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HWK des Saarlandes | Dezember 2025
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"Unsere Handwerksunternehmer müssen darauf vertrauen dürfen, dass zum Beispiel Kakao, der ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde, auch für das Herstellen von Schokoladen-Croissants oder Mandelhörnchen verwendet werden kann", erklärt Dr. Friedemann Berg. (Foto: © Tyler Olsen/123RF.com)
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November 2025
Das Bäckerhandwerk begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, den Anwendungsbeginn der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben und nachgelagerte Unternehmer von Meldepflichten zu entlasten.
Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben einen Kompromissvorschlag, der eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten vorsieht, angenommen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt, dass die Entwaldungsverordnung nun am 30. Dezember 2026 in Kraft treten soll. Positiv sei auch, dass nur der Erstinverkehrbringer eines unter die Verordnung fallenden Rohstoffs prüfen und erklären muss, dass dieser aus einer entwaldungsfreien Quelle stammt und alle weiteren Verarbeiter und Händler keine Risikoprüfung durchführen müssen.
"Das Bäckerhandwerk begrüßt den Kompromissvorschlag des EU-Parlaments. Für den Schutz weltweiter Wälder braucht es wirksame Maßnahmen, aber eben auch verhältnismäßige und umsetzbare. Die Entwaldungsverordnung hätte aber in ihrer bisherigen Form gerade kleine und mittelständische Unternehmen des Bäckerhandwerks überfordert. Unsere Handwerksunternehmer müssen darauf vertrauen dürfen, dass zum Beispiel Kakao, der ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde, auch für das Herstellen von Schokoladen-Croissants oder Mandelhörnchen verwendet werden kann", erklärt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbands.
Ohne die Korrektur der bereits 2023 beschlossenen EU-Entwaldungsverordnung hätte ein Bäcker für eine Schokoladenpraline bis zu 20 Referenznummern erfassen und speichern müssen sowie bei der zuständigen Behörde eine Meldung abgeben müssen. Die Verbände der betroffenen Branchen, darunter auch die des Lebensmittelhandwerks, hätten sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, eine Regelung zu finden, die zugleich den Wald schützt und die Unternehmen nicht mit übermäßiger Bürokratie belastet.
Die Entscheidung des Europaparlaments sei Ergebnis erfolgreicher Verbandsarbeit. Berg: "Zusammen mit unseren Landesverbänden und den anderen Verbänden der Lebensmittelwirtschaft und vielen einzelnen Bäckern, die mit ihren Europaabgeordneten gesprochen haben, ist es uns gelungen, der Politik in Berlin und in Brüssel zu zeigen, dass der Schutz der Wälder auch ohne bürokratische Überlastung der klein- und mittelständischen Familienbetriebe möglich ist. Jetzt müssen die Trilogverhandlungen zügig abgeschlossen und das Änderungsgesetz noch vor Jahresende verabschiedet werden."
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
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