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Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Betriebsführung

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Das hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat keine Einwände.

Wer sich bis Ende 2030 ein Elektroauto anschafft, muss weiterhin keine Kfz-Steuer zahlen. Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos um fünf Jahre verlängert. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Von der Steuer befreit sind reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Ohne das "Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" würde die Steuerbefreiung nur für Fahrzeuge gelten, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden. 

Zehn Jahre Steuerfreiheit, längstens aber bis Ende 2035

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, "um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten", schreibt die Bundesregierung. 

Nach Ablauf der Befreiung wird die Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent ermäßigt, bevor sie nach Gewicht gestaffelt berechnet wird.

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Für den Gesetzentwurf stimmten  CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Text: / handwerksblatt.de

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