"Eine Richtlinie auf Basis des derzeitigen Berichtsentwurfs würde viele Handwerksbetriebe davon abhalten, weiterhin Praktika anzubieten", sagt Holger Schwannecke.

"Eine Richtlinie auf Basis des derzeitigen Berichtsentwurfs würde viele Handwerksbetriebe davon abhalten, weiterhin Praktika anzubieten", sagt Holger Schwannecke. (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Praktika-Richtlinie: ZDH fordert präzise Regeln

Handwerkspolitik

Der Beschäftigungsausschuss im EU-Parlament stimmt über seinen Standpunkt zur Praktika-Richtlinie ab. Der ZDH empfiehlt den Politikern, gegen den Entwurf von Berichterstatterin Alicia Homs Ginel zu stimmen.

Im Frühjahr des vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, die die Arbeitsbedingungen von Praktikanten in der EU verbessern sollen. Dazu gehörten der Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika (Praktika-Richtline) und der Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika, um Fragen der Qualität und der Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum Sozialschutz, Rechnung zu tragen.

Im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments steht nun die Abstimmung seinen Standpunkt zur Praktika-Richtlinie an. Der Entwurf dafür kommt von der Berichterstatterin Alicia Homs Ginel aus Spanien. Er umfasst 66 Seiten und enthält dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zufolge zu unscharf formulierte Regularien. Deswegen empfiehlt der Verband den Politikern im Ausschuss, gegen den Entwurf zu stimmen und ihn danach grundlegend zu überarbeiten. "Eine Richtlinie auf Basis des derzeitigen Berichtsentwurfs würde viele Handwerksbetriebe davon abhalten, weiterhin Praktika anzubieten", sagt Holger Schwannecke.

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ZDH fordert klare Definitionen

HintergrundHier finden Sie den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission.
Hier finden Sie den Berichtsentwurf zur Richtlinie von Alicia Homs Ginel.
Eine Richtlinie müsse eindeutig unterscheiden, ob es sich um ein Praktikum oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis handelt, so der ZDH-Generalsekretär. "Das ist hier nicht der Fall. Vielmehr droht die Gefahr, dass für Praktikanten der gesetzliche Mindestlohn bereits ab dem ersten Tag zu zahlen ist. Dabei sind in Deutschland Praktika unter drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem dürfen Praktika in der Berufsausbildung und Ausbildungsprogramme für Lehrlinge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen."

Schwannecke fordert eine "klare Definition", wer Praktikant, Auszubildender oder Arbeitnehmer ist. "Verschwimmt diese, wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und es droht, dass die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe sinkt." Auch dürfe die Richtlinie keine weitere Belastung für Handwerksbetriebe nach sich ziehen. Schwannecke: "Für den Nachweis, dass sie keine Scheinpraktika anbieten, dürfen die Betriebe nicht mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen belastet werden."DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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