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HWK des Saarlandes | Dezember 2025
Weiterbildung: Geprüfte Fachkraft für 3D-Druck
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Oktober 2025
Das Bundesarbeitsministerium will den Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern abschaffen. Das wären bundesweit 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger.
Alle Betriebe mit über 20 Beschäftigten brauchen aktuell mindestens eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeantragten (SiBE). Je nach Gewerk und Gefährdungslage müssen das sogar mehrere sein. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) möchte ihm Rahmen eines Konzepts zum effizienteren und bürokratieärmeren Arbeitsschutz die Zahl der Sicherheitsbeauftragten insbesondere in kleineren Betrieben reduzieren. Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte würden dadurch wegfallen. Demnach sollen erst Firmen ab 50 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte stellen. Sie brauchen heute mindestens zwei. Das wäre künftig nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erst ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fall.
Das Konzept erfolgt in drei Stufen. Die erste Stufe mit der Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten soll schon bis Ende 2025 initiiert werden ("Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz"). Auch der Druckluftbeauftragte in Unternehmen soll abgeschafft werden. Zudem soll unter anderem auch die arbeitsschutzrechtliche Doppelprüfung bei Firmenfahrzeugen beziehungsweise Dienstwagen mit Untersuchung nach StVZO abgeschafft werden, wenn die Prüfung schon mit der HU erfolgte. Viele Nachweise sollen dann auch elektronisch möglich sein.
In der zweiten Stufe sollen unter anderem die Präventionsvorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert werden, außerdem soll es KMU-Checks geben. In der dritten Stufe sind weitere Vorhaben zum Bürokratieabbau geplant.
Das Ministerium geht davon aus, dass allein die ersten beiden Pakete die Wirtschaft in Höhe von knapp 200 Millionen Euro im Jahr entlasten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der etwa eine Million Handwerksbetriebe in Deutschland vertritt, begrüßt das Konzeptpapier des BMAS. Es greife die Forderung des Handwerks nach einem modernen, digitalen und praxisgerechten Arbeitsschutz auf. Der Handlungsbedarf sei groß und die Themen Bürokratieabbau, Digitalisierung und Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen müssen dringend umfassend angegangen werden.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Arbeitgeber bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, helfen Kollegen und weisen auf Gefahren hin. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und dass die Kolleginnen und Kollegen ihre PSA auch tragen. Zum Beispiel Schutzhelm, Gehörschutz und Arbeitsschuhe auf der Baustelle. Kleinere Betriebe können freiwillig einen SiBe benennen.
Kritik an dem Konzept kommt unter anderem von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hauptgeschäftsführer Stephan Fasshauer sagt: "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut, das auch die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Es muss sorgfältig abgewogen werden, an welchen Stellen das Ziel des Bürokratieabbaus, das wir seit Jahren sehr unterstützen, zielführend umgesetzt werden kann. Dabei muss klar sein, dass die genaue Ausgestaltung das bestehende Schutzniveau gut im Blick haben muss."
Einsparungen dürfen nicht zulasten wachsender Unfallrisiken und damit höherer Kosten gehen, so Fasshauer. Beides müsse man sorgfältig gegeneinander abzuwägen. "Sicherheitsbeauftragte entlasteten die Unternehmen schließlich auch bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten."
Aktuell sind laut DGVU rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte in deutschen Betrieben tätig - sie machen das nebenbei zu ihrer eigentlichen Arbeit. Die Unfallversicherungsträger bieten (freiwillige) Schulungen an, die aktuell knapp 80 Prozent der Sicherheitsbeauftragten besuchen.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piehl sagt: "Das Ministerium muss sich fragen lassen, wie wichtig ihm die Gesundheit der Beschäftigten wirklich ist. Dabei ist es nicht mal so, dass Unternehmen mit Einsparungen rechnen können." Kosten entstehen dem Betrieb nämlich keine, denn die Berufsgenossenschaften bieten die Weiterbildung als Dienstleistung an.
Bisher hätten vor allem kleinere Betriebe mit den Sicherheitsbeauftragten einen niedrigschwelligen Zugang zu Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. "Das unterstützt dabei, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und Vorschriften einzuhalten. Wenn es diese Sicherheitsbeauftragten nicht mehr gibt, fällt die Unterstützung weg; Arbeitgeber sind dann wieder selbst verantwortlich für sicheres und gesundes Arbeiten und haftbar im Falle von Unfällen."
Quelle: BMAS; DGVU; DGB; eigene Recherche
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