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Weniger oder gar keine Sicherheitsbeauftragten im Betrieb?

Betriebsführung

Das Bundesarbeitsministerium will den Sicherheitsbeauftragten in kleineren Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern abschaffen. Das wären bundesweit 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger.

Alle Betriebe mit über 20 Beschäftigten brauchen mindestens einen Sicherheitsbeantragten (SiBE). Je nach Gewerk und Gefährdungslage müssen das sogar mehrere sein. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, helfen Kollegen und weisen auf Gefahren hin. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und dass die Kolleginnen und Kollegen ihre PSA auch tragen. Zum Beispiel Schutzhelm, Gehörschutz und Arbeitsschuhe auf der Baustelle. Kleinere Betriebe können freiwillig einen SiBe benennen. 

Jetzt sind Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt geworden, wonach Arbeitsministerin Bärbel Bas die Zahl der Sicherheitsbeauftragten insbesondere in kleineren Betrieben reduzieren möchte. Laut Nachrichtenagentur dpa möchte sie 123.000 Sicherheitsbeauftragte abschaffen. Demnach sollen erst Firmen ab 50 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte stellen. Sie brauchen heute mindestens zwei. Das wäre künftig nach den Plänen des Ministeriums erst ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fall. Ziel sei Bürokratieabbau.

Mehr Unfälle, mehr Kosten

Kritik kommt unter anderem von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hauptgeschäftsführer Stephan Fasshauer sagt: "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut, das auch die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Es muss sorgfältig abgewogen werden, an welchen Stellen das Ziel des Bürokratieabbaus, das wir seit Jahren sehr unterstützen, zielführend umgesetzt werden kann. Dabei muss klar sein, dass die genaue Ausgestaltung das bestehende Schutzniveau gut im Blick haben muss."

Einsparungen dürfen nicht zulasten wachsender Unfallrisiken und damit höherer Kosten gehen, so Fasshauer. Beides müsse man sorgfältig gegeneinander abzuwägen. "Sicherheitsbeauftragte entlasteten die Unternehmen schließlich auch bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten."

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Aktuell sind laut DGVU rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte in deutschen Betrieben tätig - sie machen das nebenbei zu ihrer eigentlichen Arbeit. Die Unfallversicherungsträger bieten (freiwillige) Schulungen an, die aktuell knapp 80 Prozent der Sicherheitsbeauftragten besuchen. 

"Arbeitgeber sind dann wieder selbst verantwortlich"

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piehl  sagt: "Das Ministerium muss sich fragen lassen, wie wichtig ihm die Gesundheit der Beschäftigten wirklich ist. Dabei ist es nicht mal so, dass Unternehmen mit Einsparungen rechnen können." Kosten entstehen dem Betrieb nämlich keine, denn die Berufsgenossenschaften bieten die Weiterbildung als Dienstleistung an. 

Bisher hätten vor allem kleinere Betriebe mit den Sicherheitsbeauftragten einen niedrigschwelligen Zugang zu Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. "Das unterstützt dabei, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und Vorschriften einzuhalten. Wenn es diese Sicherheitsbeauftragten nicht mehr gibt, fällt die Unterstützung weg; Arbeitgeber sind dann wieder selbst verantwortlich für sicheres und gesundes Arbeiten und haftbar im Falle von Unfällen."

Quelle: DGVU; DGB; eigene Recherche

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Text: / handwerksblatt.de

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