Im Rentenalter weiter zu arbeiten soll sich für Arbeitnehmer künftig steuerlich lohnen.

Im Rentenalter weiter zu arbeiten soll sich für Arbeitnehmer künftig steuerlich lohnen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Kabinett beschließt die Aktivrente – aber nicht für Selbstständige

Betriebsführung

Bis zu 2.000 Euro monatlich sollen Rentnerinnen und Rentner künftig steuerfrei dazuverdienen dürfen, wenn sie freiwillig weiterarbeiten. Das Handwerk ist skeptisch, vor allem weil Selbstständige von der Regelung ausgeschlossen sind.

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober die Einführung der Aktivrente beschlossen: Menschen, die bereits im Ruhestand sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Bundesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Anschließend geht das Gesetz in das parlamentarische Verfahren. Der Start ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Mit dem neuen Vorhaben soll ein Steuerfreibetrag eingeführt werden, der für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu 2.000 Euro pro Monat gilt. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten möchten. 

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Finanzielle Anreize für Arbeitnehmer, aber nicht für Selbstständige  

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte dazu: "Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland." Die Wirtschaft sei vor allem auf ältere und erfahrene Arbeits- und Fachkräfte angewiesen, so der Vizekanzler in einer Mitteilung. Die Regelung schaffe zusätzliche finanzielle Anreize dafür. 

Die Aktivrente soll den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Die geringeren Steuereinnahmen tragen Bund und Länder jeweils mit 378 Millionen Euro sowie die Gemeinden mit 134 Millionen Euro. Die Regierung rechnet damit, dass etwa 168.000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. 

Handwerk macht Änderungsvorschläge

Gemeinsam mit sechs weiteren Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium abgegeben. Darin wird das Ziel, Anreize für ein längeres Arbeiten im Rentenalter zu schaffen, grundsätzlich begrüßt. Zugleich hat die Handwerksorganisation mehrere Punkte kritisch hervorgehoben und Änderungsvorschläge unterbreitet:

  • Da sich die Steuerbefreiung nur auf sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht, fallen Selbstständige und Freiberufler heraus. Das kann verfassungsrechtliche Probleme verursachen
    .
  • Die abschlagsfreie Frührente bleibt bestehen und steht damit im Widerspruch zum Ziel der Aktivrente. Deshalb sollte man prüfen, ob sie weiterhin sinnvoll ist.

  • Die Regelungen zur Kürzung der Steuerbefreiung und deren Anwendung im Lohnsteuerabzug sind nicht klar genug aufeinander abgestimmt. Vor allem bei Teilmonaten muss man noch klären, wie sie anzuwenden sind.

  • Man sollte auch prüfen, ob Personen, die schon vor Inkrafttreten des Aktivrentengesetzes in Frührente gegangen sind und noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben ("Bestands-Frührentner"), einbezogen werden können, um vorhandene Arbeitskräfte besser zu nutzen.

  • Der geplante Start am 1. Januar 2026 ist zu ehrgeizig. Ein späterer Beginn, etwa am 1. Januar 2027, wäre realistischer und würde die Umsetzung im Lohnsteuerverfahren erleichtern.

  •  Insgesamt sollte man darauf hinwirken, die Anreize für eine Frühverrentung zu verringern und die Aktivrente auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.

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Text: / handwerksblatt.de

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