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HWK Münster | Dezember 2025
Mühlenhof richtet Herberge für Wandergesellen ein
Ein außergewöhnliches Projekt nimmt auf dem Mühlenhof Freilichtmuseum in Münster Gestalt an. Hauptfinanzier ist die Paul Schnitker Stiftung.
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Dezember 2025
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Das hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat keine Einwände.
Wer sich bis Ende 2030 ein Elektroauto anschafft, muss weiterhin keine Kfz-Steuer zahlen. Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos um fünf Jahre verlängert. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.
Von der Steuer befreit sind reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Ohne das "Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" würde die Steuerbefreiung nur für Fahrzeuge gelten, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden.
Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, "um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten", schreibt die Bundesregierung.
Nach Ablauf der Befreiung wird die Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent ermäßigt, bevor sie nach Gewicht gestaffelt berechnet wird.
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Für den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Quelle: Deutscher Bundestag
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