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HWK Trier | November 2025
Netzwerktreffen nimmt Weiterbildung ins Visier
Handwerk, Bildung, Wirtschaft – viele Akteure, ein Thema: Wie kann die berufliche Weiterbildung in der Region Trier gestärkt werden?
Das Handwerk begrüßt die nun vorgesehene Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Verordnung für die verpflichteten Betriebe und ihre Zulieferer. (Foto: © kalinavova/123RF.com)
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November 2025
Nachdem der Rat der EU sich auf einen Kompromiss zur Entwaldungsverordnung einigen konnte, hat nun auch das EU-Parlament den Überarbeitungsvorschlag der EU-Kommission angenommen.
Vergangene Woche haben die EU-Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter dem Kompromissvorschlag zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten zugestimmt. Die Europäische Kommission hatte die Verordnung zuvor überarbeitet und vorgeschlagen, den Anwendungsstart für Kleinst- und Kleinbetriebe um ein weiteres Jahr auf den 30. Dezember 2026 zu verschieben.
Das Rat hat die Kommission außerdem aufgefordert, bis April des kommenden Jahres weitere mögliche Vereinfachungen zu prüfen. Dokumentations- und Nachweispflichten sollen gegenüber dem aktuellen Kommissionsvorschlag weiter vereinfacht werden. Dem hat jetzt auch das EU-Parlament zugestimmt.
Die EU-Abgeordneten hätten ein gutes Abstimmungsergebnis erzielt, sagt Holger Schwannecke. "Nachgelagerte Marktteilnehmer werden vor unnötiger Bürokratie bewahrt. Sie müssen weder Prüfungen durchführen noch Referenznummern sammeln und weiterreichen. Richtigerweise liegt die Pflicht hier beim Erstinverkehrbringer, also dem Unternehmen, das das Produkt zuerst auf den Markt gebracht hat", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Die nun vorgesehene Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Verordnung gebe den verpflichteten Betrieben und ihren Zulieferern die notwendige Zeit, um sich seriös auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. "Zudem soll die Kommission nach dem Parlamentsvotum bis April 2026 weitere Vereinfachungen prüfen", fordert Schwannecke. "Das ist notwendig und sinnvoll, denn der Rechtsrahmen ist hochkomplex. Behörden und Wirtschaft gewinnen damit Spielraum für eine gründliche Bewertung der neuen Vorgaben."
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