Der BIV-OT hatte gemeinsam mit dem Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik (SpiOST) vorgeschlagen, die Produktgruppe entlang dieses Standards neu zu strukturieren, um den Stand der Technik adäquat abzubilden.

Der BIV-OT hatte gemeinsam mit dem Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik (SpiOST) vorgeschlagen, die Produktgruppe entlang dieses Standards neu zu strukturieren, um den Stand der Technik adäquat abzubilden. (Foto: © veloliza/123RF.com)

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Orthopädietechniker fordern Struktur für die Einlagenversorgung

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe "Einlagen" des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben. Der BIV-OT fordert, dass dabei der Stand der Technik im Hilfsmittelverzeichnis abbildbar sein müsse.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat die Produktgruppe "Einlagen" des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und die Neufassung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) kritisiert, dass der Stand der Technik im Hilfsmittelverzeichnis nicht abbildbar sei, ohne dass eine "Festbetragslogik die Weiterentwicklung der Versorgung" strukturell verhindere.

Als Stand der Technik sei das "Kompendium - Qualitätsstandard im Bereich Fuß und Schuh" der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) maßgeblich. Der Standard sei von anerkannten Experten erarbeitet, von den einschlägigen medizinischen und technischen Fachverbänden und Fachgesellschaften empfohlen und in Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitshandwerke implementiert. Er strukturiere den Weg von der ärztlichen Indikation zur technischen Lösung und schaffe eine einheitliche Logik für Ärzte, Leistungserbringer, Kostenträger und Medizinischen Dienst.

Produktgruppe neu strukturieren

Der BIV-OT hatte gemeinsam mit dem Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik (SpiOST) vorgeschlagen, die Produktgruppe entlang dieses Standards neu zu strukturieren, um den Stand der Technik adäquat abzubilden und auch im Sinne von Entbürokratisierung und der Umsetzung der Hilfsmittelrichtline des Gemeinsamen Bundesausschusses für die elektronische Verordnung. Der GKV-Spitzenverband habe das abgelehnt und mit Verweis auf Festbetragsfragen und Rechtsunsicherheiten begründet.

"Aus unserer Sicht darf eine Festbetragslogik nicht dazu führen, dass der Stand der Technik dauerhaft unberücksichtigt bleibt. Als Begründung der Nichtbetrachtung einer neuen Struktur gemäß DGIHV-Qualitätsstandards gab der GKV-Spitzenverband an, die Gliederungsstruktur der Produktgruppe Einlagen stelle die Rahmenbedingungen für die Festbetragsgruppenbildung und die Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen dar. Eine Änderung der Struktur würde damit eine Änderung der derzeit geltenden Festbeträge nach sich ziehen", so der BIT-OV. 

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Praxistaugliche Lösung ermöglichen

Unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung des BSG-Urteils des Bundessozialgerichts vom 7. April 2022 sei aktuell eine rechtssichere neue Ausgestaltung und Erhebung der Festbeträge sowie der Festbetragsgruppensysteme nicht möglich. Eine weitere Überprüfung und Anpassung der Produktgruppenstruktur könne erfolgen, sobald hierfür rechtssichere Regelungen bestünden. Der BIV-OT setzt sich nun dafür ein, gemeinsam mit dem Gesunheitsministerium, dem SpiOST, dem GKV-Spitzenverband und unter Einbezug der DGIHV, den "Knotenpunkt Stand der Technik, Systematisierung des Versorgungspfades und Festbeträge" zu klären und eine praxistaugliche Lösung zu ermöglichen.

Quelle: BIT-OV

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Text: / handwerksblatt.de

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