnelligkeit gefragt sei, genüge die Gesamtvergabe. Ein Punkt, der beim Handwerk große Sorgen auslöst. > Hier mehr dazu lesen!
Außerdem werden die EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren gesenkt. Für Bauleistungen bei klassischen öffentlichen Aufträge liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei 5.404.000 Euro statt bisher 5.538.000 Euro. > Hier lesen Sie weitere Details!
Auch 2026 wird es in München wieder den Kongress "Zukunft Handwerk" geben. Am 4. und 5. März dreht sich alles um das Handwerk - mit vielen Informationen, Innovationen und Gelegenheiten zum Netzwerken. Auf dem Kongress werden unter anderem auch Miss und Mister Handwerk 2026 gewählt.
Hinweis der Redaktion: Wir haben diese Übersicht sorgfältig recherchiert und werden sie regelmäßig ergänzen und aktualisieren, aber alle Angaben sind ohne Gewähr. Individuelle Fragen kann die Redaktion leider nicht beantworten.
von Kirsten Freund und Anne Kieserling
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